Inhalt (9 Abschnitte)
- Welche Wege gibt es, die BU „über die GmbH“ zu organisieren?
- Privatvertrag: Warum die Beiträge meist Sonderausgaben sind
- GmbH als Versicherungsnehmerin: Worauf es ankommt
- Betriebliche Altersversorgung: BU-Baustein im Rahmen der bAV
- Was gilt für die Leistung? Besteuerung der BU-Rente
- Beispiel: Zwei Geschäftsführer, zwei Gestaltungen
- Was Sie vor einer Entscheidung klären sollten
- Fragen für das Gespräch mit dem Steuerberater
- Quellen und Hinweise
- Es gibt im Kern drei Wege: privater Vertrag aus eigenem Einkommen, Vertrag mit der GmbH als Versicherungsnehmerin und die betriebliche Altersversorgung; jeder hat andere steuerliche und vertragliche Folgen.
- Private BU-Beiträge eines Selbstständigen sind nach der Rechtsprechung in der Regel Sonderausgaben, keine Betriebsausgaben; eine Aufteilung in privaten und beruflichen Anteil scheidet aus (BFH, 15.06.2005 und 14.10.2013).
- Zahlt die GmbH für ihren Geschäftsführer, stellt sich die Frage nach Arbeitslohn oder verdeckter Gewinnausschüttung; diese mindert das Einkommen der Körperschaft nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Das entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
- Wer die Rente erhält, wer Versicherungsnehmer ist und was bei Ausscheiden passiert, gehört vor Vertragsschluss schriftlich geklärt.
- Diese Seite gibt allgemeine Informationen; zur Gestaltung berät Ihr Steuerberater.
Die GmbH kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung für ihren Geschäftsführer bezahlen, aber die Folgen sind nicht einheitlich: Bei privaten BU-Beiträgen von Selbstständigen sieht der Bundesfinanzhof in der Regel Sonderausgaben statt Betriebsausgaben (14.10.2013), und Zahlungen der Gesellschaft können Arbeitslohn oder eine verdeckte Gewinnausschüttung sein (§ 8 Abs. 3 KStG). Die Gestaltung gehört zum Steuerberater. Stand: Oktober 2026.
Welche Wege gibt es, die BU „über die GmbH“ zu organisieren?
Hinter der Frage steckt ein Wunsch: Ich möchte die Beiträge nicht aus dem versteuerten Privateinkommen zahlen. Wir ordnen die verbreiteten Gestaltungen ein, ohne eine zu empfehlen. Jede Gestaltung hat eigene Folgen, und welche zu Ihnen passt, klärt Ihr Steuerberater.
Privatvertrag
Sie sind Versicherungsnehmer und versicherte Person und zahlen aus eigenem Einkommen. Die Rente erhalten Sie selbst. Steuerlich gelten die Sonderausgaben-Regeln.
GmbH als Versicherungsnehmerin
Die Gesellschaft schließt den Vertrag und zahlt den Beitrag. Wer die Leistung bekommt, entscheidet das Bezugsrecht. Steuerlich besonders prüfungsbedürftig.
Betriebliche Altersversorgung
Ein Berufsunfähigkeitsbaustein innerhalb einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds, mit eigenen Grenzen und Folgen für die Leistung.
Wichtig: Wir sind weder Steuerberater noch Rechtsanwalt. Die folgenden Abschnitte erklären, welche Fragen sich jeweils stellen; welche Antwort für Sie richtig ist, entscheidet die Prüfung Ihres Falls durch den Steuerberater, der Ihre Bücher kennt.
Privatvertrag: Warum die Beiträge meist Sonderausgaben sind
Beiträge zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG), die zusammen mit Kranken- und Pflegebeiträgen nach Nr. 3 bis 2.800 € je Kalenderjahr abziehbar sind (§ 10 Abs. 4 EStG). Das Gesetz stellt dabei klar, dass Sonderausgaben nur solche Aufwendungen sind, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die „durch den Betrieb veranlasst sind“ (§ 4 Abs. 4 EStG). Nicht abzugsfähig sind dagegen Aufwendungen für die Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG).
