Ratgeber

Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige: AU-Klausel erklärt

„Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ klingt nach einem eigenen Produkt. Meist steckt dahinter eine Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei langer Krankschreibung zahlt. Für Selbstständige, die kein Krankengeld erwarten können, ist das ein wertvoller Baustein innerhalb einer starken BU – je früher Sie diese abschließen, desto günstiger.

Redaktion BU-Selbstständige.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Was ist mit Arbeitsunfähigkeitsversicherung gemeint?
  2. Wie funktioniert die AU-Leistung?
  3. Warum ist das für Selbstständige besonders relevant?
  4. Wie spielt die AU-Klausel mit Krankentagegeld zusammen?
  5. Wann die AU-Klausel besonders hilft
  6. Worauf sollten Sie im Vertrag achten?
  7. Typische Missverständnisse
  8. Beispielverlauf: Sieben Monate Krankschreibung
  9. Wie passt die AU-Klausel in Ihr Gesamtbild?
  10. Quellen und Hinweise
Das Wichtigste in Kürze
  • Mit Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist meist kein eigenständiges Produkt gemeint, sondern eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel (Allianz, 2026).
  • Die AU-Leistung setzt in der Regel eine ununterbrochene ärztlich bescheinigte Krankschreibung von mindestens sechs Monaten voraus; je nach Versicherer und Tarif wird 18 bis 36 Monate gezahlt (Allianz).
  • Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Wahlerklärung keinen Anspruch auf Krankengeld, mit Wahlerklärung erst ab der siebten Woche (§ 44 Abs. 2 Nr. 2, § 46 Satz 4 SGB V).
  • Die AU-Klausel ersetzt weder Krankentagegeld noch BU: Sie überbrückt die Zeit zwischen langer Krankschreibung und Berufsunfähigkeit.
  • Bedingungen unterscheiden sich stark; Sie sollten Wartezeit, Dauer und Anrechnung auf andere Leistungen genau lesen.

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist meist keine eigene Police, sondern eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel: Sie zahlt bei ärztlich bescheinigter Krankschreibung von in der Regel mindestens sechs Monaten, je nach Tarif 18 bis 36 Monate lang (Allianz). Für Selbstständige ohne Krankengeldanspruch kann sie die Zeit bis zur BU-Entscheidung überbrücken, ersetzt aber weder Krankentagegeld noch BU. Stand: Oktober 2026.

Was ist mit Arbeitsunfähigkeitsversicherung gemeint?

Der Begriff taucht in Suchanfragen und Vergleichsportalen häufig auf, ohne dass es eine gesetzliche Definition gäbe. Nach der Produktbeschreibung der Allianz ist damit „meist kein eigenständiges Versicherungsprodukt“ gemeint, sondern eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel. Das Vergleichsportal CHECK24 beschreibt es ähnlich: Der Begriff werde oft für eine BU-Versicherung mit AU-Klausel verwendet, die bei vorübergehender Krankschreibung zahle, und die Leistung sei meist so hoch wie die vereinbarte BU-Rente. Die Klausel kann im Basisschutz enthalten sein oder, wie die Allianz schreibt, bei manchen Versicherern als Baustein hinzugewählt werden.

Wichtig ist der Unterschied im Auslöser. Die BU leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann (§ 172 Abs. 2 VVG); nach dem Marktstandard ab 50 % und bei sechs Monaten Dauer. Die AU-Klausel knüpft dagegen an die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit an. Eine Krankschreibung allein genügt für die BU-Rente nicht, für die AU-Leistung kann sie genügen (Allianz). Das macht die AU-Klausel zu einem Baustein für die lange Krankheit, die noch keine Berufsunfähigkeit ist.

Wie funktioniert die AU-Leistung?

Die folgende Tabelle fasst zusammen, was die Allianz in ihrer Produktbeschreibung nennt und was eine zweite Quelle ergänzt. Es sind allgemeine Beschreibungen, keine Bedingungen eines bestimmten Tarifs; maßgeblich ist immer der Wortlaut Ihres Vertrags.

