BU-Lexikon für Selbstständige: Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer A–Z

Von „Abstrakte Verweisung“ bis „Zumutbarkeit“: Hier finden Sie die Begriffe rund um Berufsunfähigkeit, Umorganisation, Rente aus Gewinn und Steuer für Selbstständige – mit Paragraf, Zahl und Stand Oktober 2026. Je besser Sie die Begriffe kennen, desto gezielter sichern Sie Ihre Arbeitskraft ab.

Abstrakte Verweisung
Der Versicherer verweist auf eine andere Tätigkeit, die nach Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden könnte. Sie gilt nur, wenn sie im Vertrag vereinbart ist (§ 172 Abs. 3 VVG). Für Selbstständige ist der Verzicht ein Vergleichspunkt neben der Umorganisationsklausel. Mehr dazu →
Anerkenntnis
Erklärung des Versicherers in Textform, dass er seine Leistungspflicht anerkennt. Es darf nur einmal zeitlich begrenzt werden und ist bis zum Fristablauf bindend (§ 173 VVG, Stand 25.10.2026). Mehr dazu →
Anzeigepflicht
Pflicht, die Gesundheitsfragen vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Verletzung kann der Versicherer zurücktreten; seine Rechte erlöschen nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn (§§ 19, 21 VVG). Mehr dazu →
Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Absicherung bei zeitweiser Arbeitsunfähigkeit, oft für einen begrenzten Zeitraum und mit anderen Auslösern als die BU. Für Selbstständige eine mögliche Ergänzung; Bedingungen unterscheiden sich stark. Mehr dazu →
Basisrente
Altersvorsorgevertrag mit lebenslanger Leibrente, der einen BU-Baustein enthalten kann, wenn der Versicherungsfall bis zum 67. Lebensjahr eintritt. Beiträge sind im Rahmen des Höchstbetrags vollständig abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Mehr dazu →
Berufsschutz
In der gesetzlichen Rente nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI); wer später geboren ist, wird nach § 43 SGB VI beurteilt – unabhängig vom Beruf. Mehr dazu →
Berufsunfähigkeit
Nach § 172 Abs. 2 VVG, wer den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Die Schwelle von 50 % steht in den Bedingungen. Mehr dazu →
Betriebsausgabe
Aufwand, der durch den Betrieb veranlasst ist. BU-Beiträge eines Selbstständigen gelten in der Regel nicht als Betriebsausgaben, sondern als Sonderausgaben (BFH, 15.06.2005, VI B 64/04). Mehr dazu →
Betriebskostenversicherung
Absicherung, die laufende Betriebskosten wie Miete, Gehälter, Zinsen und Leasing bei Arbeitsunfähigkeit des Inhabers erstattet. Bei einem Produkt: nach Karenzzeit höchstens 12 Monate (ERGO, 25.10.2026). Mehr dazu →
Betriebsunfähigkeitsversicherung
Sammelbegriff ohne einheitliche Definition: meist die BU des Inhabers mit Umorganisationsklausel oder eine Betriebskostenversicherung. Welche gemeint ist, zeigen die Bedingungen. Mehr dazu →
BWA
Betriebswirtschaftliche Auswertung: monatliche oder jährliche Übersicht über Erlöse, Kosten und Ergebnis. Versicherer können sie als Nachweis des Einkommens und bei der Umorganisationsprüfung verlangen. Mehr dazu →
Dynamik
Vertraglich vereinbarte jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente. Sie ist von der Nachversicherungsgarantie zu unterscheiden, die Erhöhungen zu bestimmten Anlässen erlaubt. Mehr dazu →
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Einfache Gewinnermittlung vieler Freiberufler und Kleinunternehmer als Differenz von Betriebseinnahmen und -ausgaben. Der so ermittelte Gewinn ist häufig die Basis für die Rentenhöhe der BU. Mehr dazu →
Ertragsanteil
Der steuerpflichtige Anteil privater BU-Renten; bei Rentenbeginn mit 65 oder 66 Jahren 18 %, bei befristeten Renten nach der Laufzeit (z. B. 26 % bei 25 Jahren; § 22 EStG, § 55 EStDV). Mehr dazu →
Erwerbsminderungsrente
Gesetzliche Rente bei voller (unter drei Stunden täglich) oder teilweiser Erwerbsminderung (unter sechs Stunden). Voraussetzung sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI); Ø neue Rente 2024: 1.041 €. Mehr dazu →
Existenzgründer
Person, die eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. In der Rentenversicherung kann sie die Pflichtversicherung innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme beantragen (§ 4 Abs. 2 SGB VI). Mehr dazu →
Freiberufler
Angehöriger eines freien Berufs, etwa Berater, Journalist, Architekt oder Rechtsanwalt. Meist ohne Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, soweit nicht gesetzlich Pflicht besteht (§ 2 SGB VI). Mehr dazu →
Fremdgeschäftsführer
Geschäftsführer ohne Gesellschaftsanteile. Er ist in der Regel abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig; in einem Bedingungswerk verzichtet der Versicherer bei sozialversicherungspflichtigen Geschäftsführern auf die Umorganisationsprüfung (Swiss Life, 07.2021). Mehr dazu →
Gesellschafter-Geschäftsführer
Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter ist. Bei mindestens 50 % der Anteile oder echter Sperrminorität regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig (BSG, 14.03.2018); die Deutsche Rentenversicherung entscheidet verbindlich. Mehr dazu →
Gewinn vor Steuern
Betriebswirtschaftliches Ergebnis vor Einkommensteuer. Versicherer begrenzen die versicherbare BU-Rente bei Selbstständigen daran; die Umorganisationsgrenze von 20 % bezieht sich im Beispiel-Bedingungswerk auf das Einkommen vor Steuern. Mehr dazu →
Grundfähigkeitsversicherung
Leistet, wenn bestimmte Fähigkeiten wie Gehen, Sehen oder Greifen verloren gehen, unabhängig vom Beruf. Eine Alternative, wenn die BU zu teuer oder nicht erhältlich ist; Bedingungen unterscheiden sich. Mehr dazu →
Handwerksrolle
Verzeichnis der Handwerksbetriebe. Wer persönlich eingetragen ist, ist rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI) und kann sich nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4). Mehr dazu →
Kammer
Berufsständische Körperschaft (Rechtsanwalts-, Steuerberater-, Architektenkammer). Mitgliedschaft in Kammer und Versorgungswerk ermöglicht die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Mehr dazu →
Karenzzeit
Zeitraum zwischen Eintritt des Ausfalls und Beginn der Leistung, den Sie selbst überbrücken. Bei Betriebskosten- und Krankentagegeld-Absicherungen vertraglich festgelegt. Mehr dazu →
Krankentagegeld
Teil der Krankenversicherung, der bei Arbeitsunfähigkeit einen Tagessatz zahlt. Es ersetzt Einkommen, keine Betriebskosten. Mehr dazu →
Lebensstellung
Maßstab in Bedingungen und Urteilen: Der Selbstständige soll nach einer Umorganisation eine seiner bisherigen Stellung als Betriebsinhaber entsprechende Tätigkeit behalten. Mehr dazu →
Nachprüfung
Prüfung des Versicherers, ob die Leistungsvoraussetzungen fortbestehen. Er wird nur leistungsfrei, wenn er die Veränderung in Textform darlegt – frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang (§ 174 VVG). Mehr dazu →
Nachversicherungsgarantie
Recht, die versicherte BU-Rente bei bestimmten Anlässen ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Anlässe, Fristen und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen. Mehr dazu →
Pflichtbeiträge
Beiträge, die aufgrund einer Versicherungspflicht gezahlt werden. Für die Erwerbsminderungsrente brauchen Sie drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI); freiwillige Beiträge nennt die Vorschrift insoweit nicht. Mehr dazu →
Rente aus Gewinn
Bemessung der BU-Rente am Gewinn vor Steuern. Ein Versicherer nannte 2024 für das Neugeschäft 65 % bis 80.000 € Gewinn, darüber 35 % (cash-online, 06.06.2024); andere Versicherer rechnen anders. Mehr dazu →
Risikovoranfrage
Anonyme Anfrage bei Versicherern über einen Vermittler vor dem Antrag, um Annahme und Bedingungen zu klären. Der Name erscheint beim Versicherer nicht. Mehr dazu →
Sonderausgaben
Aufwendungen, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können, darunter Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG). BU-Beiträge von Selbstständigen gehören dazu, nicht zu den Betriebsausgaben. Mehr dazu →
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht- und BU-Versicherungen im Rahmen des Höchstbetrags von 2.800 € (1.900 € bei Beihilfe oder Arbeitgeberzuschuss; § 10 Abs. 4 EStG). Mehr dazu →
Sperrminorität
Recht eines Gesellschafters, Beschlüsse zu verhindern. Für den Sozialversicherungsstatus zählt eine echte, umfassende, im Gesellschaftsvertrag verankerte Sperrminorität (BSG, 14.03.2018), nicht eine Stimmbindungsabrede. Mehr dazu →
Statusfeststellung
Verfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund zur verbindlichen Feststellung, ob eine Tätigkeit abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit ist – etwa für Gesellschafter-Geschäftsführer. Mehr dazu →
Umorganisationsklausel
Regel in den Bedingungen: Ein Selbstständiger ist nur berufsunfähig, wenn er seinen Beruf auch nach zumutbarer Umorganisation des Betriebs nicht ausüben kann. Ein Beispiel nennt höchstens 20 % Einkommensminderung (Swiss Life, 07.2021). Mehr dazu →
Versorgungswerk
Berufsständische Versorgungseinrichtung für Kammerberufe. Die BU-Leistung richtet sich nach der Satzung und unterscheidet sich je Werk (z. B. Niedersachsen: vollständige Aufgabe der Anwaltstätigkeit, Saarland: vier Stunden berufsbildgerechte Tätigkeit). Mehr dazu →
Verzicht auf Umorganisationsprüfung
Regelung, nach der der Versicherer in bestimmten Fällen nicht prüft, ob eine Umorganisation zumutbar wäre – im Beispiel bei weniger als fünf Mitarbeitern oder bei akademischem Abschluss und mindestens 90 % kaufmännischer oder organisatorischer Arbeitszeit. Mehr dazu →
Zumutbarkeit
Kriterium der Umorganisation: wirtschaftlich zweckmäßig, ohne erheblichen Kapitaleinsatz, Lebensstellung gewahrt, begrenzte Einkommensminderung und keine Gesundheitsgefährdung (Beispiel-Bedingungswerk, 07.2021). Mehr dazu →

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