Inhalt (11 Abschnitte)
- Brauchen Architekten eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Versorgungswerk der Architekten: Wie unterscheidet sich die Rente von der gesetzlichen?
- Was § 11 der Satzung in Nordrhein-Westfalen verlangt
- Modellrechnung: Büro mit 90.000 € Gewinn
- Von der Eintragung bis zum eigenen Büro: Die Lebensphasen
- Büroinhaber, Angestellter, Freier Mitarbeiter: Wer ist wie abgesichert?
- Private BU für Architekten: Beitrag und Einstufung
- Worauf es in den Bedingungen ankommt
- Fragen an Werk und Berater
- Für wen die private BU besonders wichtig ist – und wie sich Hürden lösen
- Quellen und Hinweise
- Im Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (Satzung vom 18.12.2025, Stand 01.01.2026) hat nach § 11 Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, wer dauerhaft zur Ausübung der Berufsaufgaben des Architekten unfähig ist, deshalb die Tätigkeit eingestellt hat und mindestens eine monatliche Versorgungsabgabe entrichtet hat.
- Der Anspruch entsteht drei Monate nach Antragstellung; die Rente kann zeitlich begrenzt werden, und wer nach dem 45. Lebensjahr Mitglied wird, hat erst nach drei Jahren Anspruch (§ 11 Abs. 3, 4, 8).
- Die private BU leistet nach den Bedingungen ab 50 % für den konkret ausgeübten Beruf; bei Büroinhabern prüfen viele Versicherer zusätzlich die Umorganisation, bei Bauleitung mit Außenanteil weicht die Einstufung ab.
- Eine Abfrage der Online-Rechner dreier Versicherer (24./25.10.2026) ergab für Architekten (30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € Rente, bis 67) 46 bis 58 € pro Monat, Median 50 € – Orientierung, kein Angebot.
Architekten sind über das Versorgungswerk ihrer Architektenkammer gegen Berufsunfähigkeit abgesichert. Im Versorgungswerk Nordrhein-Westfalen hat nach § 11 der Satzung (Stand 01.01.2026) Anspruch auf die Rente, wer dauerhaft zur Ausübung der Berufsaufgaben des Architekten unfähig ist, die Tätigkeit deshalb eingestellt hat und mindestens eine monatliche Abgabe geleistet hat; die private BU leistet nach den üblichen Bedingungen ab 50 % und schließt die Lücke bei Teilausfall und Höhe.
Brauchen Architekten eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ein Architekt arbeitet meist am Schreibtisch, dazu kommen Baustellenbesuche, Abnahmen und Termine. Diese Mischung wirkt sich auf die Absicherung aus: Gegen Berufsunfähigkeit sorgt zunächst das Versorgungswerk vor, in das Mitglieder der Architektenkammer einzahlen; die Rente wird in der Satzung geregelt. Ob sie reicht, hängt davon ab, wie lange und in welcher Höhe Sie bisher eingezahlt haben und welche Verpflichtungen Sie tragen – Büromiete, Mitarbeitergehälter, Kredit, Familie.
Ein Büroinhaber ist Selbstständiger im Sinne der Versicherungsbedingungen und steht vor Fragen, die ein Angestellter nicht hat. Die Fragen klärt der Selbstständigen-Check in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen. Wer noch im Studium ist, findet Hinweise bei dem Portal für Studierende der Architektur.
Versorgungswerk der Architekten: Wie unterscheidet sich die Rente von der gesetzlichen?
Architekten, die Kammermitglied sind, können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn ihr Versorgungswerk die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI erfüllt. Im Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist die Mitgliedschaft nach § 6a der Satzung grundsätzlich verpflichtend; die Befreiung regelt § 6c. Eine Befreiung nach § 6c Abs. 2 der Satzung gibt es nicht, wenn der Architektenberuf überwiegend freiberuflich ausgeübt wird – für selbstständige Architekten steht das Werk also im Mittelpunkt. Wer befreit ist, erwirbt keine gesetzlichen Pflichtbeitragszeiten mehr. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfordert drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI) – für Befreite trägt deshalb das Werk die Hauptlast.
