Inhalt (12 Abschnitte)
- Was ist bei Geschäftsführern anders als bei anderen Selbstständigen?
- Gesellschafter oder Fremd-Geschäftsführer: Wer ist sozialversicherungspflichtig?
- Was bedeutet der Status für die gesetzliche Absicherung?
- Wie wirkt die Umorganisationsklausel bei Geschäftsführern?
- Gewinn, Gehalt, Ausschüttung: Woran bemisst sich die Rente?
- Wer ist Versicherungsnehmer: Sie oder die GmbH?
- Was ändert sich, wenn sich Ihre Beteiligung ändert?
- Modellrechnung: Gesellschafter-Geschäftsführer mit 90.000 € Einkommen
- Was kostet die BU für Geschäftsführer?
- Besondere Lagen im Geschäftsführer-Alltag
- Checkliste: Fragen vor dem Abschluss
- Quellen und Hinweise
- Der Sozialversicherungsstatus entscheidet: Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50 % der Anteile oder echter Sperrminorität sind regelmäßig nicht abhängig beschäftigt, Fremd-Geschäftsführer in der Regel schon (BSG, 14.03.2018); verbindlich entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund.
- Nicht rentenversicherungspflichtige Geschäftsführer haben ohne frühere Pflichtbeitragszeiten keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente: Sie setzt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus (§ 43 SGB VI).
- In einem geprüften Bedingungswerk gelten nicht sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer als selbstständig und unterliegen der Umorganisationsprüfung, sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer nicht (Swiss Life, 07.2021).
- Die BU zahlt an die versicherte Person, nicht an die Gesellschaft; wer Versicherungsnehmer ist und wer die Beiträge zahlt, ist eine steuerliche Einzelfrage für Ihren Steuerberater.
- Bei sich ändernden Anteilen kann sich der Status ändern – dann lohnt ein erneuter Blick auf Absicherung und Vertrag.
Für GmbH-Geschäftsführer entscheidet der Sozialversicherungsstatus über die Lücke: Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50 % der Anteile oder echter Sperrminorität gelten regelmäßig als nicht abhängig beschäftigt (BSG, 14.03.2018) und haben ohne frühere Pflichtbeiträge keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI). Dann ist die private BU der Kern der Absicherung – mit einem Verzicht auf die Umorganisation als wichtigem Baustein. Stand: Oktober 2026.
Was ist bei Geschäftsführern anders als bei anderen Selbstständigen?
Die meisten Selbstständigen sind eindeutig: Sie führen einen Betrieb auf eigene Rechnung, haben Kunden statt eines Arbeitgebers und tragen das unternehmerische Risiko. Ein GmbH-Geschäftsführer sitzt dazwischen. Rechtlich ist die GmbH die Unternehmerin, er selbst ihr Organ. Er bekommt oft ein Gehalt, hat einen Anstellungsvertrag – und ist trotzdem je nach Anteilen nicht Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung. Genau diese Zwitterstellung macht die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit besonders erklärungsbedürftig.
Drei Fragen bestimmen deshalb die Antwort: Erstens, welchen Status haben Sie sozialversicherungsrechtlich? Zweitens, welche gesetzliche Absicherung folgt daraus? Drittens, wie behandelt Ihr Bedingungswerk Geschäftsführer bei der Umorganisationsprüfung? Wer diese drei Punkte kennt, kann die Angebote eines Experten gezielt einordnen. Wir informieren hier allgemein; eine Rechts- oder Statusberatung im Einzelfall ist das nicht.
Gesellschafter oder Fremd-Geschäftsführer: Wer ist sozialversicherungspflichtig?
