Inhalt (19 Abschnitte)
- Was ist mit „Betriebsunfähigkeitsversicherung“ gemeint?
- Die BU des Inhabers: Einkommen auf Dauer
- Betriebskostenversicherung: Fixkosten überbrücken
- Krankentagegeld: Einkommen in der Karenz
- BU, Betriebskosten, Krankentagegeld im Vergleich
- Zeitachse: Wer zahlt in welcher Phase eines Ausfalls?
- Zwei weitere Bausteine: Krankengeld-Lücke und AU-Klausel
- Betriebskostenabsicherung im Vergleich dreier Produktbeschreibungen
- Rechtsform und Haftung: Wer trägt die laufenden Kosten?
- Ihr Vorsorgeplan in fünf Schritten
- Wer braucht was? Fünf Fragen zur Einordnung
- Beispielrechnung: Drei Betriebsarten im Vergleich
- Was Sie unabhängig vom Produkt organisieren können
- Branchenbeispiele: Was in welchem Betrieb besonders zählt
- Typische Missverständnisse
- Und die Steuer?
- Wer die Betriebskostenabsicherung besonders braucht
- Checkliste für den Vergleich einer Betriebskostenabsicherung
- Quellen und Hinweise zu dieser Seite
- „Betriebsunfähigkeitsversicherung“ ist kein feststehender Rechtsbegriff: Gemeint ist meist die Berufsunfähigkeitsversicherung des Inhabers mit Umorganisationsklausel oder eine Betriebskostenversicherung, die laufende Kosten übernimmt.
- Die BU-Rente zahlt an die versicherte Person, nicht an den Betrieb, und leistet nach den üblichen Bedingungen ab 50 % Berufsunfähigkeit und voraussichtlich sechs Monaten Dauer.
- Eine Betriebskostenversicherung eines Versicherers zahlt bei 100 % Arbeitsunfähigkeit nach Karenzzeit laufende Betriebskosten wie Miete, Gehälter, Zinsen und Leasing für höchstens 12 Monate, die Kosten einer Ersatzkraft sind mitversichert (ERGO, abgerufen 25.10.2026).
- Krankentagegeld ersetzt Einkommen, keine Betriebskosten – zusammen mit BU und Betriebskostenabsicherung ergibt sich ein vollständiges Bild.
„Betriebsunfähigkeitsversicherung“ ist kein feststehender Rechtsbegriff: Gemeint ist meist die Berufsunfähigkeitsversicherung des Inhabers oder eine Betriebskostenversicherung. Die BU-Rente zahlt an die versicherte Person, nicht an den Betrieb; eine Betriebskostenversicherung erstattet laufende Kosten und leistet bei einem geprüften Produkt nach der Karenzzeit höchstens 12 Monate (ERGO, 25.10.2026).
Was ist mit „Betriebsunfähigkeitsversicherung“ gemeint?
Das Wort taucht in Suchanfragen, Vermittlerseiten und Werbetexten auf, ohne dass es eine gesetzliche Definition gäbe. Hinter dem Begriff stecken in der Praxis drei verschiedene Absicherungen, die man auseinanderhalten sollte, bevor man vergleicht:
BU des Inhabers
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen der Person, die den Betrieb führt. Bei Selbstständigen gilt meist die Umorganisationsklausel.
Betriebskostenversicherung
Sie erstattet laufende Betriebskosten, wenn der Inhaber arbeitsunfähig ist – für einen begrenzten Zeitraum und nach einer Karenzzeit.
Krankentagegeld
Es ersetzt als Teil der Krankenversicherung einen vereinbarten Tagessatz bei Arbeitsunfähigkeit; Einkommen, keine Betriebskosten.
Wer „Betriebsunfähigkeit“ sagt, meint häufig die Sorge, dass der Betrieb stillsteht, während Miete, Gehälter und Leasing weiterlaufen. Dafür gibt es ergänzende Bausteine, denn die BU-Rente sichert Ihr Einkommen, nicht die Betriebskosten. Dieser Ratgeber ordnet ein, was jeder Baustein leistet, wie Sie Lücken schließen und wie Sie mit dem Betriebskosten-Rechner Ihre eigene Rechnung aufmachen.
