Inhalt (10 Abschnitte)
- Brauchen Steuerberater eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Versorgungswerk statt gesetzlicher Rentenversicherung
- Was die Satzung in Nordrhein-Westfalen verlangt: § 17 und § 18
- Wo die private BU ergänzt
- Private BU für Steuerberater: Worauf es ankommt
- Was kostet die BU für Steuerberater?
- Modellrechnung: Kanzlei mit 120.000 € Gewinn
- Kanzleiinhaber, Angestellter, Gesellschafter: Wer ist wie abgesichert?
- Fragen an Werk und Berater
- Quellen und Hinweise
- Im Versorgungswerk der Steuerberater in Nordrhein-Westfalen setzt die Berufsunfähigkeitsrente nach § 17 der Satzung voraus, dass das Mitglied zur Ausübung des Steuerberaterberufs unfähig ist, seine Tätigkeit einstellt und die Bestellung zurückgibt.
- Die Rente beträgt dort bis zum 60. Lebensjahr 85 % der Anwartschaft auf Altersrente (§ 18); wer schon bei Eintritt in das Werk berufsunfähig ist, hat keinen Leistungsanspruch (§ 13).
- Die private BU setzt anders an: Sie leistet nach den Bedingungen ab 50 % für den zuletzt konkret ausgeübten Beruf (Marktstandard, nicht im Gesetz) und kann Teilausfälle erfassen, die das Werk nicht auslösen.
- Eine Abfrage der Online-Rechner dreier Versicherer (24./25.10.2026) ergab für das Profil 30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € Rente, Endalter 67 einen Zahlbeitrag von 42 bis 53 € pro Monat (Median 46 €) – Orientierung, kein Angebot.
Steuerberater sind über das Versorgungswerk ihres Landes gegen Berufsunfähigkeit abgesichert; nach der Satzung in Nordrhein-Westfalen (§ 17) wird die Rente gezahlt, wenn das Mitglied zur Ausübung des Berufs unfähig ist, seine Tätigkeit einstellt und die Bestellung zurückgibt. Die private BU leistet nach den üblichen Bedingungen ab 50 % für den konkret ausgeübten Beruf und ergänzt das, was das Werk nicht abdeckt. Stand: 25.10.2026.
Brauchen Steuerberater eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Steuerberater gelten als gut abgesichert – eine private BU schließt die Lücken, die die Satzung lässt. Wer als Steuerberater bestellt ist, gehört in der Regel einem berufsständischen Versorgungswerk an; das Landesgesetz in Nordrhein-Westfalen nennt die Berufsunfähigkeitsrente als Leistung „nach Maßgabe der Satzung“. Die offene Frage ist daher nicht, ob das Werk eine Rente vorsieht, sondern wann, wie hoch und ob sie zu Ihrer Kanzlei und Ihren Verpflichtungen passt.
Die Antwort hängt vom Status ab. Ein angestellter Steuerberater in einer Gesellschaft hat andere Fixkosten als ein Kanzleiinhaber mit Mitarbeitern und Mietvertrag. Der Selbstständigen-Check ordnet Ihre Lage in 60 Sekunden ein, ohne Gesundheitsfragen. Wie sich das Werk von der gesetzlichen Rente unterscheidet, erklärt der folgende Abschnitt.
Versorgungswerk statt gesetzlicher Rentenversicherung
Beschäftigte und Selbstständige, die aufgrund eines Gesetzes Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und zugleich einer Kammer ihrer Berufsgruppe sind, können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Wer befreit ist, erwirbt dort keine Pflichtbeitragszeiten mehr. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt aber drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus (§ 43 SGB VI). Für Steuerberater läuft die Absicherung bei Berufsunfähigkeit deshalb über das Werk und über private Verträge, nicht über die gesetzliche Rente.
Zum Vergleich: Die im Jahr 2024 neu bewilligte gesetzliche EM-Rente lag im Durchschnitt bei 1.041 € pro Monat. Wer sich befreien ließ, rechnet mit dieser Zahl nicht, sondern mit der Mitteilung seines Werks.
