Steuer

Basisrente mit BU-Baustein für Selbstständige: Steuer, Regeln, Grenzen

Die Basisrente (auch Rürup-Rente) lockt Selbstständige mit dem Steuerabzug – und manche Verträge enthalten einen Berufsunfähigkeitsschutz. Hier ordnen wir ein, was das Gesetz verlangt, wie sie zur klassischen privaten BU passt und welche Fragen Ihr Steuerberater beantworten muss. Die private BU bleibt der Maßstab für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft.

Redaktion BU-Selbstständige.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Was verlangt das Gesetz von einer Basisrente mit BU-Schutz?
  2. Wie funktioniert der Steuerabzug?
  3. Basisrente mit BU oder private BU: Was unterscheidet sie?
  4. Wann die Basisrente mit BU-Schutz die BU ergänzen kann
  5. Modellrechnung: Wie viel bringt der Abzug – und wie viel kostet die Bindung?
  6. Häufige Missverständnisse
  7. Welche Fragen gehören zuerst auf den Tisch?
  8. Wie die Basisrente zur BU passt
  9. Quellen und Hinweise
Das Wichtigste in Kürze
  • Beiträge zu einer Basisrente mit Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder verminderte Erwerbsfähigkeit sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b bb EStG im Rahmen des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 3 EStG als Sonderausgaben abziehbar; die Abzugsquote beträgt seit 2023 100 %.
  • Der Vertrag darf nur eine monatliche lebenslange Leibrente für einen Versicherungsfall bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres vorsehen; die Ansprüche dürfen nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar und kapitalisierbar sein.
  • Beiträge werden nur berücksichtigt, wenn der Vertrag nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert ist (§ 10 Abs. 2 Satz 2 EStG).
  • Einen Euro-Höchstbetrag für 2026 oder 2027 nennen wir nicht, weil er sich im Gesetz nicht als Zahl findet und wir ihn nicht aus einer Primärquelle belegen können.
  • Ob die Basisrente mit BU-Baustein für Sie passt, klären Steuerberater und ein Experte für Altersvorsorge und BU gemeinsam.

Beiträge zu einer Basisrente mit Berufsunfähigkeitsschutz sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b bb EStG im Rahmen eines eigenen Höchstbetrags als Sonderausgaben abziehbar, die Abzugsquote beträgt seit 2023 100 %. Der Vertrag darf nur eine monatliche lebenslange Leibrente für einen Versicherungsfall bis zum 67. Lebensjahr vorsehen und muss zertifiziert sein. Dafür ist der Vertrag an feste Regeln gebunden. Stand: Oktober 2026.

Was verlangt das Gesetz von einer Basisrente mit BU-Schutz?

Die Basisrente wird oft nur als Altersvorsorge-Produkt wahrgenommen. Das Einkommensteuergesetz kennt aber zwei Spielarten, die beide Berufsunfähigkeit berühren. In der ersten (Doppelbuchstabe aa) baut der Vertrag eine kapitalgedeckte Altersversorgung auf, die als monatliche, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogene lebenslange Leibrente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnt; zusätzlich zulässig sind Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit, verminderte Erwerbsfähigkeit und für Hinterbliebene. In der zweiten (Doppelbuchstabe bb) geht es ausschließlich um die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder verminderte Erwerbsfähigkeit: Der Vertrag darf nur eine monatliche lebenslange Leibrente für einen Versicherungsfall vorsehen, der „bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres eingetreten ist“. Die Rentenzahlung darf bei medizinisch begründetem Wegfall enden, und die Rentenhöhe darf vom Alter bei Eintritt des Versicherungsfalls abhängen, wenn der Versicherte das 55. Lebensjahr vollendet hat.

Hinzu kommen Voraussetzungen, die für beide gelten: Die Ansprüche dürfen „nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar“ sein, und Beiträge werden nur berücksichtigt, wenn der Vertrag nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist (§ 10 Abs. 2 Satz 2 EStG). Weitere Auszahlungsansprüche als die genannten dürfen nicht bestehen. Dieses Korsett ist der Preis für den Steuerabzug.