Merkmale der AU-Klausel nach Produktbeschreibungen. Quellen: Allianz (© 2026, abgerufen 25.10.2026), CHECK24 (ohne Datum, abgerufen 25.10.2026; Sekundärquelle), myStipendium (ohne Datum; Sekundärquelle). Beschreibend, ohne Wertung; kein Marktüberblick. Stand: Oktober 2026.
MerkmalAngabeQuelle
Voraussetzungununterbrochene Krankschreibung von mindestens sechs Monaten, ärztlich bescheinigt oder voraussichtlichAllianz
Kürzere Zeiträumemanche Tarife zahlen nach vier, selten nach zwei MonatenmyStipendium (Sekundärquelle)
Leistungsdauerje nach Versicherer und Tarif 18 bis 36 Monate; mehrere Krankschreibungen werden zusammengerechnetAllianz
Leistungshöhemeist so hoch wie die vereinbarte BU-RenteCHECK24 (Sekundärquelle)
Beiträge in der Leistungsphasebei einem Tarif entfallen die BU-BeiträgeAllianz (Tarif BU Premium)
NachweisBescheinigung muss dem Versicherer selbst vorgelegt werden; teils MeldefristenAllianz
Abgrenzung zur BUAU-Leistung kann schon bei langer Krankschreibung greifen, auch ohne BerufsunfähigkeitAllianz

Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung, keine Prognose: Ein Selbstständiger mit vereinbarter BU-Rente von 2.000 € und einer AU-Leistung von bis zu 36 Monaten erhielte bei voller Laufzeit höchstens 72.000 € (2.000 € × 36). Bei 18 Monaten Laufzeit wären es 36.000 €. Der Unterschied zeigt, warum die Leistungsdauer ein zentraler Vergleichspunkt ist.

Warum ist das für Selbstständige besonders relevant?

Angestellte erhalten sechs Wochen Entgeltfortzahlung und danach Krankengeld. Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie keine Wahlerklärung abgegeben haben; mit Wahlerklärung entsteht er erst ab der siebten Woche (§ 46 Satz 4 SGB V). Privat Versicherte sind auf ein Krankentagegeld angewiesen, dessen Karenzzeit sie selbst wählen. Die Wahlerklärung wirkt nicht rückwirkend: Geht sie während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ein, gilt sie erst ab dem Tag nach deren Ende. Damit liegen die ersten Wochen eines Ausfalls häufig auf Ihrer eigenen Rücklage (Betriebsausfall bei Krankheit).

Die AU-Klausel setzt in dieser Konstellation später ein, nach mindestens vier bis sechs Monaten, und deckt eine Zeit ab, in der Krankengeld und Krankentagegeld oft schon ausgelaufen oder zeitlich begrenzt sind. Die Klausel kann zudem eine Brücke zur BU bilden: Während der BU-Antrag geprüft wird, kann die AU-Leistung bereits fließen, bevor der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkannt hat. Sie ersetzt damit keinen der beiden Bausteine, ergänzt sie aber an der Stelle, an der die Lücke typischerweise am größten ist.

Wie spielt die AU-Klausel mit Krankentagegeld zusammen?

Die Allianz schreibt, dass AU-Leistung und Krankengeld gleichzeitig bezogen werden können; ob zusätzlich Krankentagegeld gezahlt wird, hänge vom jeweiligen Krankentagegeld-Versicherer ab. Bei der Allianz zahlt das Krankentagegeld laut Seite auch neben einer AU-Leistung aus dem Tarif BU Premium. CHECK24 weist darauf hin, dass es bei gleichzeitigem Bezug von BU-AU-Leistung und privatem Krankentagegeld zu Rückforderungen kommen könne, wenn das Krankentagegeld höher ausfällt. Beide Aussagen zeigen: Die Anrechnung ist vertragsabhängig, und wer beides abschließt, sollte die Bedingungen beider Verträge nebeneinanderlegen.

Zur Funktionsweise des Krankentagegelds bei Selbstständigen informiert das Portal zum Krankentagegeld. Hier betrachten wir es nur als Gegenstück: Das Krankentagegeld hilft früh und bei kurzen bis mittellangen Ausfällen, die AU-Klausel später und länger.

Welcher Baustein hilft wann? Eigene Zusammenstellung auf Grundlage von §§ 44, 46 SGB V, § 172 VVG, Allianz (© 2026) und Produktbeschreibungen; Dauern vertragsabhängig. Stand: Oktober 2026.
Phase des AusfallsKrankengeld (GKV)Krankentagegeld (privat)AU-KlauselBU-Rente
Erste Wochenkein Anspruch ohne Wahlerklärungnach vertraglicher Karenznoch nichtnoch nicht
Ab Woche 7mit Wahlerklärungja, wenn vereinbartnoch nichtnoch nicht
Ab ca. Monat 4–6mit Wahlerklärungja, wenn vereinbartje nach Tarif ab 4–6 Monaten KrankschreibungAntrag möglich, Prüfung läuft
Dauerhaftzeitlich begrenztzeitlich begrenzt18 bis 36 Monatebei anerkannter Berufsunfähigkeit bis zum Endalter

Wann die AU-Klausel besonders hilft

Sinnvoll kann sie sein

  • Wenn Ihre Rücklage nur wenige Monate trägt und Krankengeld fehlt.
  • Wenn Sie ohnehin eine BU abschließen und die AU-Klausel zum Tarif gehört oder günstig zuwählbar ist.
  • Wenn Sie lange Krankheitsphasen absichern wollen, die noch nicht zur Berufsunfähigkeit führen.