Was die Satzung in Nordrhein-Westfalen verlangt: § 17 und § 18
Das Versorgungswerk der Steuerberater in Nordrhein-Westfalen ist ein gut lesbares Beispiel. Die Satzung vom 13.01.1999 regelt die Berufsunfähigkeitsrente in § 17; die Fassung, die wir am 25.10.2026 gelesen haben, nennt Änderungen bis zum Jahr 2003. Spätere Änderungen sind möglich – prüfen Sie die aktuelle Fassung bei Ihrem Werk.
| Regelungspunkt | Inhalt der Satzung | Norm |
|---|---|---|
| Beitragszeit | Mindestens ein Monat Beiträge vor Eintritt der Berufsunfähigkeit; für Mitglieder nach § 46 mindestens 36 Monate | § 17 Abs. 1, 3 |
| Berufsunfähigkeit | Wegen Krankheit, körperlichen Gebrechens, Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte oder Sucht voraussichtlich auf Dauer zur Ausübung des Steuerberaterberufes unfähig; Rente auf Zeit bei Unfähigkeit „auf absehbare Zeit“ | § 17 Abs. 1, 2 |
| Einstellung der Tätigkeit | Das Mitglied stellt seine berufliche Tätigkeit als Steuerberater ein und gibt die Bestellung zurück; als Einstellung gilt „grundsätzlich die Rückgabe der Bestellung“ | § 17 Abs. 1, 4 |
| Beginn der Zahlung | Mit der Einstellung der Tätigkeit, wenn der Antrag binnen sechs Monaten nach Erfüllung der Voraussetzungen gestellt wird, sonst mit dem Monat der Antragstellung | § 17 Abs. 4 |
| Feststellung | Zwei voneinander unabhängige ärztliche Gutachter; bei Abweichung ein Obergutachter, den der Präsident der Steuerberaterkammer benennt | § 17 Abs. 5 |
| Höhe | Bis zum vollendeten 60. Lebensjahr 85 % der Anwartschaft auf Altersrente, danach + 0,25 % je Monat bis zum Eintritt | § 18 Abs. 1 |
| Berufsunfähig bei Eintritt | Kein Leistungsanspruch, solange die Berufsunfähigkeit andauert; bei Andauern bis 40 scheidet das Mitglied aus | § 13 |
Zwei Punkte fallen auf. Erstens verlangt die Satzung für die Rente einen klaren Schnitt: Tätigkeit einstellen, Bestellung zurückgeben. Wer noch teilweise arbeiten könnte, aber den Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann, findet in der privaten BU den passenden Baustein, denn sie knüpft an den konkret ausgeübten Beruf an. Zweitens kann die Kammer auch selbst tätig werden: Nach § 46 Abs. 2 Nr. 7 StBerG ist die Bestellung zu widerrufen, wenn der Steuerberater aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben.
Wo die private BU ergänzt
Aus dem Satzungstext folgen drei Prüfpunkte. Sie sind eine Checkliste für Ihre eigene Satzung, keine Behauptung über Ihr Werk.
Teilausfall
Wer die Kanzlei nicht mehr leiten, aber noch Jahresabschlüsse prüfen könnte, erfüllt womöglich nicht den Maßstab der Satzung. Die private BU fragt nach dem konkret ausgeübten Beruf.
Höhe der Rente
Die Werksrente folgt aus Ihren Beiträgen. Ob sie Ihren Lebensstandard und Ihre Kredite deckt, zeigt der Vergleich Ihrer Mitteilung mit dem Orientierungswert aus dem Rechner BU-Rente aus Gewinn.
Kanzlei und Personal
Miete, Gehälter und Software laufen weiter. Die BU-Rente sichert Ihr Einkommen; für diese Kosten gibt es die Betriebsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung.
Private BU für Steuerberater: Worauf es ankommt
Die private BU leistet nach den üblichen Bedingungen, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er konkret ausgestaltet war, zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können (50 % (Marktstandard in den Bedingungen, nicht im Gesetz); 6 Monate (Marktstandard in den Bedingungen, nicht im Gesetz)). Eine abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf gilt nur, wenn sie vereinbart ist (abstrakte Verweisung nur, wenn vertraglich vereinbart).
- Umorganisationsklausel: Für Kanzleiinhaber prüfen viele Versicherer, ob der Betrieb umorganisiert werden könnte. Im Beispiel-Bedingungswerk gilt die Prüfung bei weniger als fünf Mitarbeitern nicht, ebenso bei akademischem Abschluss und mindestens 90 % kaufmännischer oder organisatorischer Arbeitszeit. Wie das in Ihrem Vertrag steht, zeigt der Umorganisations-Check; Grundlagen im Ratgeber Umorganisationsklausel.
- Rentenhöhe aus dem Gewinn: Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60–70 % des Bruttoeinkommens; Finanztip rät, möglichst 80 % des Nettogehalts abzusichern (27.05.2026). Bei Kanzleiinhabern dient der Gewinn als Grundlage.
- Nachversicherung: Mit Fachberatertitel, Partnerschaft oder Kanzleiübernahme steigt das Einkommen. Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt Aufstockungen ohne neue Gesundheitsprüfung, soweit der Vertrag sie vorsieht.
- Gesundheitsangaben: Falsche Angaben können zum Rücktritt führen (§§ 19, 21 VVG). Eine anonyme Risikovoranfrage über einen Experten klärt vorab, ob und zu welchen Bedingungen der Versicherer annimmt; das Portal zur Vorerkrankung erklärt den Ablauf.