Die BU des Inhabers: Einkommen auf Dauer
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Die Grenzen „50 % Berufsunfähigkeit“ und „sechs Monate“ stehen nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen und sind dort Marktstandard (Finanztest, 19.05.2026). Ein Bedingungswerk (Swiss Life, BU-Zusatzversicherung, Stand 07.2021) fasst es so: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit oder Kräfteverfalls sechs Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich sein wird, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben; geleistet wird ab einem Grad von mindestens 50 %.
Für Selbstständige kommt die Umorganisationsklausel hinzu: Der Versicherer prüft, ob der Betrieb zumutbar so umgestellt werden könnte, dass der Inhaber noch arbeiten kann. Die BU-Rente ist damit eine Absicherung für den Verlust des Berufs – nicht für die Fixkosten des Betriebs in den ersten Monaten. Sie beginnt auch nicht sofort: Bis die Prognose von sechs Monaten feststeht und der Antrag geprüft ist, vergeht Zeit. Wie hoch die Rente sein darf, hängt vom Gewinn ab; Orientierung gibt der Rechner BU-Renten-Bedarf aus Gewinn.
Betriebskostenversicherung: Fixkosten überbrücken
Eine Betriebskostenversicherung – je nach Anbieter auch Betriebsausfall- oder Praxisausfallversicherung genannt – ist auf die Frage zugeschnitten, wie laufende Kosten bezahlt werden, wenn der Inhaber ausfällt. Als Beispiel für den Aufbau eines solchen Produkts nennen wir die Produktbeschreibung von ERGO (abgerufen 25.10.2026). Sie ist keine Empfehlung und kein Marktüberblick; andere Produkte regeln es anders. Danach zahlt die Versicherung bei „100%iger Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall“. Erstattet werden laufende Betriebskosten, etwa Miete für Praxis- oder Büroräume, Gehälter der Angestellten, Zinsen, Leasinggebühren und Abschreibungen auf Sachanlagen. Die Zahlung beginnt nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit und gilt für höchstens 12 Monate; nach einem Unfall mit medizinisch notwendiger Spätversorgung verlängert sich die Dauer auf 24 Monate. Kosten für eine externe Ersatzkraft sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
| Baustein | Inhalt im Beispiel |
|---|---|
| Auslöser | 100 % Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall |
| Versicherte Kosten | Miete für Praxis-/Büroräume, Gehälter, Zinsen, Leasing, Abschreibungen |
| Karenzzeit | nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit (Dauer nicht genannt) |
| Leistungsdauer | höchstens 12 Monate; nach Unfall mit Spätversorgung 24 Monate |
| Ersatzkraft | Kosten einer externen Ersatzkraft mitversichert |
Was daraus folgt: Eine solche Absicherung ist ein Überbrückungsinstrument. Sie kauft Zeit, um den Betrieb zu stabilisieren, zu verkaufen oder zu übergeben, und sie ersetzt keine Rente. Und sie ist an eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % gebunden – wer nur teilweise ausfällt, fällt aus diesem Beispiel heraus. Bei anderen Produkten kann das anders sein; der Wortlaut der Bedingungen ist entscheidend.
Krankentagegeld: Einkommen in der Karenz
Das Krankentagegeld ist ein Baustein der Krankenversicherung: Es ersetzt einen vereinbarten Tagessatz, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Es hilft damit vor allem in den ersten Monaten und dient dem privaten Lebensunterhalt, nicht den Betriebskosten. Wie das Krankentagegeld bei Selbstständigen funktioniert, wann es beginnt und welche Wahlmöglichkeiten es in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gibt, erklärt das Portal für Gründer und Selbstständige. Auf dieser Seite behandeln wir es nur als Baustein im Gesamtbild.
