Ratgeber

Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte: Versorgungswerk und private BU

Rechtsanwälte sind über ihr Versorgungswerk meist gegen Berufsunfähigkeit abgesichert – aber nach der Satzung, und die kennt eigene Voraussetzungen. Eine private BU schließt diese Lücken – je früher, desto günstiger. Hier lesen Sie, was zwei Gerichtsentscheidungen zeigen, was für Kanzleiinhaber gilt und wie die private BU Ihr Einkommen sichert.

Redaktion BU-Selbstständige.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 14 Min. Lesezeit
Inhalt (17 Abschnitte)
  1. Brauchen Rechtsanwälte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
  2. Versorgungswerk statt gesetzlicher Rente: die Befreiung
  3. Was zahlt das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit? Zwei Gerichtsentscheidungen
  4. Was die Satzungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern verlangen
  5. Nebentätigkeit, Lehrauftrag, Beirat: Was neben der Rente erlaubt ist
  6. Wo die private BU ergänzt
  7. Welche Punkte unterscheiden die Satzungen der Versorgungswerke?
  8. Beispielrechnung: Kanzleiinhaber mit 90.000 € Gewinn
  9. Die Lebensphasen eines Anwalts und ihre Absicherungsfragen
  10. Häufige Missverständnisse
  11. Private BU für Rechtsanwälte: Worauf es ankommt
  12. Was kostet die BU für Rechtsanwälte?
  13. Angestellter Anwalt, Kanzleiinhaber, Syndikus: Wer ist wie abgesichert?
  14. Die Absicherungsbausteine im Überblick
  15. Ablauf im Leistungsfall: Was zur Information gehört
  16. Fragen, die Sie dem Versorgungswerk und dem Berater stellen sollten
  17. Quellen und Hinweise
Das Wichtigste in Kürze
  • Rechtsanwälte sind in der Regel Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks und können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI); der Antrag wirkt ab Vorliegen der Voraussetzungen, wenn er binnen drei Monaten gestellt wird.
  • Die Berufsunfähigkeitsrente richtet sich nach der Satzung des jeweiligen Werks: Nach der Auslegung des Niedersächsischen OVG (BVerwG, 8 B 4/21, 20.09.2021) verlangt sie die vollständige Aufgabe der Anwaltstätigkeit, im Saarland genügt es nach der Satzung, wenn das Mitglied keine vier Stunden täglich mehr berufsbildgerecht arbeiten kann (OVG Saarlouis, 1 C 181/15, 06.02.2017).
  • Die private BU leistet nach den üblichen Bedingungen ab 50 % für den zuletzt ausgeübten Beruf (§ 172 VVG, Schwelle in den Bedingungen); für selbstständige Kanzleiinhaber gilt zusätzlich meist die Umorganisationsprüfung.
  • Das Versorgungswerk zahlt oft erst bei vollständiger oder weitgehender Aufgabe der Tätigkeit (Niedersachsen: vollständige Aufgabe; Saarland: Stundengrenze); die Satzungen unterscheiden sich, die eigene Satzung ist maßgeblich – die private BU leistet schon ab 50 % und schließt diese Lücke.

Rechtsanwälte sind über ihr Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit abgesichert – nach der jeweiligen Satzung, die sich unterscheidet: In Niedersachsen verlangte sie nach Auslegung des OVG die vollständige Aufgabe der Anwaltstätigkeit (BVerwG, 20.09.2021), im Saarland genügt es nach der Satzung, wenn keine vier Stunden täglich berufsbildgerechte Tätigkeit mehr möglich sind (OVG Saarlouis, 06.02.2017). Die private BU leistet nach den üblichen Bedingungen ab 50 %.

Brauchen Rechtsanwälte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Frage beschäftigt viele Juristen, und die Antwort ist klar: Das Werk ist eine starke Basis, die private BU ergänzt sie dort, wo die Satzung Lücken lässt. Rechtsanwälte sind keine ungeschützte Gruppe: Wer als Anwalt zugelassen ist, ist in der Regel Pflichtmitglied im Versorgungswerk seiner Rechtsanwaltskammer, und dieses Werk sieht eine Berufsunfähigkeitsrente vor. Die offene Frage ist, wann und in welcher Höhe sie gezahlt wird, und ob sie zu Ihrem Einkommen und Ihren Verpflichtungen passt. Das steht nicht im Gesetz, sondern in der Satzung des jeweiligen Werks. Und genau hier liegt der Grund, warum die private BU für Anwälte so wichtig ist.