Der Bundesfinanzhof ordnet BU-Beiträge in der Regel der privaten Lebensführung zu: Die Versicherung decke das einheitlich dem privaten Bereich zuzuordnende Risiko krankheitsbedingter Einnahmeausfälle ab; eine Aufteilung in einen privaten und einen beruflichen Anteil scheide aus (Beschluss vom 14.10.2013, VI B 20/13; er stützt sich auf den Beschluss vom 15.06.2005, VI B 64/04). Das ist die Ausgangslage für den Privatvertrag. In der Praxis ist der Sonderausgabenabzug bei Selbstständigen oft begrenzt, weil die Kranken- und Pflegebeiträge den Höchstbetrag schon ausschöpfen (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG). Eine Größenordnung zeigt der BU-Steuer-Rechner für Selbstständige; ausführlich erklärt es BU: Betriebsausgabe oder Sonderausgabe?.
GmbH als Versicherungsnehmerin: Worauf es ankommt
Wird die GmbH Versicherungsnehmerin, ändern sich die Beteiligten: Die Gesellschaft schuldet den Beitrag, der Geschäftsführer ist die versicherte Person, und das Bezugsrecht bestimmt, wer die Rente erhält. Daraus folgen mehrere Fragen, die nur im Einzelfall zu beantworten sind. Sie sind der Kern dieses Abschnitts, nicht eine Anleitung.
- Veranlassung: Wird der Beitrag durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen. Sie mindert das Einkommen der Körperschaft nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
- Arbeitslohn: Wird der Beitrag zugunsten des Geschäftsführers geleistet, kann beim Geschäftsführer ein steuerpflichtiger Vorteil entstehen. Ob und wie, hängt vom Vertrag ab.
- Bezugsrecht: Fließen Leistungen an die Gesellschaft statt an den Geschäftsführer, deckt die Rente zwar möglicherweise betriebliche Kosten, nicht aber automatisch den persönlichen Lebensunterhalt.
- Ausscheiden: Was passiert mit dem Vertrag, wenn Sie Anteile verkaufen, die Gesellschaft verlassen oder sich der Status ändert? Ohne klare Regelung drohen Streit und Lücken.
- Insolvenz der Gesellschaft: Ein Vertrag, den die Gesellschaft hält, kann bei deren Zahlungsproblemen eine andere Rolle spielen als ein Privatvertrag. Das ist eine Frage für Ihren Rechtsanwalt.
Weil sich diese Punkte gegenseitig beeinflussen, ist eine vorherige Abstimmung mit Steuerberater und – bei Gesellschaftsvertrag und Anstellungsvertrag – mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt sinnvoll. Wir nennen deshalb keine Gestaltung als „richtig“.
Betriebliche Altersversorgung: BU-Baustein im Rahmen der bAV
Die bAV ist ein dritter Weg. Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei (2026: 8 % × 101.400 € = 8.112 €); die Vorschrift nennt „Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen“ (§ 3 Nr. 63 EStG). Für Geschäftsführer ist zu klären, ob sie in diesem Zusammenhang als Arbeitnehmer gelten und wie das Anstellungsverhältnis ausgestaltet ist. Zudem gelten für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionskassen und Direktversicherungen, einschließlich Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrenten, besondere Besteuerungsregeln (§ 22 Nr. 5 EStG), die sich von der Ertragsanteilsbesteuerung der privaten BU-Rente unterscheiden. Die Details sind komplex; hier ist ein Steuerberater unverzichtbar.
| Weg | Versicherungsnehmer | Rente erhält | Zentrale Fragen |
|---|---|---|---|
| Privatvertrag | Geschäftsführer | Geschäftsführer | Sonderausgabenabzug im Höchstbetrag; private BU-Rente mit Ertragsanteil besteuert (21 % bei 20 Jahren Laufzeit (25 Jahre: 26 %, 30 Jahre: 30 %)) |
| GmbH als Versicherungsnehmerin | GmbH | nach Bezugsrecht | Arbeitslohn oder vGA; Bezugsrecht; Ausscheiden; Insolvenz |
| Betriebliche Altersversorgung | meist GmbH als Arbeitgeberin | Geschäftsführer (nach Vertrag) | 8 % der BBG steuerfrei (§ 3 Nr. 63); Besteuerung der Leistung nach § 22 Nr. 5 |
Was gilt für die Leistung? Besteuerung der BU-Rente
Private BU-Renten werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert; weil BU-Renten meist bis zum Endalter befristet sind, richtet sich der Anteil nach der Restlaufzeit, etwa 21 % bei 20 Jahren (18 % gelten nur für lebenslange Renten mit Beginn mit 65 oder 66 Jahren) (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG, § 55 Abs. 2 EStDV). Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Bei 24.000 € Jahresrente und einer Restlaufzeit von 25 Jahren gelten 26 % als Ertragsanteil, also sind 6.240 € vor Freibeträgen steuerpflichtig. Für Renten aus der bAV und aus Basisrenten gelten andere Regeln, die wir hier nicht im Detail darstellen. Wer Beiträge zahlt und wer die Rente erhält, wirkt sich auf beide Seiten aus.
