Rechner

Betriebskosten bei Krankheit: Rechner für Selbstständige im Ausfall

Wenn Sie als Inhaber ausfallen, laufen Miete, Gehälter und Leasing weiter. Der Rechner zeigt in drei Schritten, was das kostet und wie lange Ihre Rücklage reicht. Mit passender BU sichern Sie Ihr Einkommen, mit einem Betriebsschutz überbrücken Sie die laufenden Kosten.

Redaktion BU-Selbstständige.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (5 Abschnitte)
  1. Wie der Betriebskosten-Rechner rechnet
  2. Betriebskosten, BU und Krankentagegeld: Wer zahlt was?
  3. Beispielrechnung: Werkstatt mit zwei Mitarbeitenden
  4. Wie groß sollte die Rücklage sein?
  5. Was die Rechnung nicht einbezieht
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine BU zahlt an den Versicherten, nicht an den Betrieb, und leistet nach den üblichen Bedingungen erst bei voraussichtlich sechs Monaten Dauer und mindestens 50 % Berufsunfähigkeit.
  • Eine Betriebskostenversicherung kann laufende Kosten übernehmen: Ein Versicherer nennt Miete, Gehälter, Zinsen und Leasing bei 100 % Arbeitsunfähigkeit nach einer Karenzzeit für höchstens 12 Monate (ERGO, abgerufen 25.10.2026).
  • Der Rechner zeigt Ihre eigene Rechnung: Betriebskosten und private Fixkosten im Ausfall gegen die vorhandene Rücklage.
  • Krankentagegeld für Selbstständige ist ein eigenes Thema der Krankenversicherung.

Fällt der Inhaber aus, laufen Betriebskosten wie Miete, Gehälter, Leasing und Zinsen weiter; die BU-Rente zahlt an die versicherte Person, nicht an den Betrieb, und beginnt nach den üblichen Bedingungen erst bei voraussichtlich sechs Monaten Dauer. Der Rechner zeigt, was ein Ausfall von 1 bis 12 Monaten kostet und wie lange Ihre Rücklage reicht:

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Betriebskosten im Ausfall
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Betrieb plus private Fixkosten
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Lücke nach Rücklage
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Reichweite der Rücklage

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Stand 25.10.2026. Rechnung: (Fixkosten × Anteil + Vertretung) × Monate, plus private Fixkosten × Monate; Lücke = Summe − Rücklage. Ohne Einnahmen während des Ausfalls, ohne Steuern, ohne Zahlungen aus Versicherungen. Die Einordnung zur Betriebskostenversicherung beruht auf der Produktbeschreibung eines Versicherers (ERGO, 25.10.2026) und ist kein Marktüberblick und keine Empfehlung. Keine Gesundheitsdaten nötig.

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  • Kosten im Ausfall und Reichweite Ihrer Rücklage
  • Unterschied: Betriebskostenabsicherung und BU
  • Selbstständigen-Fahrplan als PDF

Wie der Betriebskosten-Rechner rechnet

Der Rechner trennt zwei Töpfe, die im Ausfall gleichzeitig laufen. Der erste sind die Betriebskosten: Miete für Büro oder Werkstatt, Gehälter der Mitarbeitenden, Leasingraten, Zinsen, Versicherungen. Nicht alle laufen unverändert weiter – bei Kurzarbeit oder gekündigten Verträgen sinken sie –, deshalb stellen Sie den weiterlaufenden Anteil selbst ein. Dazu kommt optional eine Vertretung, etwa eine Honorarkraft, die Ihre Aufgaben übernimmt.

Der zweite Topf sind Ihre privaten Fixkosten: Miete oder Kreditrate fürs Zuhause, Versicherungen und Lebenshaltung. Beides zusammen mal Ausfallmonate ergibt den Bedarf; die Rücklage zieht der Rechner davon ab. Heraus kommen die Lücke und die Reichweite in Monaten. Die Formel ist bewusst einfach: ((Fixkosten × Anteil) + Vertretung + private Kosten) × Monate − Rücklage.