Was kostet die BU für Steuerberater?
Für das Standardprofil liegt uns eine eigene Abfrage der Online-Rechner dreier Versicherer vor. Sie zeigt eine Größenordnung. Die Abfrage unterscheidet nicht zwischen angestellten Steuerberatern und Kanzleiinhabern; für Selbstständige kann der Beitrag abweichen.
| Profil | Günstigster Zahlbeitrag | Median | Höchster Zahlbeitrag | Abgefragt |
|---|---|---|---|---|
| Standardprofil (30 J., Nichtraucher, 1.500 € Rente, Endalter 67) | 42 € | 46 € | 53 € | 3 Versicherer / 4 Tarife |
Quelle und Methode: Die Werte stammen aus unserer Abfrage der öffentlichen Online-Rechner von CosmosDirekt (Tarife Basis-Schutz und Premium-Schutz, inklusive Sofortrabatt), der Allianz (BU Komfort, im Online-Rechner nur Endalter 66) und der LV 1871 vom 24./25.10.2026. Sie zeigen Zahlbeiträge netto pro Monat für Nichtraucher, ohne Dynamik, gerundet auf volle Euro, ohne Gesundheitsangaben. Eine Tarifempfehlung ist das nicht, und einzelne Werte lassen sich keinem Versicherer zuordnen. Was Sie tatsächlich zahlen, hängt von Gesundheit, Tätigkeit und Tarif ab. Die Online-Rechner beziehen sich auf die Berufsbezeichnung; ob eine Selbstständigkeit anders eingestuft wird, entscheidet der Versicherer im Einzelfall.
Zur Einordnung der Streuung zwischen Tarifen: Im Finanztest 2024 lagen die Jahresbeiträge für einen 30-jährigen Controller mit 2.000 € Rente bis 67 zwischen 643 € und 3.071 € (Stiftung Warentest, 15.05.2024).
Der Bruttobeitrag ist die Obergrenze, bis zu der der Versicherer den Zahlbeitrag anheben darf; Finanztip rät, darauf zu achten (27.05.2026). Ein Angebot erhalten Sie über einen Experten.
Modellrechnung: Kanzlei mit 120.000 € Gewinn
Zur Veranschaulichung, ausdrücklich als Modell: Eine Kanzleiinhaberin erzielt im Schnitt 120.000 € Gewinn vor Steuern, das sind 10.000 € im Monat. Pauschal gelten bei Versicherern oft 60 bis 70 % des Bruttoeinkommens, also 6.000 bis 7.000 € im Monat. Nach der Beispielregel eines Versicherers aus dem Jahr 2024 (65 % bis 80.000 € Gewinn, darüber 35 %; Staffel-Annahme) ergäben sich (52.000 € + 14.000 €) ÷ 12 = 5.500 € im Monat. Weist die Mitteilung des Versorgungswerks bei Rückgabe der Bestellung eine Rente von 3.200 € aus, bleibt gegenüber einem Orientierungswert von 5.500 € eine Differenz von 2.300 € – und bei einem Teilausfall, der den Maßstab der Satzung nicht erfüllt, die volle Differenz. Die Zahlen sind frei gewählt; Ihre Werte tragen Sie in den Rechner BU-Renten-Bedarf aus Gewinn ein.
Vergessen Sie die Kanzleikosten nicht: Selbst wenn die Rente den Lebensstandard deckt, laufen Miete, Gehälter und Leasing weiter, bis der Betrieb abgewickelt, verkauft oder vertreten ist. Wie lange Ihre Rücklage reicht, rechnet der Betriebskosten-Rechner.
Kanzleiinhaber, Angestellter, Gesellschafter: Wer ist wie abgesichert?
Die Situation hängt vom Status ab. Angestellte Steuerberater haben ein Gehalt als Basis der Rente und meist keine Umorganisationsprüfung. Kanzleiinhaber bemessen die BU-Rente am Gewinn, stehen vor der Umorganisationsprüfung und tragen Fixkosten. Gesellschafter in Berufsausübungsgesellschaften teilen sich Kosten und Haftung; ob sie als Selbstständige im Sinne der Bedingungen gelten, hängt vom Vertrag und der Organisationsgewalt ab. Wie Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsrechtlich eingeordnet werden, ist ein eigenes Thema und wird im Ratgeber zum GmbH-Geschäftsführer behandelt.
Fragen an Werk und Berater
- Wie lautet der Maßstab für Berufsunfähigkeit in der aktuellen Satzung, und muss die Bestellung zurückgegeben werden?
- Wie hoch wäre meine Berufsunfähigkeitsrente heute, und wie ändert sie sich bis zum Rentenalter?