BU, Betriebskosten, Krankentagegeld im Vergleich
| BU des Inhabers | Betriebskostenversicherung | Krankentagegeld | |
|---|---|---|---|
| Wer bekommt das Geld? | die versicherte Person | der Betrieb bzw. Inhaber als Erstattung | die versicherte Person |
| Wofür? | Ersatz des Einkommens (Rente) | laufende Betriebskosten | Ersatz des Einkommens (Tagessatz) |
| Auslöser | Berufsunfähigkeit ab 50 %, voraussichtlich sechs Monate | 100 % Arbeitsunfähigkeit (im Beispiel) | Arbeitsunfähigkeit nach Karenzzeit |
| Dauer | bis zum vereinbarten Endalter | begrenzt (im Beispiel höchstens 12 Monate) | nach Vertrag begrenzt |
| Besonderheit bei Selbstständigen | Umorganisationsprüfung | Karenzzeit, Kostenkatalog | Wahlmöglichkeiten je Krankenversicherung |
Zeitachse: Wer zahlt in welcher Phase eines Ausfalls?
Ein Ausfall verläuft in Phasen, und jede Absicherung greift an einer anderen Stelle. Die Tabelle ordnet die Bausteine zeitlich ein. Die Dauern der Karenzzeiten sind vertrags- und produktabhängig und deshalb nicht beziffert; belegt sind nur die Angaben aus den zitierten Quellen.
| Phase | Was läuft? | Was hilft? |
|---|---|---|
| Beginn des Ausfalls (Wochen) | Betriebs- und Privatkosten laufen weiter, Einnahmen sinken | Rücklage, Vertretung, ggf. Krankentagegeld nach seiner Karenzzeit |
| Nach der Karenzzeit der Betriebskostenabsicherung | Fixkosten sind weiter zu zahlen | Betriebskostenversicherung erstattet Kosten (im Beispiel bis höchstens 12 Monate) |
| Prognose sechs Monate | BU-Voraussetzungen werden prüfbar (Marktstandard: sechs Monate ununterbrochen oder voraussichtlich) | Leistungsantrag; der Versicherer muss bei Fälligkeit in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt (§ 173 Abs. 1 VVG) |
| Dauerhafter Ausfall | Betrieb wird verkauft, übergeben oder geschlossen | BU-Rente an die versicherte Person, bis zum vereinbarten Endalter |
Das Bild zeigt zwei Dinge. Erstens: Die Phasen überlappen nicht von selbst; zwischen Krankentagegeld, Betriebskostenabsicherung und BU-Rente können Lücken liegen, die Sie nur mit Rücklage schließen. Zweitens: Die Rente beginnt nicht mit dem ersten Tag des Ausfalls, sondern mit der Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Wer vorher Betrieb und Haushalt tragen muss, braucht Reserven oder eine Zwischenlösung.
Zwei weitere Bausteine: Krankengeld-Lücke und AU-Klausel
Zum Gesamtbild gehören zwei Punkte, die in der Praxis oft übersehen werden. Erstens die Krankengeld-Lücke: Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie keine Wahlerklärung abgegeben haben; mit Wahlerklärung entsteht der Anspruch erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 Satz 4 SGB V). Die ersten Wochen eines Ausfalls tragen Sie deshalb in der Regel aus der Rücklage, wie wir unter Betriebsausfall bei Krankheit Woche für Woche durchgehen.
Zweitens die AU-Klausel: Eine „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ ist nach der Produktbeschreibung der Allianz meist kein eigenes Produkt, sondern eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Klausel, die bei ärztlich bescheinigter Krankschreibung von in der Regel mindestens sechs Monaten zahlt, je nach Tarif 18 bis 36 Monate lang. Sie überbrückt damit die Zeit zwischen langer Krankheit und anerkannter Berufsunfähigkeit; Einzelheiten stehen unter Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.
