Rechner

Selbstständige BU-Rente berechnen: Bedarf aus Gewinn und Obergrenze

Wie hoch sollte die BU-Rente eines Selbstständigen sein – und wie hoch darf sie sein? Der Rechner trennt beides: Bedarf aus Ihrer Entnahme, Obergrenze aus Ihrem Gewinn. So wählen Sie die Rente, die Ihr Einkommen wirklich sichert.

Redaktion BU-Selbstständige.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Wie der Rechner die BU-Rente aus dem Gewinn ableitet
  2. Welche Obergrenzen gelten bei Selbstständigen?
  3. Beispielrechnung: Freelancer mit 60.000 € Gewinn
  4. Welche Unterlagen Versicherer bei Selbstständigen sehen wollen
  5. Die gesetzliche Lücke, die die private BU schließt
  6. Hinweise zur Nutzung des Rechners
Das Wichtigste in Kürze
  • Finanztip rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026); Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl.
  • Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60–70 % des Bruttoeinkommens (Finanztip, 27.05.2026); bei Selbstständigen ist die Basis der Gewinn vor Steuern.
  • Ein Versicherer nannte 2024 für das Neugeschäft 65 % des Gewinns vor Steuern bis 80.000 € Jahresgewinn, darüber 35 % (cash-online, 06.06.2024) – andere Versicherer regeln es anders.
  • Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus; die durchschnittliche neue Rente betrug 2024 monatlich 1.041 €.

Die BU-Rente eines Selbstständigen hat zwei Grenzen: den Bedarf (Finanztip: möglichst 80 % des Nettos, Stand 27.05.2026) und die Obergrenze, die Versicherer am Gewinn festmachen (oft 60–70 % des Bruttos; ein Versicherer nannte 2024 65 % des Gewinns bis 80.000 €). Der Rechner stellt beides gegenüber:

–
Orientierungswert pro Monat
–
Grenze bei 65 % des Gewinns
–
Noch zusätzlich absicherbar
–
Über der 65-%-Grenze

–

Stand 25.10.2026. Orientierungswert = Entnahme × gewählter Anteil (Finanztip, Stand 27.05.2026: möglichst 80 %; Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl) plus weiterlaufende Beiträge. Grenzen: 60/65/70 % des Gewinns (Finanztip: Versicherer begrenzen oft auf 60–70 % des Bruttos); Beispielregel: 65 % bis 80.000 €, darüber 35 % (ein Versicherer, cash-online 06.06.2024; Staffel laut Vertragsinformationen Stand 01.01.2026). Der Wert ist kein Versicherungsbedarf, kein Tarifvorschlag und keine Beitragsprognose. Keine Gesundheitsdaten nötig.

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  • Welche Nachweise Versicherer typischerweise verlangen
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Wie der Rechner die BU-Rente aus dem Gewinn ableitet

Bei Angestellten ist die Frage einfach: Das Gehalt steht auf der Abrechnung. Bei Selbstständigen gibt es zwei Zahlen, die beide wichtig sind: das, was Sie tatsächlich zum Leben entnehmen, und der Gewinn, den Sie nachweisen können. Der Rechner nutzt beide. Aus der Entnahme berechnet er den Orientierungswert: Entnahme × p + weiterlaufende Beiträge. Aus dem Gewinn berechnet er die Obergrenzen, bis zu der Versicherer nach veröffentlichten Regeln überhaupt Rente zulassen.

Die Voreinstellung p = 0,80 stammt aus dem Ratgeber von Finanztip, der rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026). Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl, rät aber, die Rente so hoch zu wählen, dass auch die Altersvorsorge weiter bezahlt werden kann, und eine Laufzeit bis zur Regelaltersgrenze zu wählen, derzeit 67. Deshalb gibt es das Feld für weiterlaufende Beiträge: Wer im Ernstfall Altersvorsorge und Krankenversicherung weiterzahlen muss, braucht mehr Rente, als die Entnahme allein nahelegt.

Welche Obergrenzen gelten bei Selbstständigen?

Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht; jeder Versicherer legt in seinen Annahmerichtlinien fest, wie viel Rente er bei welchem Einkommen zulässt. Als allgemeine Orientierung nennt Finanztip, dass Versicherer die Rente oft auf 60–70 % des Bruttogehalts begrenzen. Bei Selbstständigen tritt der Gewinn an die Stelle des Bruttogehalts. Der Rechner zeigt deshalb drei Pauschalgrenzen (60, 65 und 70 % des Gewinns pro Monat).