Wie funktioniert der Steuerabzug?

Basisrenten-Beiträge sind keine „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ und laufen deshalb nicht über den Höchstbetrag von 2.800 €. Sie werden im Rahmen des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 3 EStG berücksichtigt, der sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung orientiert, bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag, und seit 2023 sind 100 % der Aufwendungen anzusetzen. Den Euro-Wert des Höchstbetrags nennt das Gesetz nicht; Ratgeber nennen für 2026 einen Wert, den wir nicht aus einer Primärquelle belegen können. Wir geben deshalb keinen Betrag an. Wer Zahlen braucht, bekommt sie von Steuerberater oder Finanzamt.

Für Selbstständige ist das vor allem deshalb interessant, weil der Abzug unabhängig vom Platz im Höchstbetrag für Kranken- und Pflegebeiträge funktioniert (Höchstbetrag 2.800 € und seine Anrechnung). Wo die Kranken- und Pflegebeiträge den kleineren Höchstbetrag längst ausschöpfen, kann die Basisrente den einzigen Weg bieten, einen Beitrag überhaupt steuerlich wirksam zu machen. Die Ersparnis ergibt sich dann aus dem Abzug mal Grenzsteuersatz; ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen: Wer 3.000 € Beitrag zahlt und einen Grenzsteuersatz von 35 % hat, entlastet sich rechnerisch um 1.050 € – vorausgesetzt, der Beitrag liegt innerhalb des Höchstbetrags. Ob und wie viel das bei Ihnen ausmacht, rechnet Ihr Steuerberater; der BU-Steuer-Rechner bildet die Basisrente bewusst nicht ab.

Basisrente mit BU oder private BU: Was unterscheidet sie?

Vergleich der Konstruktionen: gesetzliche Regeln der Basisrente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, Abs. 2 und 3 EStG) und der klassischen privaten BU (§ 172 VVG, § 10 Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 4 EStG). Eigene Zusammenstellung, abgerufen 25.10.2026; Einzelheiten je Vertrag. Stand: Oktober 2026.
MerkmalBasisrente mit BU (bb)Klassische private BU
Leistunglebenslange Leibrente für Versicherungsfälle bis 67Rente bis zum vereinbarten Endalter (meist 67)
Steuerabzug der Beiträgeim Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 EStG, 100 %Sonstige Vorsorgeaufwendungen, Höchstbetrag 2.800 € zusammen mit Kranken-/Pflegebeiträgen
Flexibilitätnicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbarnach Vertrag, meist Kündigung möglich
Zertifizierungerforderlich (AltZertG)nicht erforderlich
Besteuerung der RenteBesteuerungsanteil nach Beginnjahr bei Leibrenten; für BU-Rente nicht eindeutig (Steuerberater)Ertragsanteil, 21 % bei 20 Jahren Laufzeit (25 Jahre: 26 %, 30 Jahre: 30 %)

Beachten Sie die Unterschiede in der Besteuerung der Rente: Während die private BU-Rente mit dem Ertragsanteil besteuert wird, gilt für Leibrenten aus Basisrentenverträgen nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG ein vom Beginnjahr abhängiger Besteuerungsanteil, der für spätere Rentenbeginne höher ausfällt. Ob der Maßstab auf BU-Renten aus der Basisrente übertragbar ist, ergibt sich aus dem Gesetzestext nicht eindeutig (Verweis in § 22 Nr. 5 Satz 2 auf Altersvorsorgeverträge und Direktversicherungen). Das ist ein Prüfpunkt für Ihren Steuerberater, bevor Sie sich entscheiden.

Wann die Basisrente mit BU-Schutz die BU ergänzen kann

Das kann für sie sprechen

  • Der Beitrag wirkt steuerlich, auch wenn der Höchstbetrag für Kranken- und Pflegebeiträge ausgeschöpft ist.
  • Altersvorsorge und Absicherung der Arbeitskraft in einem Vertrag; das kann den Verwaltungsaufwand senken.
  • Die Rente ist als lebenslange Leibrente vorgesehen, nicht nur bis zu einem Endalter; bei Versicherungsfall bis 67 kann sie lebenslang laufen.