Betriebskosten, BU und Krankentagegeld: Wer zahlt was?

Drei Produkte werden bei Selbstständigen oft verwechselt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente an die versicherte Person, wenn sie ihren Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann – nach den üblichen Bedingungen ab 50 % und bei voraussichtlich sechs Monaten Dauer; für Selbstständige gilt zusätzlich meist die Umorganisationsprüfung. Das Krankentagegeld ersetzt in der Krankenversicherung einen vereinbarten Tagessatz bei Arbeitsunfähigkeit. Die Betriebskostenversicherung (auch Betriebsausfall- oder Praxisausfallversicherung genannt) erstattet laufende Betriebskosten.

Abgrenzung der Absicherungen für den Ausfall des Inhabers. Quellen: § 172 VVG; Produktbeschreibung ERGO Betriebskostenversicherung (abgerufen 25.10.2026); Faktenbasis BU-Netzwerk. Stand: Oktober 2026.
AbsicherungWer bekommt das Geld?Wofür?Typische Auslöser und Dauer
Berufsunfähigkeitsversicherungdie versicherte PersonErsatz des Einkommens (Rente)ab 50 % Berufsunfähigkeit, voraussichtlich sechs Monate (Bedingungen); bis zum vereinbarten Endalter
Krankentagegelddie versicherte PersonErsatz des Einkommens (Tagessatz)Arbeitsunfähigkeit nach Karenzzeit; Dauer nach Vertrag
Betriebskostenversicherungder Betrieb bzw. Inhaber als Erstattunglaufende Betriebskosten (Miete, Gehälter, Zinsen, Leasing)bei einem Produkt: 100 % Arbeitsunfähigkeit, nach Karenzzeit höchstens 12 Monate (ERGO)

Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt vom Verhältnis Ihrer Fixkosten zu Ihrer Rücklage ab. Wer fast keine Fixkosten hat – etwa ein Berater im Homeoffice –, stellt die BU-Rente in den Mittelpunkt. Wer Mitarbeitende, Räume und Leasing hat, sollte beides durchrechnen. Mehr im Ratgeber Betriebsunfähigkeitsversicherung; zum Krankentagegeld informiert Krankentagegeld für Selbstständige.

Beispielrechnung: Werkstatt mit zwei Mitarbeitenden

Eine Modellrechnung: Ein Betrieb hat 6.500 € Fixkosten im Monat (Miete, zwei Gehälter, Leasing), von denen im Ausfall 100 % weiterlaufen. Eine Vertretung kostet 2.000 € im Monat. Die privaten Fixkosten betragen 2.500 €. Bei sechs Monaten Ausfall ergeben sich Betriebskosten von (6.500 + 2.000) × 6 = 51.000 € und private Kosten von 15.000 €, zusammen 66.000 €. Mit einer Rücklage von 20.000 € bleibt eine Lücke von 46.000 €, und die Rücklage reicht rechnerisch für etwa 1,8 Monate (20.000 ÷ 11.000).

Das Beispiel zeigt, warum Selbstständige mit Mitarbeitenden die Betriebsseite nicht übersehen sollten: Die BU-Rente setzt erst nach der Prognose von sechs Monaten ein und sichert Ihren Lebensunterhalt; für die Gehälter der Mitarbeitenden gibt es ergänzende Absicherungen, die ein Experte mit Ihnen vergleicht – oder Sie planen die Rücklage entsprechend.

Wie groß sollte die Rücklage sein?