Betriebskostenabsicherung im Vergleich dreier Produktbeschreibungen
Das ERGO-Beispiel oben ist eines von mehreren. Wer die Bausteine vergleichen will, findet in unserem Beitrag Betriebskostenversicherung für Selbstständige drei Produktbeschreibungen nebeneinander: ERGO, die SUPRIMA der Mannheimer (Unterlagen mit Stand 11.2020) und die Inhaber-Ausfallversicherung von SIGNAL IDUNA (Stand Mai 2024). Sie unterscheiden sich im Auslöser (100 % Arbeitsunfähigkeit oder bereits ab 60 %), in der Karenzzeit (mindestens 21 Tage bei zwei Produkten), in der Leistungsform (Erstattung von Kosten oder Tagespauschale) und in der Dauer (bis zu einem Jahr, bei einem Produkt auch 18 oder 24 Monate gegen Aufschlag). Das zeigt: „Die“ Betriebskostenversicherung gibt es nicht; wer vergleicht, vergleicht Bedingungen, nicht Produktnamen.
Rechtsform und Haftung: Wer trägt die laufenden Kosten?
Ob die Betriebskosten Sie persönlich treffen oder eine Gesellschaft, hängt von der Rechtsform ab. Im Einzelunternehmen und bei vielen Freiberuflern sind Betrieb und Person rechtlich nicht getrennt: Verträge laufen auf Ihren Namen, und Sie haften dafür. Bei einer GmbH ist die Gesellschaft Schuldnerin der laufenden Kosten; wie Gehalt und Anstellungsvertrag des Geschäftsführers im Krankheitsfall geregelt sind, steht im Anstellungsvertrag – das ist eine Frage für Steuerberater oder Anwalt. Auch für die Absicherung gilt: Wer Versicherungsnehmer ist, bestimmt, wer die Beiträge zahlt und wie sie steuerlich behandelt werden. Konstruktionen, bei denen eine GmbH Beiträge für ihren Geschäftsführer zahlt, hängen vom Einzelfall ab (Stichwort verdeckte Gewinnausschüttung); wir geben dazu keine Auskunft, sondern verweisen auf Ihren Steuerberater. Zum Sozialversicherungsstatus von Gesellschafter-Geschäftsführern informiert unser Ratgeber BU für GmbH-Geschäftsführer.
Ihr Vorsorgeplan in fünf Schritten
1. Fixkosten erfassen
Listen Sie Betriebs- und Privatkosten auf, die bei Ausfall weiterlaufen – und welcher Anteil sich kurzfristig senken ließe.
2. Rücklage prüfen
Rechnen Sie im Betriebskosten-Rechner, wie viele Monate sie reicht.
3. Rente bemessen
Bestimmen Sie mit dem Rechner für die BU-Rente aus Gewinn, was Ihr Gewinn zulässt.
4. Klauseln prüfen
Lesen Sie Umorganisation und Verweisung im Umorganisations-Check.
5. Vertretung organisieren
Regeln Sie Vollmachten und Zuständigkeiten, bevor etwas passiert, und lassen Sie Angebote von einem Experten vergleichen.
Wer braucht was? Fünf Fragen zur Einordnung
- Wie hoch sind Ihre Fixkosten im Verhältnis zur Rücklage? Rechnen Sie Betriebs- und Privatkosten für sechs Monate durch (Betriebskosten-Rechner). Reicht die Rücklage nicht, ist die Überbrückung das Thema.
- Können Mitarbeitende den Betrieb weiterführen? Je eher der Betrieb ohne Sie läuft, desto geringer die Betriebskostenlücke – ein Verzicht auf die Umorganisation im Vertrag sichert Sie dabei zusätzlich ab.
- Wie hängt Ihr Gewinn von Ihrer persönlichen Arbeit ab? Bei Beratern und Freiberuflern fällt der Gewinn mit dem Ausfall fast ganz weg; die Rente ist dann der Kern. Mehr: BU-Rente aus Gewinn.
- Welche Verpflichtungen laufen weiter? Betriebskredite, Leasing und Mietverträge enden nicht mit dem Ausfall. Eine Einordnung der Dauer hilft bei der Frage, ob eine befristete Absicherung ausreicht.
