Inhalt (8 Abschnitte)
- Wie unterscheidet sich die Grundfähigkeitsversicherung von der BU?
- Was sagen Finanztest und Verbraucherzentrale?
- Für welche Selbstständigen kommt die Grundfähigkeit in Frage?
- Worauf achten Sie beim Vergleich?
- Entscheidungsweg in vier Fragen
- Häufige Missverständnisse
- Und die gesetzliche Absicherung?
- Quellen und Hinweise
- Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wenn eine im Vertrag genannte Fähigkeit wie Gehen, Heben oder Sehen dauerhaft und deutlich verloren geht; ob der Beruf noch ausgeübt werden kann, spielt bei der Leistungsprüfung keine Rolle (Finanztest 7/2025).
- Stiftung Warentest testete 37 Tarife von 19 Versicherern (Modellkunde 25 Jahre, 1.500 € Rente bis 67): Sie ist günstiger als die BU, aber nicht ganz so stark, und kann eine Option sein, wenn eine BU nicht zu bekommen oder nicht bezahlbar ist.
- Psychische Erkrankungen, laut Morgen & Morgen mit 32,3 % die häufigste Ursache von BU-Leistungsfällen, sind in vielen Tarifen nicht oder nur unzureichend abgesichert; oft gibt es sie gegen Mehrbeitrag.
- Die Verbraucherzentralen raten, zuerst die BU zu prüfen; die Bedingungen der Anbieter unterscheiden sich stark.
- Für Selbstständige entfällt bei Leistung nach Fähigkeiten die Frage, ob Ihr Beruf noch ausgeübt werden kann – und damit nach den Bedingungen typischerweise auch die Umorganisationsprüfung; das gilt es im Vertrag zu prüfen.
Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wenn eine vertraglich genannte Fähigkeit wie Gehen, Heben oder Sehen dauerhaft und deutlich verloren geht – unabhängig davon, ob der Beruf noch ausgeübt werden kann (Finanztest 7/2025). Sie ist günstiger als die BU und kann für Selbstständige eine Option sein, wenn eine BU nicht zu bekommen oder nicht bezahlbar ist, ersetzt sie aber nicht ohne Weiteres. Stand: Oktober 2026.
Wie unterscheidet sich die Grundfähigkeitsversicherung von der BU?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung fragt nach Ihrem Beruf: Berufsunfähig ist nach § 172 Abs. 2 VVG, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Die Grundfähigkeitsversicherung fragt dagegen nach Fähigkeiten. Der Versicherer listet im Vertrag, welche Fähigkeiten versichert sind, etwa Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Heben und Tragen, Hände und Arme benutzen oder Auto fahren. Verliert die versicherte Person eine davon dauerhaft und deutlich, zahlt die Versicherung. Stiftung Warentest fasst es so zusammen: „Ob der Beruf noch ausgeübt werden kann, spielt bei der Leistungsprüfung keine Rolle.“
| Merkmal | Berufsunfähigkeitsversicherung | Grundfähigkeitsversicherung |
|---|---|---|
| Leistungsauslöser | Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf (Marktstandard ab 50 %, sechs Monate) | dauerhafter und deutlicher Verlust einer versicherten Fähigkeit |
| Bezug zum Beruf | ja; bei Selbstständigen oft mit Umorganisationsprüfung | nein |
| Beitrag | höher, je nach Beruf | günstiger; bei körperlichen Berufen meist niedriger |
| Psychische Erkrankungen | in der Regel Teil des Leistungsfalls (Hauptursache) | oft nur gegen Mehrbeitrag oder unzureichend |
| Gesundheitsprüfung | umfangreich | laut Finanztest meist weniger umfangreich |
| Standard der Bedingungen | Marktstandards vorhanden | keine einheitlichen Standards |
Daraus folgt eine wichtige Einsicht für Selbstständige: Weil die Grundfähigkeitsversicherung nicht danach fragt, ob Ihr Beruf noch ausübbar ist, entfällt auch die Frage, ob Sie den Betrieb zumutbar umorganisieren könnten – jedenfalls nach der uns bekannten Systematik. Das nimmt dem Vertrag einen Streitpunkt, den die Umorganisationsklausel in der BU aufwirft. Der Preis dafür: Eine Leistung gibt es nur, wenn eine der versicherten Fähigkeiten verloren geht. Ein Berater, der wegen Erschöpfung oder einer Erkrankung ohne Verlust einer listenmäßigen Fähigkeit nicht mehr arbeiten kann, bekommt aus einer Grundfähigkeitsversicherung gegebenenfalls nichts.