Beschäftigung ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis; Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Auf Geschäftsführer angewandt, hat das Bundessozialgericht in zwei Urteilen vom 14.03.2018 (B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R) die Linie präzisiert: Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50 % des Stammkapitals oder einer echten, umfassenden und im Gesellschaftsvertrag verankerten Sperrminorität sind regelmäßig nicht abhängig beschäftigt. Minderheitsgesellschafter ohne solche Rechtsmacht und Fremd-Geschäftsführer ohne Anteile gelten in der Regel als beschäftigt. Stimmbindungsverträge außerhalb des Gesellschaftsvertrags genügen nicht. Wir geben die Urteile nach einer Sekundärquelle wieder; die Urteilstexte haben wir nicht selbst eingesehen.
| Konstellation | Status im Regelfall | Gesetzliche Rentenversicherung | Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) |
|---|---|---|---|
| Gesellschafter-GF mit 50 % oder mehr | nicht abhängig beschäftigt | keine Pflichtversicherung als Beschäftigter | nur über frühere Pflichtbeitragszeiten |
| Gesellschafter-GF mit echter Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag | nicht abhängig beschäftigt | keine Pflichtversicherung als Beschäftigter | nur über frühere Pflichtbeitragszeiten |
| Gesellschafter-GF mit kleinem Anteil, ohne Sperrminorität | in der Regel beschäftigt | Pflichtversicherung | ja, wenn drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vorliegen |
| Fremd-GF ohne Anteile | in der Regel beschäftigt | Pflichtversicherung | ja, bei erfüllten Voraussetzungen |
Verbindlich entscheidet nicht die Faustregel, sondern die Deutsche Rentenversicherung Bund: Auf Antrag stellt sie nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände fest, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt (§ 7a SGB IV). Bei geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH muss die Einzugsstelle, also die Krankenkasse, den Antrag stellen, wenn sich das aus der Arbeitgebermeldung ergibt. Auf Antrag kann die Entscheidung bereits vor Aufnahme der Tätigkeit ergehen (§ 7a Abs. 4a). Beachten Sie die Befristung: Nach § 7a Abs. 7 treten einzelne dieser Verfahrensregeln, darunter Abs. 4a, mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft. Wie sich der Status auf Ihre Krankenversicherung auswirkt, erklärt das Portal zur Statusfeststellung bei Geschäftsführern.
Was bedeutet der Status für die gesetzliche Absicherung?
Für Beschäftigte fließen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, und damit entstehen die Pflichtbeitragszeiten, die ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente voraussetzt: drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1 und 2 SGB VI). Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht versicherungspflichtig ist, sammelt diese Zeiten nicht mehr. Freiwillige Beiträge erwähnt die Vorschrift insoweit nicht. Mehr dazu, auch zu den Ausnahmen, lesen Sie im Beitrag GmbH-Geschäftsführer und Erwerbsminderungsrente.
Auch wer pflichtversichert ist, sollte die Erwartung nicht überziehen. Die durchschnittliche neu bewilligte Erwerbsminderungsrente lag 2024 bei 1.041 € pro Monat (Rentenversicherungsbericht 2025). Voll erwerbsgemindert ist nach dem Gesetz, wer unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann; einen Berufsschutz gibt es nur für vor dem 02.01.1961 Geborene. Für einen Geschäftsführer, dessen Gehalt weit darüber liegt, bleibt auch mit Pflichtversicherung eine Lücke. Das Diagramm zeigt die Größenordnung.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Vergleich zu typischen Monatsgewinnen
Durchschnittlich neu bewilligte EM-Rente 2024 in Euro pro Monat – im Vergleich zu Beispiel-Monatsgewinnen von Selbstständigen (Illustration)
Durchschnittliche neu bewilligte Erwerbsminderungsrente 2024: Rentenversicherungsbericht 2025, BT-Drs. 21/3080, hib 723/2025. Gewinn-Beispielwerte sind frei gewählte Illustrationen, keine Statistik; Voraussetzung der EM-Rente sind u. a. drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI).
Wie wirkt die Umorganisationsklausel bei Geschäftsführern?