Besonders wichtig ist sie für Kanzleiinhaber mit Mitarbeitenden und Kredit; angestellte Anwälte in einer Sozietät oder Syndikusrechtsanwälte haben andere Ausgangslagen. Der Selbstständigen-Check zeigt in 60 Sekunden Ihre Lücke – ohne Gesundheitsfragen.

Versorgungswerk statt gesetzlicher Rente: die Befreiung

Beschäftigte und Selbstständige, die aufgrund eines Gesetzes Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und zugleich einer Kammer ihrer Berufsgruppe sind, können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Voraussetzung ist unter anderem, dass einkommensbezogene Beiträge fällig sind und die Versorgungseinrichtung Leistungen bei Erwerbsminderung, im Alter und für Hinterbliebene erbringt. Die Befreiung wirkt ab Vorliegen der Voraussetzungen, wenn sie binnen drei Monaten beantragt wird, sonst ab Eingang des Antrags (§ 6 Abs. 4 SGB VI).

Daraus folgt für die Absicherung bei Berufsunfähigkeit: Wer befreit ist, zahlt nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erwirbt dort keine Pflichtbeitragszeiten mehr. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt aber drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus (§ 43 SGB VI). Die Absicherung läuft deshalb über das Versorgungswerk – und über private Verträge.

Was zahlt das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit? Zwei Gerichtsentscheidungen

Die Satzungen der Rechtsanwaltsversorgungswerke sind Landesrecht bzw. Satzungsrecht der einzelnen Werke und unterscheiden sich. Zwei veröffentlichte Entscheidungen und zwei Satzungsfassungen zeigen, wie unterschiedlich die Maßstäbe sein können:

Maßstäbe der Berufsunfähigkeitsrente von vier Rechtsanwaltsversorgungswerken. NRW und Bayern: Primärtexte (JMBl. NRW 2023 S. 690; VG Würzburg W 7 K 21.859, abgerufen 25.10.2026). Niedersachsen und Saarland: gesetze.co (BVerwG 8 B 4/21) und cash-online.de (OVG Saarlouis 1 C 181/15), Sekundärwiedergabe. Stand: Oktober 2026.
Werk bzw. VerfahrenMaßstab für die BerufsunfähigkeitEntscheidung
Rechtsanwaltsversorgungswerk Nordrhein-Westfalen (§ 18 Abs. 1 und 2 der Satzung)Voraussichtlich auf Dauer im Durchschnitt weniger als drei Stunden täglich anwaltlich tätig, dazu Einstellung der Tätigkeit; mindestens drei Monate Beiträge vor EintrittSatzungsänderung, bekannt gemacht im JMBl. NRW am 14.08.2023
Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (§ 29 der Satzung)Außerstande, in rechts- oder steuerberatenden Berufen oder in vereinbaren Tätigkeiten zu arbeiten; Tätigkeit muss eingestellt sein, Nachweis durch Rückgabe der ZulassungVG Würzburg, Urteil vom 07.11.2022 – W 7 K 21.859
Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 der Satzung)Einstellung der anwaltlichen Tätigkeit; nach Auslegung des OVG „vollständig und in nach außen manifestierter Weise“, einschließlich jeder Fremdvertretung; Selbstvertretung daneben ist unschädlich; Verzicht auf die Zulassung nicht zwingend, Bestellung eines Vertreters nach § 53 BRAO im Regelfall erforderlichNds. OVG, Urteil vom 12.11.2020; BVerwG, Beschluss vom 20.09.2021 – 8 B 4/21 (Beschwerde zurückgewiesen)
Versorgungswerk im Saarland (§ 14 Nr. 1 Satz 2 der Satzung, Beschluss vom 08.10.2014)Keine Berufsunfähigkeit, solange noch mindestens vier Stunden täglich einer Tätigkeit nachgegangen werden kann, die dem anwaltlichen Berufsbild zuzuordnen istOVG Saarlouis, Urteil vom 06.02.2017 – 1 C 181/15 (Regelung wirksam)