Was sagen Finanztest und Verbraucherzentrale?
Stiftung Warentest hat in Finanzen 7/2025 (veröffentlicht 17.06.2025) 37 Tarife von 19 Versicherern untersucht; Modellkunde war ein 25-Jähriger mit 1.500 € Monatsrente bis zum 67. Geburtstag. Fünf Tarife erreichten ein sehr hohes, 15 ein hohes, 11 ein mittleres und 6 ein niedriges Leistungsniveau; Tarife mit sehr hohem Niveau gibt es für unter 1.000 € Jahresbeitrag. Als Mindestschutz nennt die Stiftung unter anderem Hände und Arme, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Autofahren, Sehen, Hören, Sprechen, intellektuelle und soziale Fähigkeiten sowie psychische Erkrankungen; zudem soll der Tarif bei Pflegebedürftigkeit leisten. Die Grundfähigkeitsversicherung sei günstiger als die BU, bei körperlichen sowie Pflege- und Sozialberufen falle der Beitrag meist niedriger aus, und sie könne eine Option sein, wenn eine BU nicht zu bekommen oder nicht bezahlbar ist (frei zugänglicher Teil; Einzelbewertungen nur im Bezahlbereich).
Die Verbraucherzentrale (Stand 08.05.2025) schreibt, die Versicherung zahle nur, wenn eine versicherte Fähigkeit dauerhaft und deutlich verloren geht; leichte Einschränkungen genügten nicht, Hilfsmittel wie Brillen würden berücksichtigt, und die Voraussetzungen unterschieden sich je Anbieter. Psychische Erkrankungen seien in vielen Tarifen nicht oder nur unzureichend abgesichert. Die Verbraucherzentralen raten, zuerst die BU zu prüfen; bei einer BU-Ablehnung solle man nicht vorschnell ausweichen, sondern beraten lassen, etwa über eine anonyme Risikovoranfrage. Mehr dazu bei dem Portal zur Grundfähigkeit bei Vorerkrankung.
Für welche Selbstständigen kommt die Grundfähigkeit in Frage?
Die Antwort hängt von Ihrem Betrieb ab. Als Orientierung helfen vier Typen. Die Einordnung ist eine Illustration auf Grundlage der oben genannten Quellen, keine Marktstatistik.
| Typ | Was für Grundfähigkeit spricht | Was dagegen spricht |
|---|---|---|
| Handwerksmeister, körperliche Arbeit | Beitrag meist niedriger als bei BU; körperliche Fähigkeiten sind der Kern der Arbeit | Leistung nur bei Verlust einer versicherten Fähigkeit – nicht schon, wenn die Arbeit im Handwerk nicht mehr geht |
| Berater, Freelancer am Schreibtisch | nur wenn BU nicht erhältlich oder zu teuer | Psychische Ursachen (32,3 % der BU-Leistungsfälle) häufig nur mit Zusatz abgedeckt; Fähigkeitslisten decken Schreibtischarbeit schwächer ab |
| Praxis-/Kanzleiinhaber | als Ergänzung für den Fall körperlicher Einschränkung | Versorgungswerk-Satzung oder BU meist passender |
| Gründer in der Anfangsphase | niedriger Beitrag bei knappem Budget | Wachsender Bedarf; Umstieg auf BU später klären |
Der Kernpunkt ist die Lücke zwischen Risiko und Absicherung: Psychische Erkrankungen sind mit 32,3 % die häufigste Ursache im BU-Leistungsfall (Morgen & Morgen, April 2026, via LV 1871; Sekundärquelle), vor Bewegungsapparat (17,6 %) und Krebs (16,3 %). Eine Absicherung, die genau diese Gruppe nicht oder nur gegen Aufpreis einschließt, deckt einen großen Teil der Fälle nicht. Deshalb bleibt die BU der Goldstandard; die Grundfähigkeitsversicherung ist die zweitbeste Absicherung, wenn die BU nicht möglich ist. Das Diagramm zeigt die Ursachen.
Warum Menschen berufsunfähig werden: Ursachen im Leistungsfall
Anteil an den BU-Leistungsfällen in Prozent, Stand April 2026
Morgen & Morgen, Stand April 2026, via LV 1871 (Ursachenstatistik BU-Leistungsfälle). Schwankung zum Vorjahr rund ±3 Punkte.