Bei selbstständigen Versicherten prüfen viele Bedingungswerke, ob die versicherte Person ihren Betrieb in zumutbarer Weise umorganisieren und dann weiterarbeiten könnte. Ein Geschäftsführer kennt die Frage aus dem Alltag: Kann ich die operativen Aufgaben abgeben und mich auf Leitung konzentrieren? Im Bedingungswerk der BU-Zusatzversicherung von Swiss Life (AVB_KR_BUP_2021_07, Abschnitt 2) gilt als selbstständig, wer (Mit-)Inhaber der Organisationsgewalt über einen Betrieb ist, ausdrücklich auch „nicht sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer“. Bei weisungsgebundenen Arbeitnehmern und sozialversicherungspflichtigen Geschäftsführern verzichtet der Versicherer nach diesem Wortlaut immer auf die Prüfung.
Das ist ein Beispiel, kein Marktstandard. Andere Versicherer ziehen die Grenze anders, und es kommt auf den Wortlaut Ihres Vertrags an. Der Zusammenhang ist trotzdem lehrreich: Der Status in der Sozialversicherung kann auf die Spielregeln in der privaten BU durchschlagen. Wer Gesellschafter-Geschäftsführer ist und in der Sozialversicherung als Selbstständiger gilt, kann in der BU der Umorganisationsprüfung unterliegen – und damit der Frage, ob die Rolle als Geschäftsführer auch bei Krankheit noch ausfüllbar wäre. Vertiefung: Umorganisationsklausel für GmbH-Geschäftsführer.
| Geschäftsführer-Typ | Gilt als selbstständig im Sinne der Klausel? | Umorganisationsprüfung |
|---|---|---|
| nicht sozialversicherungspflichtiger Geschäftsführer | ja („nicht sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer“) | möglich; Verzicht bei weniger als fünf Mitarbeitern oder bei akademischem Abschluss und mindestens 90 % kaufmännischer bzw. organisatorischer Arbeitszeit |
| sozialversicherungspflichtiger Geschäftsführer | nein | Verzicht auf die Prüfung |
Gewinn, Gehalt, Ausschüttung: Woran bemisst sich die Rente?
Bei Angestellten liefert das Bruttogehalt die Obergrenze. Bei Geschäftsführern setzt sich das Einkommen oft aus mehreren Teilen zusammen: festes Gehalt, Tantieme, Sachbezüge und – bei Gesellschaftern – Gewinnausschüttungen. Welche davon ein Versicherer als Einkommen anerkennt, hängt von seinen Annahmerichtlinien ab. Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60 bis 70 % des Brutto-Einkommens, Finanztip rät dagegen, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026). Beide Werte zeigen: Zwischen Bedarf und Versicherbarem liegt eine Lücke, die Sie vor dem Abschluss kennen sollten. Ein Versicherer nennt als Beispielregel für Selbstständige 65 % des Gewinns vor Steuern bis 80.000 € Jahresgewinn, darüber 35 % (Continentale, Neugeschäft, Pressemeldung 06.06.2024; die Auslegung als Staffel ist eine Annahme).
Wichtig für den Antrag: Rechnen Sie nicht nur mit dem Gehalt, das Sie sich auszahlen. Kleine Geschäftsführer-Gehälter bei hohen Ausschüttungen führen dazu, dass der anerkannte Verdienst niedriger ausfällt als das, was Sie tatsächlich zum Leben brauchen. Welche Unterlagen Versicherer typischerweise sehen wollen und wie sich schwankende Einkünfte auswirken, erklären Gewinnnachweis bei der BU und BU bei schwankendem Einkommen. Die Rente selbst bemessen Sie mit dem Renten-Rechner.
Wer ist Versicherungsnehmer: Sie oder die GmbH?