Was daraus nicht folgt: Wie die übrigen Werke regeln, haben wir nicht ausgewertet, und wir behaupten es nicht. Die Aussage, das Versorgungswerk zahle „nur bei 100 %“, ist deshalb in dieser Pauschalität nicht belegt. Belegt ist, dass die Maßstäbe von der vollständigen Aufgabe der gesamten Anwaltstätigkeit (Niedersachsen, nach Auslegung des OVG) bis zu einer Stundengrenze bei berufsbildgerechter Tätigkeit (Saarland) reichen und dass die Frage in der Satzung steht. Was für Sie gilt, lesen Sie in der Satzung Ihres Werks; eine Anfrage beim Werk klärt offene Punkte. Mehr zum Vergleich der Werke im Überblick Versorgungswerke der Kammerberufe und im Ratgeber Berufsunfähigkeit im Versorgungswerk der Rechtsanwälte.

Was die Satzungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern verlangen

Zwei Satzungen konnten wir im Wortlaut bzw. in wörtlicher Wiedergabe prüfen. Das nordrhein-westfälische Werk setzt in § 18 eine Stundengrenze: Wer voraussichtlich auf Dauer im Durchschnitt weniger als drei Stunden täglich anwaltlich arbeiten kann und seine Tätigkeit einstellt, erhält die Rente auf Dauer; bei einer Einschränkung auf absehbare Zeit, mindestens sechs Monate, gibt es sie auf Zeit. Die Mindestbeitragszeit beträgt drei Monate (Satzungsänderung vom 13.06.2023, bekannt gemacht am 14.08.2023). Die bayerische Regelung in § 29 hängt am Begriff der Erwerbstätigkeit in rechts- und steuerberatenden Berufen – und das VG Würzburg wertete 2022 sogar eine Lehrtätigkeit auf juristischem Fachgebiet als Hindernis.

Für Sie als Mitglied heißt das: Der Begriff „berufsunfähig“ ist in der Satzung ein anderer als in Ihrer privaten Police. Die Einzelheiten mit allen Fundstellen stehen im Ratgeber Berufsunfähigkeit im Versorgungswerk der Rechtsanwälte.

Nebentätigkeit, Lehrauftrag, Beirat: Was neben der Rente erlaubt ist

Viele Anwälte denken bei einer Berufsunfähigkeit zuerst an ein Ende der Kanzlei, nicht an ein Leben daneben. Doch gerade ein Lehrauftrag, eine Schiedsrichtertätigkeit oder ein Beiratsmandat sind die Dinge, an denen sich die Satzungen scheiden. Das Bayerische Beispiel zeigt, dass eine Dozententätigkeit auf juristischem Gebiet die Einstellung der beruflichen Tätigkeit infrage stellen kann. Andere Werke ziehen die Grenze anders, etwa beim Berufsbild oder bei der Stundenzahl. Wer plant, nach einem Rückzug noch Teilaufgaben zu behalten, sollte deshalb vor der Antragstellung beim Werk nachfragen und sich die Antwort schriftlich geben lassen.

Eine private BU kennt diese Frage ebenfalls, aber mit anderem Ergebnis: Sie stellt auf den zuletzt konkret ausgeübten Beruf ab, nicht auf alle juristischen Tätigkeiten. Wie eine Nebentätigkeit im Leistungsfall berücksichtigt wird, steht in den Bedingungen und sollte vor Vertragsschluss geklärt sein.

Wo die private BU ergänzt

Aus den beiden Entscheidungen und aus dem Aufbau der Absicherung ergeben sich drei Prüfpunkte, an denen Anwälte Lücken haben können. Die Aufzählung ist keine Behauptung über Ihr Werk, sondern eine Checkliste für Ihre Satzung.