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, aber eine ehrliche Methode: Legen Sie fest, wie lange Sie einen Ausfall aus eigener Kraft überbrücken wollen, und multiplizieren Sie Ihre monatlichen Betriebs- und Privatkosten damit. Der Rechner nimmt Ihnen die Rechnung ab; das Ergebnis „Reichweite der Rücklage“ sagt Ihnen, bei welcher Ausfalldauer die Mittel enden. Prüfen Sie, ob diese Dauer zu den Fristen passt, die Ihre Absicherungen vorgeben: etwa dem Beginn einer Betriebskostenabsicherung nach ihrer Karenzzeit oder der Prognose von sechs Monaten, die viele BU-Bedingungen verlangen.

Wenn die Reichweite deutlich unter diesen Fristen liegt, haben Sie drei Stellschrauben: die Rücklage erhöhen, die Fixkosten flexibler gestalten (kürzere Vertragslaufzeiten, Untermiete, Mietleasing statt Kauf) oder eine Absicherung hinzuziehen. Eine vierte Option ist die Vertretung durch Kolleginnen und Kollegen oder einen Partnerbetrieb, die im Ernstfall Aufträge übernimmt. Welche Variante für Sie wirtschaftlich passt, ist eine unternehmerische Entscheidung; ein Experte aus unserem Partnernetzwerk kann Absicherungsoptionen gegenüberstellen.

Was die Rechnung nicht einbezieht

  • Einnahmen während des Ausfalls (laufende Aufträge, Vertretung, Fortführung durch Mitarbeitende) – Sie können sie als Reduktion des Anteils berücksichtigen.
  • Steuerliche Wirkungen und die Frage, ob Beiträge zu einer Betriebsabsicherung als Betriebsausgabe gelten; das klärt Ihr Steuerberater. BU-Beiträge sind bei Selbstständigen nach der älteren Rechtsprechung in der Regel keine Betriebsausgaben (BFH, 15.06.2005).
  • Staatliche oder kassenseitige Leistungen wie Krankengeld; sie hängen von Ihrer Krankenversicherung ab.
  • Die Frage, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Sie annimmt – das klärt eine anonyme Risikovoranfrage über einen Experten.

Häufige Fragen

Was passiert mit meinem Betrieb, wenn ich krank werde?

Fixkosten wie Miete, Gehälter, Leasing und Zinsen laufen weiter, während Einnahmen sinken. Wie lange Sie das auffangen können, hängt von Rücklage, Vertretung und Absicherung ab. Der Rechner zeigt die Reichweite Ihrer Rücklage.

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Betriebskosten?

Die BU-Rente sichert das Einkommen der versicherten Person und setzt nach den üblichen Bedingungen mindestens 50 % Berufsunfähigkeit bei voraussichtlich sechs Monaten Dauer voraus. Betriebskosten deckt ergänzend eine Betriebskostenversicherung.

Wie lange zahlt eine Betriebskostenversicherung?

Bei dem von uns geprüften Produkt eines Versicherers höchstens 12 Monate nach einer vereinbarten Karenzzeit, nach einem Unfall mit medizinisch notwendiger Spätversorgung 24 Monate (ERGO, abgerufen 25.10.2026). Andere Produkte regeln es anders; das ist keine Empfehlung.

Brauche ich eine Betriebsunfähigkeitsversicherung?

Das hängt davon ab, wie hoch Ihre laufenden Betriebskosten sind und wie lange Ihre Rücklage reicht. Je höher die Fixkosten im Verhältnis zur Rücklage, desto eher lohnt der Vergleich. Mehr: Betriebsunfähigkeitsversicherung.

Ist Krankentagegeld das Gleiche wie eine Betriebskostenversicherung?

Nein. Krankentagegeld ersetzt Einkommen des Versicherten in Form eines Tagessatzes, eine Betriebskostenversicherung erstattet Betriebskosten.

Quellen

  1. ERGO: Betriebskostenversicherung (Leistungen, Karenzzeit, Dauer) – abgerufen 25.10.2026; Produktbeschreibung eines Versicherers
  2. § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
  3. Stiftung Warentest (Finanztest): Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – 19.05.2026
Redaktion BU-Selbstständige.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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