Worauf achten Sie beim Vergleich?
Weil es keine einheitlichen Standards gibt, ist der Vergleich der Bedingungen noch wichtiger als bei der BU. Die folgende Liste fasst die Punkte zusammen, die Verbraucherzentrale und Finanztest nennen oder aus ihnen folgen.
- Katalog der Fähigkeiten: Welche Fähigkeiten sind versichert, und in welchem Grad der Einschränkung wird geleistet?
- Hilfsmittel: Werden Brille, Hörgerät oder Prothesen angerechnet?
- Psychische Erkrankungen: Sind sie eingeschlossen, gegen welchen Mehrbeitrag und mit welchen Bedingungen?
- Pflegebedürftigkeit: Leistet der Tarif auch bei Pflegebedürftigkeit?
- Umstiegsrecht: Ist ein späterer Wechsel in eine BU ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?
- Laufzeit und Rentenhöhe: Bis zum Endalter 67 und in welcher Höhe? Wie wird die Rente angepasst?
- Anbieterlage: Es gibt nur wenige Anbieter dieses Produkts; fragen Sie nach Alternativen.
Ein praktischer Tipp: Legen Sie die Bedingungen von zwei oder drei Tarifen nebeneinander und markieren Sie, welche Fähigkeiten tatsächlich zu Ihrem Arbeitsalltag gehören. Ein Katalog mit vielen Fähigkeiten ist wenig wert, wenn die für Ihren Beruf entscheidende fehlt oder erst bei sehr starkem Verlust leistet. Lassen Sie sich außerdem zeigen, wie die Leistungsprüfung abläuft und welche Nachweise der Versicherer verlangt.
Entscheidungsweg in vier Fragen
1. Ist eine BU erhältlich und bezahlbar?
Wenn ja, ist sie nach Ansicht der Verbraucherzentralen zuerst zu prüfen. Vergleichen Sie Angebote mit gleicher Rente und gleichem Endalter.
2. Welches Risiko ist für meinen Betrieb am größten?
Körperliche Einschränkung (Handwerk) oder Ausfall durch Erschöpfung und psychische Erkrankung (Büro, Beratung)? Das bestimmt, welche Fähigkeiten und welche Zusätze zählen.
3. Welche Rente brauche ich?
Rechnen Sie Ihren Bedarf aus dem Gewinn und stellen Sie die gesetzliche Lücke daneben (Rechner).
4. Was kann ich später nachbessern?
Gibt es ein Umstiegsrecht in die BU? Wie funktioniert die Nachversicherung (Nachversicherungsgarantie)?
Häufige Missverständnisse
„Die Grundfähigkeit zahlt, sobald ich nicht mehr arbeiten kann.“ Nein. Sie zahlt, wenn eine versicherte Fähigkeit dauerhaft und deutlich verloren geht. Wer arbeitsunfähig ist, ohne dass eine solche Fähigkeit wegfällt, geht leer aus. Das ist der zentrale Unterschied zur BU.
„Das ist dasselbe wie eine BU, nur billiger.“ Stiftung Warentest bewertet sie als günstiger, aber nicht ganz so stark. Der Preisvorteil ist mit einer schmaleren Absicherung erkauft, besonders bei psychischen Erkrankungen.
„Als Selbstständiger habe ich dadurch keine Umorganisationsprobleme mehr.“ Das gilt nur, solange die Leistung ausschließlich an den Verlust einer Fähigkeit geknüpft ist. Lesen Sie den Wortlaut des Tarifs, wenn er zusätzliche Voraussetzungen kennt.
„Weniger Gesundheitsfragen heißt, ich bin sicher versichert.“ Die Gesundheitsfragen sind laut Finanztest meist weniger umfangreich, der Versicherer kann aber trotzdem ablehnen, mit Ausschluss oder Risikozuschlag anbieten. Beantworten Sie sie wahrheitsgemäß; bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG), seine Rechte erlöschen nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn (§ 21 Abs. 3 VVG).
Und die gesetzliche Absicherung?