Was § 11 der Satzung in Nordrhein-Westfalen verlangt
Die Satzung des Versorgungswerks der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wurde am 18.12.2025 neu gefasst und gilt in dieser Fassung seit dem 01.01.2026 (MB.NRW 2025 Nr. 222). Die Berufsunfähigkeitsrente steht in § 11, begleitende Maßnahmen zur Erhaltung der Berufsfähigkeit in § 12.
| Regelungspunkt | Inhalt der Satzung | Absatz |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Mitglied ist infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte dauerhaft zur Ausübung der Berufsaufgaben des Architekten unfähig und hat aus diesem Grund seine Tätigkeit als Architekt eingestellt | § 11 Abs. 1 |
| Beitragszeit | Mindestens eine monatliche Versorgungsabgabe vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | § 11 Abs. 1 |
| Antrag und Nachweis | Schriftlicher Antrag mit ärztlichen Bescheinigungen; Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht; weitere Untersuchungen und Gutachten auf Kosten des Werks | § 11 Abs. 2 |
| Entscheidung | Der Verwaltungsrat entscheidet auf Vorschlag der Geschäftsführung; die Rentenzahlung kann zeitlich begrenzt werden | § 11 Abs. 3 |
| Beginn | Der Anspruch entsteht drei Monate nach Antragstellung (der Antragsmonat zählt nicht mit) | § 11 Abs. 4 |
| Ende | Mit dem Monat, in dem die Berufsunfähigkeit fortfällt, bei Überleitung in die Altersrente, bei Tod, bei Verweigerung einer Nachuntersuchung oder bei Widerruf | § 11 Abs. 4 |
| Späteintritt | Wer nach Vollendung des 45. Lebensjahres Mitglied wird, hat erst nach drei Jahren Anspruch | § 11 Abs. 8 |
| Ab 62 Jahren | Die Rente wird wie die vorgezogene Altersrente berechnet | § 11 Abs. 9 |
Zwei Besonderheiten fallen auf. Zum einen kann die Rente befristet werden; bei befristeter Rente verlangt die Satzung während des Bezugs zumutbare, leitliniengerechte ärztlich empfohlene Behandlungsmaßnahmen und verknüpft die Fortzahlung damit (§ 11 Abs. 4). Zum anderen sieht § 12 vor, dass das Werk auf Antrag Finanzierungsbeiträge für Rehabilitationsmaßnahmen gewähren kann, wenn die Berufsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist, aber voraussichtlich erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Für die Praxis folgt daraus: Lesen Sie Ihre Satzung vor dem Antrag, und fragen Sie, wie das Werk mit Teilausfällen umgeht.
Andere Länder, andere SatzungDas Bayerische Werk führt in seinem Inhaltsverzeichnis einen eigenen Paragraphen zum Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit (§ 31, Stand Januar 2019); den Wortlaut haben wir nicht ausgewertet. Aussagen aus Nordrhein-Westfalen lassen sich nicht übertragen.
Modellrechnung: Büro mit 90.000 € Gewinn
Zur Veranschaulichung, als Modell und nicht als Prognose: Ein Büroinhaber erzielt im Schnitt 90.000 € Gewinn vor Steuern, das sind 7.500 € im Monat. Versicherer begrenzen die BU-Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttoeinkommens, also auf 4.500 bis 5.250 € im Monat (Finanztip, 27.05.2026). Nach der Beispielregel eines Versicherers aus dem Jahr 2024 (65 % bis 80.000 € Gewinn, darüber 35 %; Staffel-Annahme) wären es rund 4.625 €. Liegt die Rente des Versorgungswerks laut Mitteilung bei 2.600 €, bleibt gegenüber einem Orientierungswert von 4.600 € eine Differenz von 2.000 €. Zusätzlich laufen Miete, Gehälter und Software des Büros weiter. Setzen Sie Ihre eigenen Zahlen im Betriebskosten-Rechner ein.