Eine BU kann auf zwei Wegen entstehen. Entweder Sie schließen sie privat ab, zahlen die Beiträge aus versteuertem Einkommen und erhalten die Rente selbst. Oder die GmbH wird Versicherungsnehmerin und zahlt die Beiträge. Beide Wege haben Folgen, die über die Versicherung hinausgehen: Bei einer Zahlung durch die Gesellschaft stellen sich Fragen zu Arbeitslohn und verdeckter Gewinnausschüttung. Eine verdeckte Gewinnausschüttung mindert das Einkommen der Körperschaft nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG); ob eine Konstruktion darunter fällt, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Deshalb gilt hier besonders: Lassen Sie die Gestaltung von Ihrem Steuerberater prüfen, bevor Sie unterschreiben. Eine allgemeine Orientierung bietet BU über die GmbH; zur steuerlichen Behandlung privater Beiträge siehe BU steuerlich absetzbar für Selbstständige.
Was ändert sich, wenn sich Ihre Beteiligung ändert?
Gesellschafterstellungen sind selten statisch. Anteile werden verkauft, neue Gesellschafter kommen hinzu, Gesellschaftsverträge werden geändert. Jede dieser Änderungen kann den sozialversicherungsrechtlichen Status verschieben. Aus 50 % wird 40 %, und ohne Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag kann aus dem Selbstständigen ein Beschäftigter werden – mit Pflichtversicherung und neuen Pflichtbeitragszeiten, aber auch mit anderen Rechten und Pflichten. Umgekehrt kann der Zukauf von Anteilen die Pflichtversicherung beenden.
Für die private BU heißt das: Der Vertrag bleibt bestehen, aber seine Wirkung kann sich verschieben. Eine Klausel wie im Swiss-Life-Beispiel macht die Umorganisationsprüfung vom Status abhängig. Prüfen Sie deshalb bei jeder gesellschaftsrechtlichen Veränderung, ob der Vertrag noch zu Ihrer Rolle passt, und fragen Sie bei Zweifeln den Versicherer oder einen Experten, bevor etwas passiert. Wie Sie später aufstocken können, ohne erneut Gesundheitsfragen zu beantworten, erklärt der Beitrag zur Nachversicherungsgarantie.
Modellrechnung: Gesellschafter-Geschäftsführer mit 90.000 € Einkommen
Die folgende Rechnung ist ein frei gewähltes Beispiel zur Veranschaulichung, keine Statistik und keine Prognose. Angenommen, ein Gesellschafter-Geschäftsführer bezieht 90.000 € Geschäftsführergehalt und Ausschüttungen im Jahr, was monatlich 7.500 € brutto entspricht. Sein Netto-Bedarf liegt bei 4.200 € im Monat.
| Größe | Monat | Herleitung |
|---|---|---|
| Brutto-Einkommen (Beispiel) | 7.500 € | 90.000 € ÷ 12 |
| Rentenobergrenze bei 65 % des Bruttos | 4.875 € | 7.500 € × 0,65 |
| Orientierungswert bei 80 % des Nettos (4.200 €) | 3.360 € | 4.200 € × 0,80 |
| Durchschnittliche neue EM-Rente 2024 | 1.041 € | nur bei erfüllten Voraussetzungen |
| Lücke ohne gesetzliche Rente | 3.360 € | Orientierungswert, wenn keine EM-Rente zu erwarten ist |
| Lücke mit Durchschnitts-EM-Rente | 2.319 € | 3.360 € − 1.041 € |
Die Zahlen zeigen die Größenordnung: Ohne Pflichtbeiträge fehlt der gesamte Orientierungswert, mit Durchschnitts-Rente bleibt immer noch eine vierstellige Lücke. Wie hoch die versicherbare Rente tatsächlich ausfallen darf, entscheidet der Versicherer nach seinen Richtlinien. Probieren Sie Ihre eigenen Werte im Rechner aus.
Was kostet die BU für Geschäftsführer?