Teilausfall

Wer als Strafverteidiger nicht mehr vor Gericht auftreten, aber noch Gutachten schreiben könnte, ist nach einem Maßstab wie dem niedersächsischen (vollständige Aufgabe jeder Fremdvertretung) womöglich nicht berufsunfähig im Sinne der Satzung. Nach dem Saarländer Maßstab kommt es auf die Stundenzahl berufsbildgerechter Tätigkeit an. Die private BU bezieht sich dagegen nach den üblichen Bedingungen auf den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er konkret ausgestaltet war (§ 172 Abs. 2 VVG) und leistet schon ab einem Grad von 50 %.

Höhe der Rente

Das Versorgungswerk zahlt eine Rente, die sich aus den bisherigen Beiträgen und der Satzung ergibt. Ob sie Ihren Lebensstandard und laufende Verpflichtungen deckt, sehen Sie in der jährlichen Mitteilung. Als Orientierung für einen Absicherungswert nennt Finanztip möglichst 80 % des Nettogehalts (Stand 27.05.2026); mit Ihrem Gewinn als Obergrenze rechnen Sie im Rechner BU-Renten-Bedarf aus Gewinn.

Kanzlei und Betrieb

Wer eine Kanzlei führt, hat Fixkosten: Miete, Gehälter, Software, Versicherungen. Sie laufen bei Ausfall weiter; die Renten von Versorgungswerk und BU sichern Ihr Einkommen, für die Kosten gibt es ergänzende Lösungen. Das Thema behandelt der Ratgeber Betriebsunfähigkeitsversicherung; die Rechnung für Ihre Kanzlei macht der Betriebskosten-Rechner.

Welche Punkte unterscheiden die Satzungen der Versorgungswerke?

Wer seine Satzung liest, sollte wissen, wonach er suchen muss. Die folgende Übersicht nennt die Dimensionen, in denen sich Satzungen unterscheiden können – als Checkliste für die eigene Satzung, nicht als Aussage über ein bestimmtes Werk.

Prüfdimensionen in der Satzung eines Versorgungswerks bei Berufsunfähigkeit. Eigene Zusammenstellung; die Gerichtsbeispiele stammen aus BVerwG 8 B 4/21 und OVG Saarlouis 1 C 181/15 (Sekundärwiedergabe). Stand: Oktober 2026.
DimensionWas die Satzung regeltBeispiel aus den Entscheidungen
Definition der BerufsunfähigkeitAufgabe der gesamten Tätigkeit oder Stundengrenze im BerufsbildNiedersachsen: vollständige Aufgabe; Saarland: vier Stunden berufsbildgerechte Tätigkeit
Rolle der ZulassungOb die Zulassung zurückgegeben werden muss oder die tatsächliche Aufgabe genügtNiedersachsen: Verzicht nicht zwingend, Vertreterbestellung nach § 53 BRAO im Regelfall erforderlich
Befristung und NachprüfungOb die Rente befristet wird und wie überprüft wirdin den Entscheidungen nicht Thema – Satzung lesen
Höhe und ZurechnungWie die Rente berechnet wird, ob eine Zurechnungszeit giltin den Entscheidungen nicht Thema – Mitteilung des Werks und Satzung prüfen
Beginn und NachweiseAntragstellung, ärztliche Nachweise, Beginn der Zahlungin den Entscheidungen nicht Thema – Satzung lesen

Beispielrechnung: Kanzleiinhaber mit 90.000 € Gewinn

Eine Modellrechnung zur Veranschaulichung: Ein Kanzleiinhaber erzielt im Schnitt 90.000 € Gewinn vor Steuern, das sind 7.500 € im Monat. Pauschal gelten bei Versicherern oft 60–70 % des Bruttoeinkommens (Finanztip, 27.05.2026), also 4.500 bis 5.250 € im Monat. Nach der Beispielregel eines Versicherers aus dem Jahr 2024 (65 % bis 80.000 € Gewinn, darüber 35 %; cash-online, 06.06.2024; Staffel-Annahme) wären es (52.000 € + 3.500 €) ÷ 12 = rund 4.625 € im Monat. Nehmen wir an, die Mitteilung des Versorgungswerks weist bei vollständiger Aufgabe der Anwaltstätigkeit eine Rente von 2.800 € aus, so bliebe bei einem Orientierungswert von 4.600 € eine Differenz von 1.800 € – und bei einem Teilausfall, der die Satzung nicht auslöst, die volle Differenz von 4.600 €. Die Zahlen sind frei gewählt, keine Prognose und kein Angebot; Ihre Werte tragen Sie in den Rechner BU-Renten-Bedarf aus Gewinn ein.