So ergänzen Sie sie

  • Die Klausel ist meist Bestandteil einer BU – ein weiterer Grund, die BU zu wählen.
  • Für Fixkosten des Betriebs ergänzt eine Betriebskostenabsicherung: Die Leistung sichert Ihr Einkommen.
  • Für die ersten Monate schließt das Krankentagegeld die Lücke.

Worauf sollten Sie im Vertrag achten?

  • Wartezeit: Nach wie vielen Monaten Krankschreibung wird geleistet – sechs, vier oder weniger?
  • Dauer: Wie lange zahlt die Klausel, und werden mehrere Krankschreibungen zusammengerechnet?
  • Höhe: Entspricht die AU-Leistung der BU-Rente, oder ist sie begrenzt?
  • Nachweise und Fristen: Welche Bescheinigungen verlangt der Versicherer, und bis wann müssen Sie melden?
  • Anrechnung: Wird die Leistung auf andere Leistungen angerechnet, etwa auf privates Krankentagegeld?
  • Ausschlüsse: Gelten Ausschlüsse oder Einschränkungen für bestimmte Ursachen?
  • Zusammenspiel mit der BU: Was geschieht, wenn nach Ablauf der AU-Leistung Berufsunfähigkeit vorliegt? Wird die Prüfung fortgeführt?

Für Selbstständige kommt eine Frage hinzu, die wir nicht belegen können und die Sie im Bedingungswerk klären sollten: Ob die Umorganisationsprüfung bei der AU-Klausel eine Rolle spielt. Die Klausel knüpft nach der Allianz-Beschreibung an die Krankschreibung an, nicht an den Beruf; ob das für alle Tarife gilt, ist Sache der Bedingungen. Die Hintergründe zur Umorganisationsklausel helfen beim Lesen.

Typische Missverständnisse

„Die AU-Versicherung zahlt ab dem ersten Krankheitstag.“ Nein. Sie setzt nach der Produktbeschreibung eine Krankschreibung von mindestens sechs Monaten voraus, bei manchen Tarifen vier. Für die ersten Wochen brauchen Sie Rücklage, Krankengeld mit Wahlerklärung oder Krankentagegeld.

„Als Selbstständiger habe ich keinen Arbeitgeber, also keine Krankschreibung.“ Die Arbeitsunfähigkeit stellt ein Arzt fest, nicht ein Arbeitgeber. Die Allianz weist darauf hin, dass Sie die Bescheinigung dem Versicherer selbst vorlegen müssen.

„Mit der AU-Klausel brauche ich kein Krankentagegeld.“ Beide setzen an unterschiedlichen Zeitpunkten an. Wer nur die Klausel hat, hat für die Monate davor keine Absicherung, wenn Krankengeld fehlt.

„Die Klausel gilt automatisch in jeder BU.“ Sie ist laut Allianz nicht immer im Basisschutz enthalten und kann bei manchen Versicherern als Baustein hinzugewählt werden. Ob und wie Ihr Tarif sie enthält, steht in den Bedingungen.

Beispielverlauf: Sieben Monate Krankschreibung

Zur Veranschaulichung ein frei gewähltes Beispiel, keine Statistik: Ein selbstständiger Berater ist nach einer schweren Erkrankung ab Januar krankgeschrieben, hat keine Wahlerklärung für das Krankengeld abgegeben und kein Krankentagegeld. In den ersten Monaten trägt er Lebenshaltung und Betriebskosten aus der Rücklage. Im Juli, nach sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung, meldet er die Arbeitsunfähigkeit seinem BU-Versicherer, bei dem die AU-Klausel Teil des Tarifs ist. Ab dem Zeitpunkt der Anerkennung fließt die vereinbarte Rente. Gleichzeitig prüft der Versicherer, ob Berufsunfähigkeit vorliegt – die AU-Leistung überbrückt die Zeit bis dahin. Hätte der Berater die AU-Klausel nicht, wäre er in diesem Szenario auf die Rücklage und die Entscheidung über den BU-Antrag angewiesen. Das Beispiel zeigt, wie die Klausel eine Lücke schließt, aber auch, dass sie nichts für die ersten sechs Monate tut.