Das sollten Sie prüfen lassen

  • Keine Kapitalisierung, keine Beleihung, keine Vererbung: Planen Sie den Beitrag so, dass er dauerhaft tragbar ist.
  • Die BU-Bedingungen können sich von einer spezialisierten BU unterscheiden (Umorganisation, Verweisung, Nachversicherung) – ein Experte vergleicht sie.
  • Die Besteuerung der Rente klärt Ihr Steuerberater; Details sind nicht eindeutig.

Ob die Bedingungen schlechter sind, lässt sich nicht pauschal sagen; es hängt vom Vertrag ab. Entscheidend ist, dass Sie die Basisrente nicht als Ersatz für eine gut gestaltete BU mit passender Rente betrachten, ohne die Bedingungen verglichen zu haben. Wie gut eine Umorganisationsklausel ist, prüft der Umorganisations-Check.

Modellrechnung: Wie viel bringt der Abzug – und wie viel kostet die Bindung?

Die folgende Rechnung nutzt frei gewählte Zahlen zur Veranschaulichung und setzt voraus, dass der Beitrag vollständig im persönlichen Höchstbetrag liegt. Sie zeigt nur die rechnerische Entlastung, nicht, ob der Vertrag gut ist.

Modellrechnung zur rechnerischen Steuerentlastung bei vollem Abzug (frei gewählte Beitrags- und Steuersatzwerte, eigene Rechnung auf Grundlage von § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG; ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Stand: Oktober 2026.
Beitrag im JahrGrenzsteuersatzRechnerische EntlastungNetto-Beitrag nach Entlastung
2.400 €30 %720 €1.680 €
3.000 €35 %1.050 €1.950 €
3.000 €42 %1.260 €1.740 €

Die Zahlen zeigen: Je höher der Grenzsteuersatz, desto größer die Entlastung. Für Selbstständige mit schwankendem Gewinn bedeutet das aber auch, dass die Wirkung von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfällt. In einem schwachen Jahr bringt derselbe Beitrag weniger. Die Bindung des Vertrags bleibt dagegen konstant: Kapitalisierung und Beleihung sind ausgeschlossen. Wer schwankende Einkünfte hat, sollte den Beitrag so wählen, dass er auch in einem schwachen Jahr tragbar ist (BU bei schwankendem Einkommen).

Häufige Missverständnisse

„Rürup-BU ist automatisch besser, weil sie absetzbar ist.“ Steuerlich vorteilhaft heißt nicht inhaltlich besser. Die BU-Bedingungen im Basisrentenvertrag müssen Sie genauso prüfen wie bei jeder BU.

„Die Rente aus der Basisrente ist steuerfrei.“ Leibrenten aus Basisrentenverträgen sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG mit einem Besteuerungsanteil steuerpflichtig, der vom Beginnjahr abhängt; er steigt für spätere Rentenbeginne bis auf 100 %.

„Ich kann die Basisrente jederzeit auszahlen lassen.“ Das Gesetz schließt Kapitalisierung grundsätzlich aus; nur Kleinbetragsrenten dürfen abgefunden werden und bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Zahlung zusammengefasst werden.

Welche Fragen gehören zuerst auf den Tisch?

  1. Rente und Bedarf: Welche Rente trägt mein Gewinn (Renten-Rechner), und deckt der Vertrag diese Höhe?
  2. Bedingungen: Wie lautet die Definition der Berufsunfähigkeit? Gilt eine abstrakte Verweisung (Erklärung)? Wie ist die Umorganisation geregelt?
  3. Zertifizierung: Ist der Vertrag nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert, und wo ist das nachzulesen?
  4. Steuer: Wie hoch ist mein persönlicher Höchstbetrag? Wie wird die spätere Rente besteuert?
  5. Flexibilität: Was geschieht, wenn ich Beiträge nicht mehr zahlen kann?
  6. Altersvorsorge: Wie passt die Basisrente zu meiner Altersvorsorge insgesamt? Dazu informiert das Portal zur Basisrente für Selbstständige.