Für Geschäftsführer liegen uns keine eigenen Beitragserhebungen vor; wir nennen deshalb keine Euro-Spanne, die wir nicht belegen können. Was sich belegen lässt: Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Beruf bzw. Berufsgruppe, Rentenhöhe, Laufzeit und Gesundheit ab. Beim gleichen Modellprofil unterscheiden sich Tarife erheblich – im Finanztest 2024 lagen die Jahresbeiträge für einen 30-jährigen Controller mit 2.000 € Rente bis 67 zwischen 643 € und 3.071 €. Geschäftsführer in kaufmännisch-organisatorischen Tätigkeiten werden von Versicherern häufig in günstige Berufsgruppen eingestuft; die Einstufung variiert aber je Versicherer, und bei technischen Branchen kann sie anders ausfallen.
| Profil | Orientierung | Hinweis |
|---|---|---|
| Geschäftsführer, überwiegend kaufmännisch/leitend | typisch niedrige Berufsgruppe (Gruppe 1–2), je Versicherer verschieden | Einstufung ist keine Beitragszusage; individuelles Angebot über Experten |
| Modell: Controller, 30 Jahre, 2.000 € Rente bis 67 | 643 € bis 3.071 € pro Jahr (Finanztest 2024) | Angestellter Modellkunde, kein Geschäftsführer; zeigt die Spanne zwischen Tarifen |
Unterscheiden Sie den Tarifbeitrag (brutto) vom Zahlbeitrag (netto, nach Überschussbeteiligung): Der Bruttobeitrag ist die Obergrenze, bis zu der der Versicherer den Zahlbeitrag anheben darf (Finanztip, 27.05.2026). Ihre persönliche Einordnung bekommen Sie über den Selbstständigen-Check.
Besondere Lagen im Geschäftsführer-Alltag
Jeder Geschäftsführer hat eine eigene Ausgangslage. Wer als Fremd-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, hat eine gesetzliche Basis, die die private BU gezielt aufstockt. Wer älter ist, sichert sich besser jetzt als später, denn mit dem Alter steigen Beiträge und Hürden; ist eine BU nicht erreichbar, ist die Grundfähigkeitsversicherung die zweitbeste Absicherung – dazu informiert unser Beitrag Grundfähigkeitsversicherung für Selbstständige. Und wer über eine Versorgungszusage der GmbH abgesichert ist, sollte klären, was sie bei Berufsunfähigkeit tatsächlich leistet und was passiert, wenn die Gesellschaft in Schwierigkeiten gerät. Diese Fragen gehören auf den Tisch eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts, nicht in einen Ratgeber.
Checkliste: Fragen vor dem Abschluss
- Welchen Status habe ich heute (Anteile, Sperrminorität, Anstellungsvertrag)? Gibt es ein Statusfeststellungsverfahren?
- Habe ich in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung?
- Wie behandelt das Bedingungswerk Geschäftsführer bei der Umorganisation? Im Zweifel den Wortlaut Satz für Satz prüfen (Umorganisations-Check).
- Welche Einkommensbestandteile erkennt der Versicherer an, und welche Nachweise verlangt er?
- Wer ist Versicherungsnehmer, und was sagt mein Steuerberater zur Konstruktion?
- Gibt es eine Nachversicherungsgarantie, falls sich Einkommen oder Anteile erhöhen?
- Was geschieht mit dem Vertrag, wenn ich die Gesellschaft verlasse oder verkaufe?
Die Antworten auf diese Fragen führen ohne Gesundheitsangaben zu einem belastbaren Vergleich. Gesundheitsfragen stellen Versicherer erst im Antrag; vorher kann ein Experte in Ihrem Auftrag anonym vorfühlen.
Quellen und Hinweise
Wir haben ein vollständiges Bedingungswerk (Swiss Life, 07.2021) gelesen; die BSG-Urteile kennen wir aus Sekundärquellen. Wir nennen weder Tarife noch Beiträge, weil wir sie nicht belegen können, und empfehlen kein Produkt. Ihr Status ist eine Einzelfallfrage, die die Deutsche Rentenversicherung Bund beantwortet; die Steuerfolgen klärt Ihr Steuerberater. Kostenlos prüfen lassen, welche BU zu Ihrer Geschäftsführung passt: Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk vergleicht mit Ihnen Angebote – unverbindlich. Diese Seite ist keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung.