Die Lebensphasen eines Anwalts und ihre Absicherungsfragen

Die richtige Absicherung ändert sich mit der Laufbahn. Studium und Referendariat: Das Einkommen ist niedrig, aber Eintrittsalter und Gesundheit bestimmen Beitrag und Annahme; eine kleinere Rente mit Nachversicherungsgarantie kann ein Einstieg sein, soweit der Vertrag sie vorsieht. Berufsstart als angestellter Anwalt: Das Gehalt ist die Basis der Rente, die Mitgliedschaft im Versorgungswerk beginnt mit der Zulassung. Fachanwalt und Partner: Das Einkommen steigt; prüfen Sie, ob die Nachversicherung noch möglich ist. Kanzleigründung: Der Status wechselt zum Selbstständigen – mit Umorganisationsprüfung, Gewinn als Rentenbasis und Betriebskosten. Wer diesen Wechsel plant, sollte die Bedingungen vorher prüfen: Manche Verträge unterscheiden zwischen angestelltem und selbstständigem Status oder passen die Einstufung an.

Häufige Missverständnisse

  • „Das Versorgungswerk zahlt schon bei Teilausfall.“ Nicht pauschal: Die Satzungen unterscheiden sich (siehe Tabelle oben), manche verlangen die vollständige Aufgabe der Tätigkeit – die private BU leistet schon ab 50 %.
  • „Zulassung zurückgeben, damit das Werk zahlt.“ Nach der Auslegung des Niedersächsischen OVG nicht zwingend; die tatsächliche, nach außen erkennbare Aufgabe der Tätigkeit ist entscheidend, in der Regel mit Vertreterbestellung (BVerwG, 8 B 4/21). Andere Werke können anders regeln.
  • „Mit Versorgungswerk brauche ich keine BU.“ Es hängt vom Maßstab Ihrer Satzung ab und davon, ob Ihre Rente den Bedarf deckt; Teilausfälle sind in manchen Maßstäben nicht abgedeckt.
  • „Die private BU zahlt ohnehin selten.“ Im Gegenteil: Rund 80 % der Anträge werden bewilligt (GDV-Umfrage, zitiert von Stiftung Warentest, 19.05.2026; bezogen auf entschiedene Anträge). Maßgeblich sind die Bedingungen – deshalb lohnt sich vor dem Abschluss der Blick auf Umorganisation und Verweisung.

Private BU für Rechtsanwälte: Worauf es ankommt

  • Leistungsauslöser: Leistung ab 50 % für den konkret ausgeübten Beruf (Marktstandard in den Bedingungen, nicht im Gesetz).
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Sie gilt nur, wenn sie vereinbart ist (§ 172 Abs. 3 VVG).
  • Umorganisationsklausel: Bei Kanzleiinhabern prüfen Versicherer häufig, ob die Kanzlei umorganisiert werden könnte. Das Beispiel-Bedingungswerk (Swiss Life, 07.2021) verzichtet unter fünf Mitarbeitern oder bei akademischem Abschluss und mindestens 90 % kaufmännischer oder organisatorischer Arbeitszeit; Anwälte, die überwiegend fachlich Mandate bearbeiten, erfüllen den zweiten Fall nach unserer Einschätzung meist nicht. Prüfen Sie den Wortlaut im Umorganisations-Check.
  • Nachversicherungsgarantie: Vom Berufsstart über Fachanwaltstitel, Partnerschaft und Kanzleigründung steigt das Einkommen; eine Garantie erlaubt Aufstockungen ohne neue Gesundheitsprüfung, soweit der Vertrag sie vorsieht.
  • Laufzeit: Stiftung Warentest rät zu einer Laufzeit bis zur Regelaltersgrenze, derzeit 67.
  • Gesundheitsfragen: Falsche Angaben können zum Rücktritt führen (§§ 19, 21 VVG). Eine anonyme Risikovoranfrage über einen Experten zeigt vorab, ob und zu welchen Bedingungen der Versicherer annimmt.