- Haben Sie gesetzliche Absicherung? Die Erwerbsminderungsrente setzt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus (§ 43 SGB VI); viele Selbstständige erfüllen das nicht. Die durchschnittliche neue Rente lag 2024 bei 1.041 € pro Monat.
Beispielrechnung: Drei Betriebsarten im Vergleich
Die folgende Modellrechnung zeigt, wie unterschiedlich sich der Ausfall auswirkt. Die Zahlen sind frei gewählte Beispiele zur Veranschaulichung, keine Statistik und keine Prognose.
| Betriebsart (Beispiel) | Betriebskosten/Monat | Private Kosten/Monat | Rücklage | Bedarf 6 Monate | Lücke |
|---|---|---|---|---|---|
| Berater im Homeoffice, keine Mitarbeitenden | 600 € | 2.500 € | 15.000 € | 18.600 € | 3.600 € |
| Handwerksbetrieb mit zwei Mitarbeitenden | 8.500 € | 2.500 € | 20.000 € | 66.000 € | 46.000 € |
| Praxis oder Kanzlei mit vier Mitarbeitenden | 14.000 € | 3.500 € | 30.000 € | 105.000 € | 75.000 € |
Der Berater hat eine kleine Betriebskostenlücke; sein Problem ist das ausfallende Einkommen, also die Rente. Der Handwerksbetrieb und die Praxis haben dagegen fünfstellige Lücken allein durch laufende Kosten – hier ist eine Absicherung der Fixkosten oder eine deutlich höhere Rücklage das Thema. Und alle drei Beispiele zeigen: Die BU-Rente setzt erst nach sechs Monaten ein und ist für den Lebensunterhalt gedacht, nicht für die Gehälter.
Was Sie unabhängig vom Produkt organisieren können
Absicherung ist nur ein Teil der Antwort. Genauso wichtig ist die Frage, wie der Betrieb ohne Sie läuft. Dazu gehören organisatorische Vorkehrungen, die wenig kosten, aber im Ernstfall viel bewirken: eine Vertretungsregelung mit einer Person oder einem Partnerbetrieb, Vollmachten für Konten und Verträge (Bank, Steuerberater, Vertrauensperson), ein Notfallordner mit Zugangsdaten, Kundenlisten, laufenden Verträgen und Fristen sowie eine Dokumentation der Arbeitsabläufe. Letzteres hat einen doppelten Nutzen: Es hilft der Vertretung – und es hilft, im Leistungsfall zu belegen, welche Aufgaben Sie selbst erledigen und welche nicht.
Gerade bei Betrieben mit Mitarbeitenden steht dabei ein Zielkonflikt im Raum: Je besser der Betrieb ohne Sie läuft, desto kleiner die Betriebskostenlücke – und desto eher kann ein Versicherer in der BU argumentieren, der Inhaber könne sich umorganisieren. Das ist kein Grund, auf Vertretungsregeln zu verzichten; es ist ein Grund, einen Vertrag mit Verzicht auf die Umorganisation zu wählen oder die Klausel prüfen zu lassen. Der Umorganisations-Check führt Sie durch die wichtigsten Punkte.
Branchenbeispiele: Was in welchem Betrieb besonders zählt
Die Gewichte verschieben sich je nach Betriebsart. Die folgenden Hinweise sind Denkanstöße auf Grundlage der Kostenstruktur, keine Marktdaten.
- Handwerksbetrieb mit Gesellen: Lohnkosten, Fahrzeug- und Maschinenleasing und Mietkosten für die Werkstatt laufen weiter. Der Inhaber arbeitet meist operativ mit; die Umorganisationsfrage – kann er sich auf Leitung und Kalkulation zurückziehen? – ist hier besonders wichtig. Mehr: BU für Handwerksmeister.
- Kanzlei oder Praxis mit Personal: Gehälter, Miete und Software machen den größten Teil der Fixkosten aus; der Ertrag hängt stark von der Person des Inhabers ab. Die Betriebsseite wiegt schwer, und für Kammerberufe kommt die Satzung des Versorgungswerks hinzu. Mehr: BU für Rechtsanwälte.