Von der Eintragung bis zum eigenen Büro: Die Lebensphasen
Die richtige Absicherung ändert sich mit dem Werdegang. Nach dem Studium sind Absolventen im Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mitunter schon Mitglied, bevor sie in die Architektenliste eingetragen sind; die versicherungspflichtige Mitgliedschaft endet nach § 6b Abs. 1 Buchstabe d spätestens nach vier Kalenderjahren, es sei denn, die praktische Tätigkeit verzögert sich wegen Kinderbetreuung, Arbeitslosigkeit oder Pflege. In dieser Phase ist das Einkommen niedrig, aber Eintrittsalter und Gesundheit bestimmen Beitrag und Annahme einer privaten BU. Eine kleinere Rente mit Nachversicherungsgarantie kann ein Einstieg sein, soweit der Vertrag sie vorsieht.
Mit der Eintragung beginnt die Berufspraxis, und das Einkommen wächst. Wer ein eigenes Büro gründet, wechselt vom Gehalt zum Gewinn als Bemessungsgrundlage und wird in den Bedingungen oft als Selbstständiger geführt. Dieser Wechsel ist der Moment, den Vertrag zu prüfen: Passt die versicherte Rente noch, und welche Klauseln gelten für Inhaber?
Büroinhaber, Angestellter, Freier Mitarbeiter: Wer ist wie abgesichert?
Büroinhaber
- Rente nach Gewinn passend bemessen
- Verzicht auf Umorganisation im Vertrag sichern
- Fixkosten mit ergänzender Absicherung abfedern
Angestellter Architekt
- Gehalt als Basis der Rente
- Meist keine Umorganisationsklausel
- Keine Betriebskosten
Freie Mitarbeiter und Scheinselbstständige bilden eine Zwischengruppe: Ob jemand im Sinne der Bedingungen als Selbstständiger gilt, hängt von der Organisationsgewalt ab, nicht von der Bezeichnung. Prüfen Sie Ihren Status, bevor Sie einen Antrag stellen.
Private BU für Architekten: Beitrag und Einstufung
Für das Standardprofil liegt uns eine eigene Abfrage der Online-Rechner dreier Versicherer vor. Sie zeigt eine Größenordnung, aber keine Zusage: Die Abfrage unterscheidet nicht zwischen angestellten Architekten und Büroinhabern, die Gesundheitsfragen blieben unbeantwortet.
| Profil | Günstigster Zahlbeitrag | Median | Höchster Zahlbeitrag | Abgefragt |
|---|---|---|---|---|
| Standardprofil (30 J., Nichtraucher, 1.500 € Rente, Endalter 67) | 46 € | 50 € | 58 € | 3 Versicherer / 4 Tarife |
Methode: Wir haben am 24. und 25.10.2026 die öffentlichen Online-Rechner von CosmosDirekt (Tarife Basis- und Premium-Schutz, inklusive Sofortrabatt), der Allianz (BU Komfort, online nur bis Endalter 66 wählbar) und der LV 1871 abgefragt, ohne Name, E-Mail oder Telefon. Alle Werte sind Zahlbeiträge netto in Euro pro Monat für Nichtraucher, ohne Dynamik, auf volle Euro gerundet; Gesundheitsfragen blieben unbeantwortet. Die Tabelle empfiehlt keinen Tarif und ordnet keinen Wert einem Versicherer zu. Ihr Beitrag im Einzelfall hängt von Gesundheit, Tätigkeit und Tarif ab. Die Online-Rechner beziehen sich auf die Berufsbezeichnung; ob eine Selbstständigkeit anders eingestuft wird, entscheidet der Versicherer im Einzelfall. Der Rechner wurde, wo abgefragt, mit Hochschulabschluss und einem Büroanteil über 75 % bedient.