Beispiel: Zwei Geschäftsführer, zwei Gestaltungen
Zur Veranschaulichung zwei frei gewählte Konstellationen, keine Empfehlung. Geschäftsführerin A ist Gesellschafterin mit 60 % und hat seit Jahren keine Pflichtbeiträge. Sie will die Rente selbst beziehen und zahlt privat; ihr Steuerberater weist darauf hin, dass ihr Sonderausgaben-Höchstbetrag durch die Krankenversicherung bereits ausgeschöpft ist. Geschäftsführer B ist Fremd-Geschäftsführer mit Anstellungsvertrag und möchte, dass die Gesellschaft einen Teil der Absicherung als Arbeitgeberleistung übernimmt; hier ist zu klären, ob dies im Rahmen einer bAV möglich ist und wie es sich auf Arbeitslohn und Rentenbesteuerung auswirkt. Beide Fälle zeigen: Es gibt nicht „die“ steuerlich beste Lösung, sondern nur die, die zum Status, zum Anstellungsvertrag und zur Buchführung passt.
Was Sie vor einer Entscheidung klären sollten
- Status: Sind Sie sozialversicherungsrechtlich beschäftigt oder nicht? Das beeinflusst, ob eine bAV-Konstruktion in Frage kommt und welche gesetzliche Absicherung besteht (Überblick).
- Gesellschaftsvertrag und Anstellungsvertrag: Gibt es Regelungen zur Zahlung von Versicherungen oder Altersvorsorge?
- Steuerliche Wirkung: Lassen Sie sich die Folgen für Gesellschaft und Geschäftsführer schriftlich erläutern.
- Vertragsinhalt: Ist die BU selbst gut? Umorganisationsklausel, Verweisung, Nachversicherung, Dynamik (Umorganisations-Check).
- Szenario Ausscheiden: Wer kann den Vertrag fortführen, und zu welchen Bedingungen?
Eine gute BU ist die Voraussetzung jeder Gestaltung: Auch die steuerlich eleganteste Konstruktion hilft nicht, wenn die Bedingungen im Leistungsfall nicht tragen. Welche Rente Ihr Einkommen hergibt, rechnen Sie im Renten-Rechner aus.
Fragen für das Gespräch mit dem Steuerberater
Ein Termin ist am hilfreichsten, wenn Sie konkrete Fragen mitbringen. Die folgende Liste ist ein Gesprächsleitfaden, keine Anleitung zur Gestaltung:
- Wie wird ein Beitrag der Gesellschaft für meine BU in meiner Konstellation steuerlich eingeordnet – Arbeitslohn, verdeckte Gewinnausschüttung oder etwas anderes?
- Ändert sich die Einordnung, wenn ich Gesellschafter-Geschäftsführer bin und wenn ich Fremd-Geschäftsführer wäre?
- Welche Rolle spielt das Bezugsrecht, und wie wirkt sich eine Leistung an die Gesellschaft aus?
- Wie sind meine Kranken- und Pflegebeiträge im Höchstbetrag von 2.800 € bereits berücksichtigt, und bringt ein Privatvertrag überhaupt einen weiteren Abzug?
- Wie werden die Leistungen später besteuert, je nachdem, ob der Vertrag privat, über die Gesellschaft oder als bAV läuft?
- Gibt es neuere Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisungen, die Ihre Einschätzung verändern?
Bringen Sie außerdem den Gesellschaftsvertrag, Ihren Anstellungsvertrag und das Angebot oder die Police mit. Je genauer die Unterlagen, desto belastbarer die Auskunft. Und fragen Sie nach einer schriftlichen Bestätigung, wenn die Gestaltung von der Regel abweicht – das schützt Sie bei einer späteren Betriebsprüfung.