Was kostet die BU für Rechtsanwälte?

Für das Standardprofil (30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € BU-Rente, Endalter 67) liegt uns eine eigene Abfrage der Online-Rechner dreier Versicherer vor. Sie zeigt eine Größenordnung, ist aber kein Angebot: Die Auswertung unterscheidet nicht zwischen angestellten Anwälten und Kanzleiinhabern, die Gesundheitsfragen blieben unbeantwortet, und ein Beitrag für Selbstständige kann abweichen.

Was kostet die BU für Rechtsanwälte? Eigene Abfrage der Online-Rechner von drei Versicherern, Stand 24./25.10.2026
ProfilGünstigster ZahlbeitragMedianHöchster ZahlbeitragAbgefragt
Standardprofil (30 J., Nichtraucher, 1.500 € Rente, Endalter 67)42 €49 €53 €3 Versicherer / 4 Tarife

So entstanden die Zahlen: Abgefragt wurden am 24./25.10.2026 die frei zugänglichen Rechner von CosmosDirekt (Basis- und Premium-Schutz mit Sofortrabatt), Allianz (BU Komfort; online ist nur Endalter 66 wählbar) und LV 1871, ohne Angabe persönlicher Daten und ohne Gesundheitsfragen. Es sind Zahlbeiträge (netto) pro Monat für Nichtraucher ohne Dynamik, auf volle Euro gerundet. Wir empfehlen damit keinen Tarif und ordnen keinen Beitrag einem einzelnen Versicherer zu; Ihr tatsächlicher Beitrag richtet sich nach Gesundheit, Tätigkeit und Tarif. Die Online-Rechner beziehen sich auf die Berufsbezeichnung; ob eine Selbstständigkeit anders eingestuft wird, entscheidet der Versicherer im Einzelfall.

Die Einstufung als Rechtsanwalt (Büro, Beratung) ist typisch Berufsgruppe 1; sie ist je Versicherer unterschiedlich, und Kanzleiinhaber mit Außenanteil können abweichen. Zur Einordnung der Streuung zwischen Tarifen: Im Finanztest 2024 lagen die Jahresbeiträge für einen 30-jährigen Controller mit 2.000 € Rente bis 67 zwischen 643 € und 3.071 € (Stiftung Warentest, 15.05.2024).

Der Brutto-Beitrag ist die Obergrenze, bis zu der der Versicherer den Zahlbeitrag anheben darf; Finanztip rät, darauf zu achten (27.05.2026).

Angestellter Anwalt, Kanzleiinhaber, Syndikus: Wer ist wie abgesichert?

Die Absicherung hängt vom Status ab. Kanzleiinhaber sind Selbstständige: Sie bemessen die BU-Rente am Gewinn, stehen vor der Umorganisationsprüfung und tragen Betriebskosten. Angestellte Anwälte in einer Kanzlei haben ein Gehalt als Basis und meist keine Umorganisationsklausel. Syndikusrechtsanwälte sind in Unternehmen angestellt; für sie bestehen eigene Regeln zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk, die wir hier nicht im Einzelnen darstellen – Satzung und Rentenversicherungsträger sind maßgeblich. Rechtsreferendare und Berufsanfänger sind ein eigenes Thema.

Die Absicherungsbausteine im Überblick

Bausteine der Absicherung bei Berufsunfähigkeit für Rechtsanwälte. Eigene Zusammenstellung auf Grundlage von § 6 SGB VI, § 43 SGB VI, § 172 VVG und den zitierten Entscheidungen. Stand: Oktober 2026.
BausteinVoraussetzungWo steht die Regel?
Versorgungswerk der RechtsanwälteBerufsunfähigkeit nach Satzung (Maßstab je Werk verschieden)Satzung des Werks, Mitteilung des Werks
Gesetzliche Erwerbsminderungsrentedrei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren; unter drei (voll) bzw. sechs Stunden (teilweise) täglich arbeitsfähig; kein Berufsschutz für ab 1961 Geborene§ 43, § 240 SGB VI
Private BerufsunfähigkeitsversicherungBerufsunfähigkeit nach Bedingungen, Marktstandard ab 50 % und sechs Monaten, für Selbstständige oft mit UmorganisationsprüfungVersicherungsbedingungen, § 172 VVG
Absicherung der Betriebskostenje nach Produkt, z. B. 100 % Arbeitsunfähigkeit nach KarenzzeitProduktbedingungen