Die Einstufung ist typisch Berufsgruppe 1–2 (Recherche des Netzwerks, je Versicherer unterschiedlich); Bauleitung und Außenanteil können abweichen. Zur Einordnung der Streuung zwischen Tarifen: Im Finanztest 2024 lagen die Jahresbeiträge für einen 30-jährigen Controller mit 2.000 € Rente bis 67 zwischen 643 € und 3.071 € (Stiftung Warentest, 15.05.2024).
Die Einstufung hängt davon ab, wie viel Büro- und wie viel Außentätigkeit Ihr Alltag enthält. Wer überwiegend plant und prüft, wird anders eingestuft als wer täglich auf der Baustelle steht. Machen Sie dazu im Antrag wahrheitsgemäße Angaben, denn sie bestimmen später, welcher Beruf versichert war. Ein Experte kann Angebote auf dieser Grundlage vergleichen.
Worauf es in den Bedingungen ankommt
- Leistungsauslöser: Leistung ab 50 % für den zuletzt ausgeübten Beruf; Marktstandard in den Bedingungen, nicht im Gesetz (§ 172 VVG).
- Umorganisation: Im Beispiel-Bedingungswerk entfällt die Prüfung bei weniger als fünf Mitarbeitern. Büros mit mehr Personal profitieren besonders von einem Verzicht auf die Umorganisation; Grundlagen unter Umorganisationsklausel.
- Verweisung: Eine abstrakte Verweisung gilt nur, wenn sie vereinbart ist.
- Nachversicherung: Mit Büroübernahme oder größeren Projekten steigt das Einkommen. Eine Garantie erlaubt Aufstockungen ohne neue Gesundheitsprüfung, soweit der Vertrag sie vorsieht.
- Rentenhöhe: Orientierung gibt der Rechner BU-Rente aus Gewinn; Finanztip rät zu möglichst 80 % des Nettogehalts (27.05.2026).
Fragen an Werk und Berater
- Gilt für mich die Satzung in der Fassung ab 01.01.2026, und wie lautet der Maßstab für Berufsunfähigkeit?
- Wie hoch wäre meine Rente bei Eintritt der Berufsunfähigkeit heute und mit 60 Jahren?
- Wird die Rente befristet, und welche Behandlungsmaßnahmen werden verlangt?
- Reicht die Werksrente für Lebensstandard und Büro, oder bleibt eine Lücke?
Verwandt ist der Ratgeber für selbstständige Ingenieure, die in derselben Versorgung versichert sein können. Die Übersicht der Werke steht unter Versorgungswerke der Kammerberufe.
Für wen die private BU besonders wichtig ist – und wie sich Hürden lösen
Besonders wichtig ist die private BU für Architekten mit Büro, Personal, Krediten oder Familie, bei denen die Werksrente den Bedarf nicht deckt. Wer schon eine hohe Werksrente erwarten kann, wählt die ergänzende Rente passend kleiner. Ist der Beitrag ein Thema, hilft ein Einstiegstarif mit späterer Nachversicherung; bei Vorerkrankungen klärt die anonyme Risikovoranfrage vorab die Chancen; ist keine BU erreichbar, ist die Grundfähigkeitsversicherung die zweitbeste Absicherung. Die Fixkosten eines Büros mit Personal lassen sich zudem teilweise über eine Betriebskostenabsicherung organisieren. Ein Experte rechnet mit Ihnen durch, welche Kombination zu Ihrer Lage passt.
Quellen und Hinweise
Wir haben die Satzung eines Werks im Volltext gelesen, nicht die aller. Ob Ihr Werk anders regelt, steht in Ihrer Satzung. Wir geben keine Rechtsberatung und nennen keine Tarife. Kostenlos prüfen lassen, welche BU zu Ihrem Büro passt: Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk klärt das unverbindlich.