- Welche Nebentätigkeiten sind neben der Rente zulässig?
- Wie hoch müsste eine ergänzende Rente sein, damit Lebensstandard und Kredite gedeckt sind?
- Wie sind Umorganisation und Verweisung in den Bedingungen der privaten BU geregelt?
Einen Überblick über weitere Kammerberufe gibt die Seite Versorgungswerke der Kammerberufe.
Quellen und Hinweise
Wir haben den Satzungstext eines Werks gelesen, nicht aller. In Bayern ist das Werk für Steuerberater mit dem der Rechtsanwälte verbunden; die dort geltende Regelung haben wir an einem Urteil geprüft und im Ratgeber Versorgungswerk der Rechtsanwälte beschrieben. Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung. Kostenlos prüfen lassen, welche BU zu Ihrer Kanzlei passt: Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk klärt das unverbindlich.
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- Wer zahlt wann? Gesetzliche Rente, Versorgungswerk, private BU
- Checkliste Umorganisationsklausel und Verweisung
- Rente aus Gewinn: Obergrenzen und Nachweise
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Brauchen Steuerberater eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Das Versorgungswerk sichert Berufsunfähigkeit nach seiner Satzung ab. Für Teilausfälle, hohe Fixkosten einer Kanzlei und eine Rente, die Ihren Lebensstandard decken soll, kann eine private BU ergänzen. Ob das für Sie passt, zeigt der Selbstständigen-Check in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen.
Was zahlt das Versorgungswerk der Steuerberater bei Berufsunfähigkeit?
In Nordrhein-Westfalen eine Berufsunfähigkeitsrente nach § 17 der Satzung. Sie beträgt bis zum 60. Lebensjahr 85 % der Anwartschaft auf Altersrente (§ 18 Abs. 1) und steigt danach um 0,25 % für jeden Monat. Den Betrag nennt die Mitteilung Ihres Werks; andere Werke regeln abweichend.
Muss ich die Bestellung als Steuerberater zurückgeben, um die Rente zu erhalten?
Nach § 17 Abs. 1 und 2 der Satzung in Nordrhein-Westfalen setzt die Rente voraus, dass das Mitglied seine berufliche Tätigkeit einstellt und die Bestellung zurückgibt; nach Abs. 4 gilt als Einstellung grundsätzlich die Rückgabe der Bestellung. Prüfen Sie die aktuelle Fassung Ihres Werks.
Gilt die Umorganisationsklausel auch für Steuerberater mit Kanzlei?
Viele Bedingungswerke prüfen bei Selbstständigen, ob der Betrieb umorganisiert werden könnte. Ein Beispiel-Bedingungswerk (Swiss Life, 07.2021) verzichtet bei weniger als fünf Mitarbeitern oder bei akademischem Abschluss und mindestens 90 % kaufmännischer oder organisatorischer Tätigkeit auf die Prüfung. Prüfen Sie Ihre Klausel im Umorganisations-Check.
Was kostet eine BU für Steuerberater?
In unserer Abfrage der Online-Rechner von drei Versicherern am 24./25.10.2026 lag der Zahlbeitrag für einen 30-jährigen Steuerberater (Nichtraucher, 1.500 € Rente, Endalter 67) bei 42 bis 53 € im Monat, Median 46 €. Das ist kein Angebot; Ihren Beitrag nennt ein Experte nach der Antragsprüfung.
Quellen
- Satzung des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen vom 13.01.1999 (§§ 13, 17, 18), Fassung mit Änderungen bis 2003 – Volltext gelesen; abgerufen 25.10.2026; spätere Änderungen beim Werk prüfen
- § 46 StBerG – Rücknahme und Widerruf der Bestellung – abgerufen 25.10.2026
- § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht – abgerufen 25.10.2026
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 25.10.2026
- § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- Swiss Life: Bedingungen BU-Zusatzversicherung (AVB_KR_BUP_2021_07), Abschnitt 2 und 2.1 – Stand 07.2021, abgerufen 25.10.2026; ein Bedingungswerk als Beispiel
- Online-Rechner von CosmosDirekt (Basis- und Premium-Schutz), eigene Abfrage (Beruf Steuerberater) – abgerufen 24./25.10.2026; Standardprofil 30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 €, Endalter 67; Gesundheitsfragen nicht beantwortet
- Online-Rechner der Allianz (BU Komfort), eigene Abfrage (Beruf Steuerberater) – abgerufen 24./25.10.2026; online nur Endalter 66 wählbar
- Tarifrechner der LV 1871 (BU), eigene Abfrage (Beruf Steuerberater) – abgerufen 24./25.10.2026; Zahlbeitrag kann bis zum Bruttobeitrag steigen
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.