Ablauf im Leistungsfall: Was zur Information gehört

Wer eine private BU hat und Leistungen beantragt, erlebt ein formalisiertes Verfahren. Der Versicherer muss nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt; ein Anerkenntnis darf nur einmal zeitlich begrenzt werden und ist bis zum Fristablauf bindend (§ 173 VVG). Stellt er später fest, dass die Voraussetzungen entfallen sind, wird er nur leistungsfrei, wenn er die Veränderung in Textform dargelegt hat – frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang (§ 174 VVG). Von diesen Vorschriften kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden (§ 175 VVG). Das sind allgemeine Informationen; sie ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.

Streiten Sie mit dem Versicherer oder dem Versorgungswerk über eine Leistung, ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht bzw. Verwaltungsrecht der richtige Ansprechpartner. BU-Selbstständige.de vermittelt keine Anwälte und übernimmt keine Leistungsfall-Beratung. Als Anwalt kennen Sie diesen Punkt aus Ihrer eigenen Praxis; er gilt für Sie in eigener Sache nicht anders.

Fragen, die Sie dem Versorgungswerk und dem Berater stellen sollten

  1. Wie definiert die Satzung Berufsunfähigkeit – vollständige Aufgabe der Tätigkeit, Stundengrenze, Berufsbild?
  2. Muss die Zulassung zurückgegeben werden, oder reicht die tatsächliche Aufgabe der Tätigkeit?
  3. Wie hoch wäre meine Rente heute und bei Rentenbeginn, und ab wann wird sie gezahlt?
  4. Wird die Rente befristet, und welche Nachprüfung gilt?
  5. Welche Rente benötige ich für meinen Lebensstandard und meine Verpflichtungen (Rechner)?
  6. Welche Klauseln hat die private BU – Umorganisation, Verweisung, Nachversicherung – und lassen sich Bedingungen vergleichen?

Quellen und Hinweise

Wir haben die Satzungsänderung aus Nordrhein-Westfalen und ein Urteil mit Satzungswiedergabe aus Bayern gelesen; für Niedersachsen und das Saarland stützen wir uns auf Sekundärwiedergaben, die wir als solche kennzeichnen. Wir vermitteln keine Anwälte, geben keine Rechtsberatung und nennen keine Tarife. Kostenlos prüfen lassen, welche BU zu Ihrer Kanzlei passt: Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk klärt das mit Ihnen – unverbindlich, auf Wunsch mit einer anonymen Risikovoranfrage.

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  • Wer zahlt wann? Gesetzliche Rente, Versorgungswerk, private BU
  • Checkliste Umorganisationsklausel und Verweisung
  • Rente aus Gewinn: Obergrenzen und Nachweise

Häufige Fragen

Brauchen Rechtsanwälte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Das Versorgungswerk sichert Berufsunfähigkeit nach seiner Satzung ab. Eine Lücke entsteht oft bei Teilausfall oder wegen des Abstands zum Einkommen – die private BU schließt sie, je früher, desto günstiger. Der Selbstständigen-Check ordnet das ein; die Satzung Ihres Werks sollten Sie selbst lesen.

Was zahlt das Versorgungswerk der Rechtsanwälte bei Berufsunfähigkeit?

Eine Berufsunfähigkeitsrente nach der Satzung des jeweiligen Werks. Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich; einen Betrag nennt Ihre jährliche Mitteilung. In Niedersachsen verlangte die Satzung nach der Auslegung des OVG die vollständige Aufgabe der Anwaltstätigkeit (BVerwG, 8 B 4/21), im Saarland ist nach der Satzung maßgeblich, ob noch vier Stunden täglich berufsbildgerechte Tätigkeit möglich sind (OVG Saarlouis, 1 C 181/15).