Eine konkrete Beispielregel hat die Fachpresse 2024 veröffentlicht: Die Continentale nannte für das Neugeschäft, dass bis zu einer Obergrenze von 80.000 € 65 % des Bruttoarbeitseinkommens bzw. des Gewinns vor Steuern als jährliche BU-Rente versicherbar sind, darüber 35 %. Angestellte und Selbstständige würden einheitlich nach der Bruttoeinkommens-Basis behandelt; bei über 900 Berufen lägen die Pauschalgrenzen ohne weitere Einkommensangaben bei 1.500 € monatlich bzw. 18.000 € jährlich (cash-online.de, 06.06.2024). Wir nennen den Versicherer nur als Beispiel für eine veröffentlichte Regel – es ist keine Empfehlung. Die Vertragsinformationen dieses Versicherers zum Tarif PBU (Stand 01.01.2026, finanzielle Angemessenheitsprüfung bei Renten über 1.500 € im Monat) bestätigen die Staffel: 65 % des Gewinns vor Steuern bis 80.000 € plus 35 % des darüber liegenden Teils. Andere Bedingungswerke nennen andere Sätze; Werte können sich ändern.

Beispiel: Beispielregel eines Versicherers (Neugeschäft 2024) bei vier Jahresgewinnen, als Staffel gerechnet. Quelle: cash-online.de, 06.06.2024, und Continentale, Vertragsinformationen Tarif PBU, Stand 01.01.2026; eigene Rechnung. Stand: Oktober 2026.
JahresgewinnMonatsgewinn60 % pauschal65 % pauschalBeispielregel (Staffel)
40.000 €3.333 €2.000 €2.167 €2.167 €
80.000 €6.667 €4.000 €4.333 €4.333 €
120.000 €10.000 €6.000 €6.500 €5.500 €
160.000 €13.333 €8.000 €8.667 €6.667 €

Beispiel: Wie die Gewinn-Obergrenze einer BU-Rente wirkt

Beispielregel eines Versicherers (Bedingungen 01.01.2026): 65 % des Gewinns vor Steuern bis 80.000 €, darüber 35 % – Rente in Euro pro Monat bei vier Beispielgewinnen (Staffel-Annahme)

0 €2.000 €4.000 €6.000 €8.000 €2.167Gewinn 40.000 €4.333Gewinn 80.000 €5.500Gewinn 120.000 €6.667Gewinn 160.000 €

Staffel 65 %/35 % laut Continentale PBU, Bedingungen 01.01.2026; Grenzbetrag nach cash-online.de, 06.06.2024; die Staffel-Auslegung („darüber 35 %“ nur auf den übersteigenden Teil) ist eine Annahme; Beispielgewinne frei gewählt. Ihr Versicherer kann anders rechnen.

Beispielrechnung: Freelancer mit 60.000 € Gewinn

Eine Modellrechnung zur Veranschaulichung: Eine Beraterin erzielt im Schnitt 60.000 € Gewinn vor Steuern und entnimmt 3.000 € netto im Monat. Mit p = 0,80 ergibt sich ein Orientierungswert von 2.400 €. Zahlt sie außerdem 300 € im Monat in die Altersvorsorge, die im Ernstfall weiterlaufen soll, sind es 2.700 €. Die 65-%-Grenze liegt bei 3.250 € im Monat (60.000 € ÷ 12 × 0,65). Der Orientierungswert liegt darunter; es bleibt Spielraum, und bei vorhandener Absicherung von 500 € wären noch 2.200 € zusätzlich denkbar.

Entnimmt sie dagegen 4.200 € netto, liegt der Orientierungswert bei 3.360 € und damit über der 65-%-Grenze von 3.250 €; die Differenz von 110 € im Monat wäre nach dieser Rechnung nicht versicherbar. Typische Gründe für solche Abstände sind eine Entnahme, die über dem laufenden Gewinn liegt, oder ein Gewinn, der in den letzten Jahren gesunken ist. Ein spezialisierter Experte kann klären, welche Nachweise Ihr Versicherer anerkennt und ob eine Nachversicherungsgarantie hilft, die Rente später mit dem Gewinn zu erhöhen.

Welche Unterlagen Versicherer bei Selbstständigen sehen wollen

Bei Selbstständigen ist die Rente an das nachgewiesene Einkommen gebunden. Welche Belege gefragt sind, unterscheidet sich je Versicherer; typisch sind Einkommensteuerbescheide, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen der letzten Jahre. Auch im Leistungsfall spielen Unterlagen eine Rolle: Ein Bedingungswerk verlangt zur Beurteilung der Einkommensminderung bei einer Umorganisation Unterlagen wie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten drei Jahre vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (Swiss Life, Stand 07.2021). Mehr dazu im Ratgeber Umorganisationsklausel.