Quellen und Hinweise
Wir haben die genannten Gesetze auf gesetze-im-internet.de gelesen; die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs kennen wir aus Sekundärquellen, die Beschlusstexte haben wir nicht vollständig eingesehen. Aktuelle Verwaltungsanweisungen und Einzelfälle zu GmbH-Konstruktionen haben wir nicht ausgewertet. Diese Seite ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und trifft keine Aussage dazu, ob eine bestimmte Gestaltung bei Ihnen anerkannt wird. Wenn Sie Ihr Gesamtbild sortieren möchten, hilft der Selbstständigen-Check (60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen); ein Experte aus unserem Partnernetzwerk zeigt danach kostenlos, welche BU zu Ihrer Geschäftsführung passt; die steuerliche Seite klärt Ihr Steuerberater.
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Mein Selbstständigen-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Kann die GmbH die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Geschäftsführer bezahlen?
Rechtlich ist das möglich, die Folgen hängen aber von der Gestaltung ab: Wer Versicherungsnehmer ist, wer die Leistung erhält, wie das Geschäftsführeramt vertraglich geregelt ist und ob die Zahlung als Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung zu werten ist. Lassen Sie die Konstruktion von Ihrem Steuerberater prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Sind BU-Beiträge für Selbstständige Betriebsausgaben?
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in der Regel nicht: Das abgesicherte Risiko wird der privaten Lebensführung zugerechnet, die Beiträge sind meist Sonderausgaben im Rahmen des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 4 EStG. Eine Aufteilung in einen beruflichen und einen privaten Anteil scheidet aus (BFH, Beschluss vom 14.10.2013, VI B 20/13, mit Verweis auf VI B 64/04). Ausnahmen für Einzelfälle prüft Ihr Steuerberater.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Gesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt, ohne dass sie als Ausschüttung beschlossen wurde. Sie mindert das Einkommen der Körperschaft nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Ob eine Zahlung dazu zählt, beurteilt das Finanzamt im Einzelfall.
Wer bekommt die Rente, wenn die GmbH Versicherungsnehmerin ist?
Das richtet sich nach der Vertragsgestaltung, insbesondere nach dem Bezugsrecht. Es kann sein, dass Leistungen zunächst an die Gesellschaft fließen. Klären Sie vorab schriftlich, wer bezugsberechtigt ist und was geschieht, wenn Sie die Gesellschaft verlassen oder verkaufen.
Gibt es eine betriebliche BU?
Ja, eine Berufsunfähigkeitsabsicherung kann auch Bestandteil einer betrieblichen Altersversorgung sein. Beiträge des Arbeitgebers an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei (2026: 8.112 €); die Vorschrift nennt Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen (§ 3 Nr. 63 EStG). Details zur Besteuerung der Leistungen klärt Ihr Steuerberater.
Zahlt die GmbH auch Beiträge für die Betriebskostenabsicherung?
Betriebskostenversicherungen werden steuerlich eigens behandelt: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei einer Betriebskostenversicherung eines Zahnarztes nur der auf das Quarantänerisiko entfallende Beitragsanteil Betriebsausgabe ist, nicht der auf Krankheit entfallende (Urteil vom 24.08.2011, VIII R 36/09). Für GmbH-Konstellationen gilt das nicht ohne Weiteres; fragen Sie Ihren Steuerberater.
Quellen
- § 8 Abs. 3 KStG – Einkommen (verdeckte Gewinnausschüttung) – abgerufen 25.10.2026
- § 12 EStG – Nicht abzugsfähige Ausgaben (Lebensführung) – abgerufen 25.10.2026
- § 4 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 4) – abgerufen 25.10.2026
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 4) – abgerufen 25.10.2026
- § 3 Nr. 63 EStG – Steuerfreie Einnahmen (betriebliche Altersversorgung) – abgerufen 24.10.2026
- BFH, Beschluss vom 14.10.2013 – VI B 20/13 (BU-Beiträge in der Regel Sonderausgaben) – Sekundärwiedergabe; verweist auf BFH, 15.06.2005 – VI B 64/04
- BFH, Urteil vom 24.08.2011 – VIII R 36/09 (Betriebskostenversicherung eines Zahnarztes) – Sekundärwiedergabe
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.