Muss ich die Zulassung zurückgeben, um die BU-Rente des Versorgungswerks zu bekommen?

Nach der Auslegung der Satzung durch das Niedersächsische OVG ist ein Verzicht auf die Zulassung kein zwingendes Erfordernis; erforderlich ist, dass die Anwaltstätigkeit vollständig und nach außen erkennbar aufgegeben wird, im Regelfall mit Bestellung eines Vertreters nach § 53 BRAO. Andere Werke regeln das anders; die eigene Satzung entscheidet.

Gilt die Umorganisationsklausel auch für Anwälte mit Kanzlei?

Für Selbstständige mit eigener Kanzlei enthalten viele Bedingungswerke eine Umorganisationsprüfung. Ein Beispiel-Bedingungswerk (Swiss Life, 07.2021) verzichtet unter fünf Mitarbeitern oder bei akademischem Abschluss und mindestens 90 % kaufmännischer oder organisatorischer Arbeitszeit. Der Wortlaut Ihres Vertrags ist maßgeblich – prüfen Sie ihn im Umorganisations-Check.

Was kostet eine BU für Rechtsanwälte?

Das hängt von Alter, Rente, Endalter und Tarif ab. Unsere Abfrage der Online-Rechner dreier Versicherer am 24./25.10.2026 ergab für das Standardprofil (30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € Rente, bis 67) 42 bis 53 € im Monat, Median 49 € – Orientierung, kein Angebot; Juristen werden meist niedrig eingestuft (typisch Berufsgruppe 1). Für einen 30-jährigen Controller mit 2.000 € Rente bis 67 lagen die Jahresbeiträge im Finanztest 2024 zwischen 643 € und 3.071 €. Ein Angebot erhalten Sie über einen Experten.

Was gilt für Rechtsreferendare und Berufsanfänger?

Der Berufsstart ist ein günstiger Zeitpunkt für den Abschluss, weil Eintrittsalter und Gesundheit Beitrag und Annahme bestimmen und eine Nachversicherungsgarantie später Aufstockungen ohne neue Gesundheitsprüfung erlauben kann, soweit der Vertrag sie vorsieht.

Quellen

  1. Justizministerialblatt NRW 2023, S. 690: 34. Satzungsänderung des Rechtsanwaltsversorgungswerks (§ 18) – Bekanntmachung vom 14.08.2023; abgerufen 25.10.2026
  2. VG Würzburg, Urteil vom 07.11.2022 – W 7 K 21.859 (Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung, § 29) – abgerufen 25.10.2026
  3. Online-Rechner von CosmosDirekt (Basis- und Premium-Schutz), eigene Abfrage (Beruf Rechtsanwalt) – abgerufen 24./25.10.2026; Standardprofil 30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 €, Endalter 67; Gesundheitsfragen nicht beantwortet
  4. Online-Rechner der Allianz (BU Komfort), eigene Abfrage (Beruf Rechtsanwalt) – abgerufen 24./25.10.2026; online nur Endalter 66 wählbar
  5. Tarifrechner der LV 1871 (BU), eigene Abfrage (Beruf Rechtsanwalt) – abgerufen 24./25.10.2026; Zahlbeitrag kann bis zum Bruttobeitrag steigen
  6. § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht (berufsständische Versorgungseinrichtungen) – abgerufen 25.10.2026
  7. BVerwG, Beschluss vom 20.09.2021 – 8 B 4/21 (BU-Rente Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen) – Sekundärwiedergabe; Satzungstext nicht eingesehen
  8. cash-online: OVG Saarlouis, 06.02.2017 – 1 C 181/15 (Berufsbild Rechtsanwalt, Satzung Saarland) – Sekundärwiedergabe; Satzungstext nicht eingesehen
  9. § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
  10. Swiss Life: Bedingungen BU-Zusatzversicherung (AVB_KR_BUP_2021_07), Abschnitt 2 und 2.1 – Stand 07.2021, abgerufen 25.10.2026; ein Bedingungswerk als Beispiel
  11. Stiftung Warentest (Finanztest): BU-Test 06/2024, Pressemitteilung – 15.05.2024
Redaktion BU-Selbstständige.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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