Die gesetzliche Lücke, die die private BU schließt

Wer überlegt, wie hoch die private Rente sein soll, fragt oft zuerst: Was zahlt die gesetzliche Rente? Bei Selbstständigen ist die Antwort häufig „nichts“. Die Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt drei Jahre Pflichtbeiträge vorliegen (§ 43 SGB VI), und einen Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI). Die durchschnittliche neu bewilligte Rente lag 2024 bei 1.041 € im Monat. Die private BU schließt diese Lücke. Tragen Sie in „Vorhandene Absicherung“ nur Beträge ein, die Ihre Renteninformation oder Ihr Vertrag ausweist.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Vergleich zu typischen Monatsgewinnen

Durchschnittlich neu bewilligte EM-Rente 2024 in Euro pro Monat – im Vergleich zu Beispiel-Monatsgewinnen von Selbstständigen (Illustration)

0 €2.000 €4.000 €6.000 €1.041Ø neue EM-Rente 20243.000Beispiel Gewinn 3.000 €5.000Beispiel Gewinn 5.000 €

Durchschnittliche neu bewilligte Erwerbsminderungsrente 2024: Rentenversicherungsbericht 2025, BT-Drs. 21/3080, hib 723/2025. Gewinn-Beispielwerte sind frei gewählte Illustrationen, keine Statistik; Voraussetzung der EM-Rente sind u. a. drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI).

Hinweise zur Nutzung des Rechners

  • Der Wert beruht auf Ihrer Entnahme und Ihrem Gewinn; er berücksichtigt keine Inflation, keine Dynamik und keine Steuern. BU-Renten privater Verträge werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert, bei der üblichen befristeten Rente nach der Restlaufzeit, z. B. mit 26 % bei 25 Jahren (§ 22 Nr. 1 EStG, § 55 Abs. 2 EStDV).
  • Die Obergrenzen sind Orientierungen aus veröffentlichten Regeln, keine Zusage Ihres Versicherers.
  • Er sagt nichts darüber, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Sie annimmt – das klärt eine anonyme Risikovoranfrage über einen Experten.
  • Er ersetzt keine Beratung. Rentenhöhe und Laufzeit sind Ihre Entscheidung.

Ein praktischer Tipp: Rechnen Sie zweimal – mit dem Durchschnitt der letzten drei Jahre und mit dem Gewinn, den Sie in drei Jahren erwarten. Die Differenz zeigt, wie wichtig eine Nachversicherungsgarantie für Sie ist. Wer die Frage nach der Betriebsabsicherung stellt, rechnet danach den Betriebskosten-Rechner durch.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die BU-Rente für Selbstständige sein?

Als Orientierung nennt Finanztip möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts (Stand 27.05.2026). Bei Selbstständigen ist der Ausgangspunkt Ihre tatsächliche Entnahme. Versicherer begrenzen die Rente aber oft auf 60–70 % des Bruttoeinkommens bzw. Gewinns; was für Ihren Gewinn möglich ist, klärt ein Experte.

Nach welchem Einkommen richtet sich die Rente bei Selbstständigen?

Nach dem Gewinn vor Steuern, meist belegt durch Unterlagen der letzten Jahre. Ein Versicherer nannte für das Neugeschäft den Gewinn vor Steuern als Basis (cash-online, 06.06.2024). Welche Nachweise Ihr Versicherer verlangt, steht in dessen Annahmerichtlinien.

Was passiert bei schwankendem Gewinn?

Versicherer schauen oft auf mehrere Jahre. Rechnen Sie im Rechner mit dem Durchschnitt der letzten drei Jahre; bei stark schwankenden Gewinnen kann eine niedrigere Anfangsrente mit Nachversicherungsgarantie ein Weg sein, soweit der Vertrag sie vorsieht.

Zählt die Erwerbsminderungsrente zur Absicherung?

Nur wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen: drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI). Tragen Sie einen Betrag nur ein, wenn Ihre Renteninformation ihn ausweist; die durchschnittliche neue Rente lag 2024 bei 1.041 €.

Soll ich weiterlaufende Beiträge einrechnen?

Wenn Sie im Ernstfall Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung oder Kredite weiterzahlen müssen, ja. Stiftung Warentest rät, die Rente so hoch zu wählen, dass auch die Altersvorsorge weiter bezahlt werden kann. Der Rechner addiert den Betrag zum Orientierungswert.

Quellen

  1. Finanztip: Berufsunfähigkeitsversicherung – Was kostet eine BU? (Rentenhöhe) – Stand 27.05.2026
  2. Stiftung Warentest (Finanztest): Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – 19.05.2026
  3. cash-online: Continentale erhöht versicherbare Renten und vereinfacht Annahmerichtlinien – 06.06.2024; Sekundärquelle, Versichererwerte ändern sich
  4. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 25.10.2026
  5. § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
Redaktion BU-Selbstständige.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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