Die Grundfähigkeitsversicherung ist kein Ersatz für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, aber sie ändert nichts an deren Voraussetzungen: drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit (§ 43 SGB VI). Viele Selbstständige erfüllen das nicht. Wie hoch die Lücke ist und welche Selbstständigen-Typen gesetzlich abgesichert sind, zeigt Erwerbsminderungsrente für Selbstständige. Zusammen mit dem Bedarf aus dem Renten-Rechner entsteht daraus ein Bild, ob und wie viel private Absicherung nötig ist. Eine BU mit passender Rente bleibt dabei der Maßstab, an dem sich Alternativen messen lassen müssen.
Wenn die BU am Ende doch nicht infrage kommt, ist die Grundfähigkeitsversicherung eine von mehreren Möglichkeiten. Eine kürzere Brücke, die eher den Zeitraum bis zur BU oder zur Gesundung abdeckt, ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung; Näheres unter Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.
Quellen und Hinweise
Wir haben den frei zugänglichen Teil des Finanztest-Beitrags und die Seite der Verbraucherzentrale ausgewertet; Einzelbewertungen von Tarifen kennen wir nicht, nennen keine Versicherer und keine Beiträge. Die Ursachenstatistik ist eine Sekundärquelle. Die Einordnung der Selbstständigen-Typen ist eine Illustration. Wir empfehlen kein Produkt, und diese Seite ist keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Wie Sie Ihre Lage sortieren, zeigt der Selbstständigen-Check in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen; ein Experte aus unserem Partnernetzwerk vergleicht danach Bedingungen.
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Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Eine Absicherung der Arbeitskraft, die zahlt, wenn eine im Vertrag genannte Fähigkeit wie Sehen, Hören, Gehen oder Heben dauerhaft und deutlich verloren geht. Anders als die BU knüpft sie nicht an den ausgeübten Beruf an (Verbraucherzentrale, Stand 08.05.2025; Stiftung Warentest, 17.06.2025).
Ist die Grundfähigkeitsversicherung für Selbstständige sinnvoll?
Sie kann eine Option sein, wenn eine BU nicht erhältlich oder nicht bezahlbar ist, besonders bei körperlicher Arbeit, wo der Beitrag meist niedriger ausfällt (Finanztest 7/2025). Sie ersetzt die BU aber nicht ohne Weiteres: Die Leistung hängt vom Verlust einer versicherten Fähigkeit ab, nicht vom Verlust der Arbeitsfähigkeit im Beruf.
Gilt bei der Grundfähigkeitsversicherung die Umorganisationsklausel?
Die Umorganisationsklausel betrifft die BU: Sie prüft, ob der Betrieb zumutbar umgestellt werden könnte, damit der Inhaber weiterarbeiten kann. Weil die Grundfähigkeitsversicherung nicht daran anknüpft, ob der Beruf noch ausgeübt werden kann, spielt die Frage nach den uns bekannten Beschreibungen keine Rolle. Lesen Sie die Bedingungen Ihres Tarifs, da es keine einheitlichen Standards gibt.
Sind psychische Erkrankungen in der Grundfähigkeitsversicherung abgesichert?
Oft nur gegen Mehrbeitrag: Laut Finanztest können psychische Erkrankungen häufig mitversichert werden; die Verbraucherzentrale schreibt, sie seien in vielen Tarifen nicht oder nur unzureichend abgesichert. Prüfen Sie den Wortlaut, weil Psyche die häufigste Ursache im BU-Leistungsfall ist.
Kann ich später von der Grundfähigkeit in die BU wechseln?
Einige Tarife erlauben nach Angaben der Verbraucherzentrale später einen Wechsel in eine BU ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ob und wann, regelt der Vertrag; prüfen Sie die Bedingungen oder fragen Sie einen Experten.
Wann ist die BU die erste Wahl?
Die Verbraucherzentralen raten, zuerst die BU zu prüfen, weil sie meist den besseren Schutz bietet. Die Grundfähigkeitsversicherung ist die zweitbeste Absicherung für Fälle, in denen die BU nicht erreichbar ist. Eine individuelle Einordnung nimmt ein Experte aus unserem Partnernetzwerk vor.
Quellen
- Stiftung Warentest: Grundfähigkeitsversicherung im Vergleich (Finanzen 7/2025) – 17.06.2025, abgerufen 25.10.2026; frei zugänglicher Teil
- Verbraucherzentrale: Grundfähigkeitsversicherung – Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung? – Stand 08.05.2025, abgerufen 25.10.2026
- LV 1871: BU-Statistik (Ursachen der Leistungsfälle, Morgen & Morgen, April 2026) – Sekundärquelle, abgerufen 24.10.2026
- § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 25.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.