Wie passt die AU-Klausel in Ihr Gesamtbild?

Absicherung ist ein Stufenmodell: Rücklage für die ersten Wochen, Krankentagegeld oder Krankengeld für Monate, AU-Klausel für die lange Krankheit, BU für den dauerhaften Ausfall, gegebenenfalls Betriebskostenschutz für die Fixkosten. Welche Stufen Sie brauchen, entscheiden Fixkosten, Gewinn und Reserven. Den Bedarf bestimmen Sie mit dem Renten-Rechner und dem Betriebskosten-Rechner. Wer die BU nicht erhält, findet in der Grundfähigkeitsversicherung für Selbstständige die zweitbeste Absicherung – dort allerdings ohne AU-Mechanik.

Quellen und Hinweise

Wir stützen uns auf die Produktbeschreibung eines Versicherers und zwei Sekundärquellen (Vergleichsportal, Ratgeberseite ohne Datum); Bedingungswerke einzelner Tarife haben wir nicht ausgewertet. Daher nennen wir keine Anbieter-Vergleiche, keine Beiträge und keine Empfehlungen. Die Gesetzestexte haben wir auf gesetze-im-internet.de gelesen. Diese Seite ist keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Mit dem Selbstständigen-Check sortieren Sie Ihre Lage in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen; ein Experte aus unserem Partnernetzwerk vergleicht danach kostenlos Bedingungen und zeigt, welche BU samt AU-Klausel zu Ihnen passt.

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Häufige Fragen

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Meist keine eigenständige Police, sondern eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel), die bei längerer Krankschreibung zahlt – auch ohne Berufsunfähigkeit (Allianz, 2026). Die Klausel ist nicht in jedem Tarif enthalten und kann bei manchen Versicherern als Baustein dazugewählt werden.

Ab wann zahlt die AU-Klausel?

In der Regel bei einer ununterbrochenen Krankschreibung von mindestens sechs Monaten, die ärztlich bescheinigt ist oder voraussichtlich sein wird (Allianz). Manche Tarife zahlen nach kürzerer Zeit, etwa vier Monaten; die Bedingungen entscheiden. Mehrere Krankschreibungen können sich zusammenrechnen.

Wie lange zahlt die AU-Klausel?

Je nach Versicherer und Tarif 18 bis 36 Monate (Allianz). Danach endet die AU-Leistung; ob Berufsunfähigkeit vorliegt, wird gesondert geprüft. Bei einem Tarif der Allianz entfallen während der Leistung zudem die BU-Beiträge.

Brauche ich als Selbstständiger zusätzlich Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld ersetzt Einkommen bereits früher, die AU-Klausel setzt erst nach mehreren Monaten ein. Als hauptberuflich Selbstständiger haben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Wahlerklärung keinen Krankengeldanspruch (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V). Beides ergänzt sich: Das Krankentagegeld greift früh, die AU-Klausel später und länger.

Zählt für die AU-Klausel eine Krankschreibung bei Selbstständigen?

Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, aber ihren Arzt: Maßgeblich ist die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, die Sie dem Versicherer selbst vorlegen (Allianz). Prüfen Sie, welche Nachweise und Fristen Ihr Tarif nennt.

Ist die AU-Klausel ein Ersatz für die BU?

Nein. Sie zahlt zeitlich begrenzt bei langer Krankschreibung, die BU bei Berufsunfähigkeit bis zum vereinbarten Endalter. Die AU-Leistung ist ein Baustein, der die Zeit bis zur Entscheidung über die BU überbrückt.

Quellen

  1. Allianz: Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Klausel) – © Allianz 2026, ohne Veröffentlichungsdatum; abgerufen 25.10.2026; Produktbeschreibung eines Versicherers
  2. CHECK24: Arbeitsunfähigkeitsversicherung – Vergleichsportal, ohne Datum; abgerufen 25.10.2026; Sekundärquelle
  3. myStipendium: Arbeitsunfähigkeitsversicherung (Anbietervergleich) – ohne Datum; abgerufen 25.10.2026; Sekundärquelle
  4. § 44 SGB V – Krankengeld – abgerufen 25.10.2026
  5. § 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld – abgerufen 25.10.2026
  6. § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
Redaktion BU-Selbstständige.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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