- Handel und Gastronomie: Warenbestand, Pacht, Personal und saisonale Schwankungen bestimmen die Kosten; bei saisonalen Betrieben kann ein Ausfall in der Hochsaison überproportional wirken. Rücklagen sollten die schwache Saison einrechnen.
- Freelancer und Berater: Die Fixkosten sind gering, der Gewinn hängt fast vollständig an der eigenen Arbeitskraft. Der Kern der Absicherung ist die Rente, nicht die Betriebskostenabsicherung. Mehr: BU für Freiberufler.
- GmbH mit Geschäftsführer-Gesellschafter: Die Gesellschaft trägt die Betriebskosten; für den Geschäftsführer stellen sich Statusfragen (Sozialversicherung) und Fragen der Vertragskonstruktion. Mehr: BU für GmbH-Geschäftsführer.
Typische Missverständnisse
„Die BU zahlt, sobald ich krank bin.“ Nein. Sie leistet bei Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen – nach dem Marktstandard ab 50 % und bei voraussichtlich sechs Monaten Dauer –, nicht bei jeder Krankschreibung. „Mein Betrieb läuft ohne mich weiter, also bin ich nicht berufsunfähig.“ Das kann Auswirkungen auf die Umorganisationsprüfung haben; pauschal gilt es nicht. „Eine Betriebskostenversicherung ersetzt die BU.“ Sie überbrückt Kosten für einen begrenzten Zeitraum (im geprüften Beispiel höchstens 12 Monate) und zahlt keine Rente bis zum Endalter. „Mit Krankentagegeld bin ich ausreichend abgesichert.“ Es ersetzt Einkommen in der Karenz, nicht dauerhaft und nicht die Betriebskosten.
Und die Steuer?
Für die BU des Inhabers gilt nach der Rechtsprechung: Beiträge sind bei Selbstständigen in der Regel keine Betriebsausgaben, sondern Sonderausgaben (BFH, Beschluss vom 15.06.2005, VI B 64/04; Sekundärwiedergabe IWW). Sie sind sonstige Vorsorgeaufwendungen mit Höchstbetrag 2.800 € zusammen mit Kranken- und Pflegebeiträgen (§ 10 Abs. 4 EStG) – bei Selbstständigen oft schon ausgeschöpft. Eine Größenordnung zeigt der BU-Steuer-Rechner. Wie Beiträge zu einer Betriebskostenversicherung steuerlich zu behandeln sind, hängt vom Einzelfall und vom Produkt ab: Hier gibt es keine einfache Regel, und die Quellenlage ist uneinheitlich. Fragen Sie Ihren Steuerberater, bevor Sie Beiträge als Betriebsausgabe verbuchen.
Wer die Betriebskostenabsicherung besonders braucht
Besonders wichtig ist sie für Betriebe mit Räumen, Personal und Maschinen: Hier lohnen die Rechnung im Betriebskosten-Rechner und der Vergleich der Bedingungen. Wer ohne Mitarbeitende, Büro- oder Werkstattmiete und Leasing arbeitet, hat nur geringe Fixkosten; sein Kern der Absicherung ist die BU-Rente – und für die ersten Monate das Krankentagegeld.
Checkliste für den Vergleich einer Betriebskostenabsicherung
- Auslöser: Gilt sie nur bei 100 % Arbeitsunfähigkeit oder auch bei teilweiser?
- Karenzzeit: Wie lange zahlen Sie selbst, bevor die Leistung beginnt?
- Leistungsdauer: Wie viele Monate zahlt sie höchstens – und gilt das je Ausfall oder je Vertragslaufzeit?
- Versicherte Kosten: Welche Kostenarten sind genannt (Miete, Gehälter, Leasing, Zinsen), welche nicht?
- Ersatzkraft: Sind Kosten einer Vertretung mitversichert, und bis zu welcher Höhe?
- Höhe: Wie wird die Entschädigung begrenzt (Summe, Zeitraum, Anteil der Kosten)?
- Gesundheitsfragen: Welche Fragen stellt der Versicherer – eine anonyme Risikovoranfrage über einen Experten kann vorab Klarheit schaffen.