Wie die Basisrente zur BU passt

Wer vor allem sein Einkommen gegen Berufsunfähigkeit absichern will, beginnt mit einer spezialisierten BU, weil Bedingungen und Rentenhöhe gezielt gewählt werden können. Die Basisrente spielt ihre Stärke aus, wenn zusätzlich Altersvorsorge gewünscht ist und der Steuerabzug eine Rolle spielt. Dann kann ein Steuerberater mit einem Experten für Altersvorsorge klären, wie beides zusammenpasst. Wichtig ist außerdem die Reihenfolge der Entscheidung: Erst klären, welche Absicherung der Arbeitskraft Sie brauchen und welche Bedingungen sie haben muss, dann die Form wählen – nicht umgekehrt. Eine Konstruktion, die steuerlich überzeugt, aber im Leistungsfall an einer engen Klausel scheitert, hilft Ihnen nicht. Und wer eine BU nicht erhält, findet die zweitbeste Absicherung unter Grundfähigkeitsversicherung für Selbstständige.

Quellen und Hinweise

Die Voraussetzungen der Basisrente haben wir auf gesetze-im-internet.de gelesen; Produkte oder Bedingungen konkreter Basisrenten haben wir nicht ausgewertet und nennen keine Anbieter. Zum Euro-Höchstbetrag und zur Besteuerung von BU-Renten aus Basisrenten geben wir keine Auskunft, weil wir sie nicht belegen können. Diese Seite ist keine Steuer- oder Anlageberatung. Mit dem Selbstständigen-Check (60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen) ordnen Sie Ihre Lage; ein Experte aus unserem Partnernetzwerk zeigt kostenlos, welche BU zu Ihnen passt und wie Sie Vertragsarten kombinieren.

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  • Wer zahlt wann? Gesetzliche Rente, Versorgungswerk, private BU
  • Checkliste Umorganisationsklausel und Verweisung
  • Rente aus Gewinn: Obergrenzen und Nachweise

Häufige Fragen

Was ist eine Basisrente mit BU-Baustein?

Ein zertifizierter Rentenvertrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG, der Altersvorsorge mit der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder verminderte Erwerbsfähigkeit verbinden kann. Der Vertrag darf nur eine monatliche lebenslange Leibrente vorsehen; beim Berufsunfähigkeitsschutz muss der Versicherungsfall bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres eingetreten sein.

Ist die Basisrente mit BU steuerlich absetzbar?

Beiträge sind im Rahmen des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 3 EStG als Sonderausgaben abziehbar; der Höchstbetrag orientiert sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, die Abzugsquote beträgt seit 2023 100 %. Die Steuerwirkung im Einzelfall berechnet Ihr Steuerberater.

Kann ich die Basisrente kündigen oder beleihen?

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG dürfen die Ansprüche nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Das macht den Vertrag unflexibel. Was bei Beitragsfreistellung oder Kündigung gilt, steht in den Bedingungen des Vertrags.

Wie wird die Rente aus der Basisrente besteuert?

Leibrenten aus Basisrentenverträgen unterliegen dem Besteuerungsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Ob und wie dieser Maßstab für Berufsunfähigkeitsrenten aus der Basisrente gilt, ergibt sich aus dem Gesetzestext nicht eindeutig; das klärt Ihr Steuerberater.

Ersetzt die Basisrente die private BU?

Nicht automatisch. Beide haben unterschiedliche Zwecke und Bedingungen: Die private BU sichert das Einkommen bis zum vereinbarten Endalter, die Basisrente ist an Altersvorsorge-Regeln gebunden. Ob sie für Sie ausreicht, hängt von Rentenhöhe, Bedingungen und Umorganisationsklausel ab.

Quellen

  1. § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, Abs. 2, Abs. 3) – abgerufen 25.10.2026
  2. § 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte (Leibrenten, Altersvorsorgeverträge) – abgerufen 25.10.2026
  3. § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
  4. Swiss Life: Bedingungen BU-Zusatzversicherung (AVB_KR_BUP_2021_07), Abschnitt 1.1 und 2 – Stand 07.2021, abgerufen 25.10.2026; ein Bedingungswerk als Beispiel
Redaktion BU-Selbstständige.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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