Ratgeber

Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler: Rente, Umorganisation, gesetzliche Lücke

Freiberufler haben kein festes Gehalt, keinen Arbeitgeber und oft keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rente. Genau deshalb ist die private BU für Freiberufler die wichtigste Absicherung der Arbeitskraft – mit drei Stellschrauben: Rentenhöhe, Verzicht auf Umorganisation und das Schließen der Lücke bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Je früher Sie starten, desto günstiger und einfacher.

Redaktion BU-Selbstständige.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 12 Min. Lesezeit
Inhalt (14 Abschnitte)
  1. Was gilt als Freiberufler, und warum spielt das für die BU eine Rolle?
  2. Drei Typen von Freiberuflern, drei Ausgangslagen
  3. Wie sind Freiberufler gesetzlich gegen Erwerbsminderung abgesichert?
  4. Welche Rolle spielt die Umorganisationsklausel?
  5. Wie hoch sollte die BU-Rente für Freiberufler sein?
  6. Beispiel: Wie schwankende Gewinne die Rente begrenzen
  7. Woran Berufsunfähigkeit häufig liegt
  8. Was kostet die BU für Freiberufler?
  9. Steuerlich absetzbar? Das gilt für Freiberufler
  10. Vier Punkte, die Freiberufler von Anfang an richtig machen
  11. Checkliste: Das sollten Freiberufler vor dem Abschluss klären
  12. Was passiert im Leistungsfall? Ein Überblick zur Information
  13. BU, Rücklage und Altersvorsorge: Wie die Bausteine zusammenpassen
  14. Für wen die BU besonders wichtig ist – und wie Hürden sich lösen
Das Wichtigste in Kürze
  • Freiberufler sind oft nicht rentenversicherungspflichtig; ohne drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren besteht kein Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI), freiwillige Beiträge nennt die Vorschrift insoweit nicht.
  • Bei Selbstständigen prüfen viele Versicherer, ob der Betrieb nach Eintritt der Berufsunfähigkeit zumutbar umorganisiert werden könnte; ein Beispiel-Bedingungswerk (Swiss Life, 07.2021) verzichtet bei unter fünf Mitarbeitern oder akademischem Abschluss mit mindestens 90 % kaufmännischer oder organisatorischer Arbeit – ein Verzicht auf die Umorganisation im Vertrag sichert Ihr Einkommen.
  • Die Rente richtet sich nach dem Gewinn: Versicherer begrenzen sie oft auf 60 bis 70 % des Bruttoeinkommens; Finanztip rät, möglichst 80 % des Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026).
  • Bei einer Abfrage der Online-Rechner dreier Versicherer am 24./25.10.2026 lag der Median für akademische Büroberufe im Standardprofil (30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 €, bis 67) zwischen 49 € und 77 € im Monat – Orientierung, kein Angebot.

Für Freiberufler ist die private BU die wichtigste Absicherung der Arbeitskraft – je früher, desto günstiger –, weil sie häufig keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen und deshalb keine Erwerbsminderungsrente erwarten können (§ 43 SGB VI). Die BU-Rente richtet sich nach dem Gewinn; für Selbstständige prüfen viele Versicherer zusätzlich die Umorganisation. Stand: 25.10.2026.

Was gilt als Freiberufler, und warum spielt das für die BU eine Rolle?

Das Steuerrecht zählt zu den freien Berufen unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte sowie Journalisten, Dolmetscher und „ähnliche Berufe“ (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Auch die unterrichtende, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit gehört dazu. Wer sich fachlich vorgebildeter Mitarbeiter bedient, bleibt freiberuflich, solange er leitend und eigenverantwortlich tätig ist.

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist diese Abgrenzung weniger wichtig als drei andere Fragen: Haben Sie einen Betrieb mit Organisationsgewalt? Zahlen Sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rente? Und wie stabil ist Ihr Gewinn? Auf diese drei Fragen kommt es an, weil sie bestimmen, welche Klauseln für Sie gelten, wie hoch die Rente sein darf und ob eine Lücke zur staatlichen Absicherung besteht.

Drei Typen von Freiberuflern, drei Ausgangslagen

Hinter dem Wort „Freiberufler“ stehen sehr verschiedene Alltage, und die Absicherung folgt dem Alltag. Der Solo-Selbstständige arbeitet ohne Mitarbeiter, etwa als Berater, Texter oder Entwickler. Sein Betrieb ist er selbst; fällt er aus, fällt der Umsatz aus, aber es laufen kaum Fixkosten weiter. Für ihn steht die Höhe der Rente im Mittelpunkt, und die Umorganisationsprüfung spielt häufig keine große Rolle, weil im Beispiel-Bedingungswerk bei weniger als fünf Mitarbeitern auf sie verzichtet wird.

Der Freiberufler mit Team hat Angestellte, Büro und Verträge. Hier laufen Gehälter und Miete weiter, und die Frage, ob der Betrieb ohne ihn weiterlaufen könnte, ist ernsthaft: Genau sie prüfen Versicherer mit der Umorganisationsklausel. Dieser Typ braucht zwei Bausteine, die BU für sich selbst und eine Lösung für die Betriebskosten. Der dritte Typ ist der Freiberufler mit Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer, etwa Anwälte oder Architekten: Sie haben ein Versorgungswerk, dessen Satzung die Berufsunfähigkeitsrente regelt, wie in der Übersicht der Versorgungswerke der Kammerberufe beschrieben.