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Mein Selbstständigen-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Brauche ich als GmbH-Geschäftsführer eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wer keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erwarten kann, weil er nicht rentenversicherungspflichtig ist und keine früheren Pflichtbeitragszeiten hat, trägt das Einkommensrisiko weitgehend allein. Auch wer pflichtversichert ist, erhält im Schnitt nur 1.041 € pro Monat (Neuzugang 2024). Die private BU schließt diese Lücke – je früher, desto günstiger; wie viel Rente zu Ihrem Gehalt passt, zeigt der Selbstständigen-Check.
Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig?
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 14.03.2018) sind Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50 % der Anteile oder einer echten, umfassenden Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag regelmäßig nicht abhängig beschäftigt. Minderheitsgesellschafter ohne solche Rechtsmacht gelten in der Regel als beschäftigt. Verbindlich entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund im Statusfeststellungsverfahren.
Gilt die Umorganisationsklausel auch für Geschäftsführer?
Das hängt von den Bedingungen ab. In dem von uns gelesenen Bedingungswerk (Swiss Life, Stand 07.2021) gelten nicht sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer als selbstständig und können der Umorganisationsprüfung unterliegen; bei sozialversicherungspflichtigen Geschäftsführern verzichtet der Versicherer auf die Prüfung. Andere Versicherer regeln es anders.
Kann die GmbH die BU für den Geschäftsführer bezahlen?
Das ist möglich, aber steuerlich und vertraglich vom Einzelfall abhängig: Es kommt darauf an, wer Versicherungsnehmer ist, wer die Leistung erhält und ob die Zahlung als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten ist. Das klärt Ihr Steuerberater; wir geben dazu keine Auskunft. Eine allgemeine Einordnung finden Sie im Beitrag zur BU über die GmbH.
Was passiert mit meiner BU, wenn sich meine Gesellschafterstellung ändert?
Die private BU knüpft an den Beruf und die Bedingungen an, nicht an den sozialversicherungsrechtlichen Status. Ändert sich aber Ihre Rolle im Betrieb (etwa vom Fremd- zum Gesellschafter-Geschäftsführer), kann das für die Umorganisationsprüfung und für die gesetzliche Absicherung relevant werden. Teilen Sie Änderungen dem Versicherer nach den vertraglichen Obliegenheiten mit.
Wie hoch darf die BU-Rente für Geschäftsführer sein?
Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60 bis 70 % des Brutto-Einkommens (Finanztip, Stand 27.05.2026). Maßgeblich sind je nach Anbieter Gehalt, Gewinnanteile oder Gewinn vor Steuern. Orientierung gibt der Rechner für die BU-Rente aus dem Gewinn.
Quellen
- § 7 SGB IV – Beschäftigung – abgerufen 25.10.2026
- § 7a SGB IV – Anfrageverfahren (Statusfeststellung) – abgerufen 25.10.2026; Abs. 7: einzelne Regelungen treten mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft
- Bundessozialgericht: Urteile vom 14.03.2018 – B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R – Sekundärwiedergabe, Urteilstexte nicht eingesehen
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 25.10.2026
- Swiss Life: Bedingungen BU-Zusatzversicherung (AVB_KR_BUP_2021_07), Abschnitt 2 – Stand 07.2021, abgerufen 25.10.2026; ein Bedingungswerk als Beispiel
- § 8 Abs. 3 KStG – Einkommen der Körperschaft (verdeckte Gewinnausschüttung) – abgerufen 25.10.2026
- Rentenversicherungsbericht 2025, BT-Drs. 21/3080 (hib 723/2025) – 22.12.2025; Neuzugang EM-Rente 2024
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.