Quellen und Hinweise zu dieser Seite
Die Produktbeschreibung von ERGO ist ein Beispiel, kein Marktüberblick; wir haben keine Bedingungswerke aller Anbieter ausgewertet. Wir nennen weder Tarife noch Beiträge, weil wir sie nicht belegen können, und empfehlen kein Produkt. Kostenlos prüfen lassen, welche BU und welche Betriebsabsicherung zu Ihrem Betrieb passen: Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk klärt das mit Ihnen – unverbindlich, auf Wunsch mit einer anonymen Risikovoranfrage. Diese Seite ist keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung.
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Mein Selbstständigen-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Was ist eine Betriebsunfähigkeitsversicherung?
Ein Sammelbegriff ohne einheitliche Definition. Gemeint ist meist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Betriebsinhaber oder eine Betriebskostenversicherung, die laufende Betriebskosten bei Ausfall des Inhabers für einen begrenzten Zeitraum erstattet. Welche gemeint ist, ergibt sich aus den Bedingungen.
Zahlt die BU die Betriebskosten?
Die BU-Rente wird an die versicherte Person gezahlt und sichert deren Einkommen – das ist ihr Kern. Gehälter von Mitarbeitenden, Miete und Leasing des Betriebs deckt eine ergänzende Betriebskostenabsicherung oder die Rücklage.
Wie lange zahlt eine Betriebskostenversicherung?
Bei dem von uns geprüften Produkt höchstens 12 Monate nach einer vereinbarten Karenzzeit, nach einem Unfall mit medizinisch notwendiger Spätversorgung 24 Monate (ERGO, abgerufen 25.10.2026). Andere Produkte können anders regeln.
Ist eine Betriebsausfallversicherung dasselbe?
Die Bezeichnungen Betriebskosten-, Betriebsausfall- und Praxisausfallversicherung werden häufig für ähnliche Absicherungen laufender Kosten verwendet. Entscheidend sind Versicherte Gefahr, Karenzzeit, Leistungsdauer und versicherte Kosten – lesen Sie die Bedingungen.
Brauche ich beides: BU und Betriebskostenabsicherung?
Sie lösen unterschiedliche Probleme: Die BU sichert Ihr Einkommen auf Dauer, die Betriebskostenabsicherung überbrückt laufende Kosten über einen begrenzten Zeitraum. Ob Sie beides brauchen, hängt von Fixkosten, Rücklage und Gewinn ab. Der Betriebskosten-Rechner hilft bei der Einordnung.
Kann ich die Beiträge als Betriebsausgabe absetzen?
BU-Beiträge sind bei Selbstständigen nach der Rechtsprechung in der Regel keine Betriebsausgaben (BFH, Beschluss vom 15.06.2005, VI B 64/04). Wie Beiträge zu einer Betriebskostenversicherung steuerlich zu behandeln sind, klärt Ihr Steuerberater.
Quellen
- ERGO: Betriebskostenversicherung (Leistungen, Karenzzeit, Dauer, Ersatzkraft) – abgerufen 25.10.2026; Produktbeschreibung eines Versicherers, kein Marktüberblick
- § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- Swiss Life: Bedingungen BU-Zusatzversicherung (AVB_KR_BUP_2021_07), Abschnitt 1.1 und 2 – Stand 07.2021, abgerufen 25.10.2026; ein Bedingungswerk als Beispiel
- § 44 SGB V – Krankengeld; § 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs – abgerufen 25.10.2026
- Allianz: Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Klausel) – © Allianz 2026; abgerufen 25.10.2026; Produktbeschreibung eines Versicherers
- SIGNAL IDUNA: Inhaber-Ausfallversicherung (Produktblatt 3706103) – Stand Mai 2024; abgerufen 25.10.2026
- IWW: BFH, Beschluss vom 15.06.2005 – VI B 64/04 (BU-Beiträge keine Betriebsausgaben) – Sekundärquelle, Beschlusstext nicht eingesehen
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.