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- Wer zahlt wann? Gesetzliche Rente, Versorgungswerk, private BU
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Brauchen Architekten eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Das Versorgungswerk sieht eine Berufsunfähigkeitsrente nach der Satzung vor. Ob sie Ihren Bedarf deckt, hängt von Ihren bisherigen Abgaben, dem Maßstab der Satzung und Ihren Verpflichtungen ab – eine private BU schließt die Lücke, je früher, desto günstiger. Der Selbstständigen-Check ordnet das in 60 Sekunden ein, ohne Gesundheitsfragen.
Was zahlt das Versorgungswerk der Architekten bei Berufsunfähigkeit?
Eine Berufsunfähigkeitsrente nach der Satzung Ihres Werks. In Nordrhein-Westfalen ist sie ein Prozentsatz der allgemeinen Bemessungsgrundlage, der sich aus Steigerungszahlen, einem Grundbetrag und Hinzurechnungszeiten bis zum 60. Lebensjahr ergibt (§ 11 Abs. 6). Den Betrag nennt die Mitteilung Ihres Werks.
Gibt es eine Wartezeit für die BU-Rente des Architektenversorgungswerks?
In Nordrhein-Westfalen ist mindestens eine monatliche Versorgungsabgabe vor Eintritt nötig; der Anspruch entsteht drei Monate nach Antragstellung. Wer nach Vollendung des 45. Lebensjahres Mitglied wird, hat erst nach Ablauf von drei Jahren Anspruch (§ 11 Abs. 1, 4, 8 der Satzung). Andere Werke regeln abweichend.
Wie hoch sind die Beiträge zur privaten BU für Architekten?
In unserer Abfrage der Online-Rechner von drei Versicherern am 24./25.10.2026 lag der Zahlbeitrag für einen 30-jährigen Architekten (Nichtraucher, 1.500 € Rente, bis 67) bei 46 bis 58 € im Monat, Median 50 €. Es ist keine Zusage; den Beitrag nennt ein Experte nach Antragsprüfung.
Gilt die Umorganisationsklausel auch für Architekten mit eigenem Büro?
Für Selbstständige enthalten viele Bedingungswerke eine Umorganisationsprüfung. Im Beispiel-Bedingungswerk (Swiss Life, 07.2021) entfällt sie unter fünf Mitarbeitern oder bei akademischem Abschluss mit mindestens 90 % kaufmännischer oder organisatorischer Arbeit. Prüfen Sie Ihren Wortlaut im Umorganisations-Check.
Quellen
- Satzung des Versorgungswerks der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2025 (§§ 11, 12), Stand 01.01.2026, MB.NRW 2025 Nr. 222 – Volltext gelesen; abgerufen 25.10.2026
- Satzung der Bayerischen Architektenversorgung, Stand Januar 2019 (§ 31 „Anspruch auf Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit“ laut Inhaltsverzeichnis) – Volltext der Norm nicht eingesehen; Nennung nur zur Orientierung
- § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht – abgerufen 25.10.2026
- § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- Swiss Life: Bedingungen BU-Zusatzversicherung (AVB_KR_BUP_2021_07), Abschnitt 2 und 2.1 – Stand 07.2021, abgerufen 25.10.2026; ein Bedingungswerk als Beispiel
- Online-Rechner von CosmosDirekt (Basis- und Premium-Schutz), eigene Abfrage (Beruf Architekt) – abgerufen 24./25.10.2026; Standardprofil 30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 €, Endalter 67; Gesundheitsfragen nicht beantwortet
- Online-Rechner der Allianz (BU Komfort), eigene Abfrage (Beruf Architekt) – abgerufen 24./25.10.2026; online nur Endalter 66 wählbar
- Tarifrechner der LV 1871 (BU), eigene Abfrage (Beruf Architekt) – abgerufen 24./25.10.2026; Zahlbeitrag kann bis zum Bruttobeitrag steigen
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.