Wie sind Freiberufler gesetzlich gegen Erwerbsminderung abgesichert?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt wurden (§ 43 Abs. 1, 2 SGB VI). Freiwillige Beiträge nennt § 43 für diese Voraussetzung nicht. Viele Freiberufler sind aber nicht pflichtversichert; die Pflicht trifft nur bestimmte Gruppen, etwa selbstständige Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Hebammen, Künstler und Publizisten sowie arbeitnehmerähnliche Selbstständige mit nur einem Auftraggeber (§ 2 Satz 1 SGB VI).

Gesetzliche Absicherung bei Erwerbsminderung nach Typ des Selbstständigen. Quelle: §§ 2, 4, 6 und 43 SGB VI, gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.10.2026; Einordnung im Einzelfall entscheidet der Rentenversicherungsträger.
TypRentenversicherungEM-Rente möglich?
Selbstständiger Lehrer, Erzieher, Hebamme ohne versicherungspflichtigen ArbeitnehmerPflichtversichert (§ 2 Satz 1 Nr. 1–3)Ja, solange die Pflichtbeitragszeiten stimmen
Künstler, PublizistPflichtversichert über die Künstlersozialkasse (§ 2 Satz 1 Nr. 5)Ja, bei Erfüllung der Voraussetzungen
Arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger (ein Auftraggeber)Pflichtversichert (§ 2 Satz 1 Nr. 9)Ja
Sonstiger Freiberufler (z. B. IT-Berater, Coach, Texter) ohne PflichtKeine Pflicht; Pflichtversicherung auf Antrag binnen fünf Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit möglich (§ 4 Abs. 2)Nur mit drei Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren
Kammerberuf mit VersorgungswerkBefreiung auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)Nein; stattdessen Rente des Werks nach Satzung

Der Unterschied ist erheblich: Die im Jahr 2024 neu bewilligte gesetzliche EM-Rente lag im Durchschnitt bei 1.041 € pro Monat. Ein Freiberufler mit hohem Gewinn erreicht damit nur einen Bruchteil seines bisherigen Einkommens, und wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, bekommt gar nichts. Zur Einordnung zeigt das folgende Diagramm die Größenordnung.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Vergleich zu typischen Monatsgewinnen

Durchschnittlich neu bewilligte EM-Rente 2024 in Euro pro Monat – im Vergleich zu Beispiel-Monatsgewinnen von Selbstständigen (Illustration)

0 €2.000 €4.000 €6.000 €1.041Ø neue EM-Rente 20243.000Beispiel Gewinn 3.000 €5.000Beispiel Gewinn 5.000 €

Durchschnittliche neu bewilligte Erwerbsminderungsrente 2024: Rentenversicherungsbericht 2025, BT-Drs. 21/3080, hib 723/2025. Gewinn-Beispielwerte sind frei gewählte Illustrationen, keine Statistik; Voraussetzung der EM-Rente sind u. a. drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI).

Einzelheiten zu Pflichtbeiträgen und Wartezeit finden Sie im Ratgeber Erwerbsminderungsrente für Selbstständige. Die Lücke schließt die private BU.

Welche Rolle spielt die Umorganisationsklausel?

Bei Selbstständigen fragen viele Versicherer nicht nur, ob Sie Ihre Tätigkeit noch ausüben können, sondern auch, ob Sie Ihren Betrieb zumutbar umorganisieren könnten. Das Beispiel-Bedingungswerk von Swiss Life (07.2021) nennt dafür vier Kriterien: wirtschaftlich zweckmäßig und ohne erheblichen Kapitaleinsatz, Lebensstellung im Wesentlichen gewahrt, Einkommensminderung vor Steuern höchstens 20 % des Durchschnitts der letzten drei Jahre und keine Umorganisation zulasten der Gesundheit. Es verzichtet auf die Prüfung bei weniger als fünf Mitarbeitern oder bei akademischem Abschluss mit mindestens 90 % kaufmännischer oder organisatorischer Arbeitszeit.

Für Freiberufler heißt das: Wer allein arbeitet, steht oft nicht vor der Prüfung; wer Personal beschäftigt, profitiert besonders von einem Vertrag mit Verzicht auf die Umorganisation – ein Experte findet passende Bedingungen. Weil die Bedingungen von Versicherer zu Versicherer abweichen, ist der Wortlaut Ihres Vertrags maßgeblich. Eine Orientierung gibt der Umorganisations-Check.

Wie hoch sollte die BU-Rente für Freiberufler sein?

Zwei Zahlen gehören zusammen: der Bedarf und die Obergrenze. Der Bedarf folgt aus Ihrem privaten Verbrauch, Beiträgen zur Altersvorsorge und laufenden Verpflichtungen. Finanztip rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern. Die Obergrenze bestimmt der Versicherer anhand Ihres Gewinns; oft sind es 60 bis 70 % des Bruttoeinkommens.

Beispiel: Wie die Gewinn-Obergrenze einer BU-Rente wirkt

Beispielregel eines Versicherers (Bedingungen 01.01.2026): 65 % des Gewinns vor Steuern bis 80.000 €, darüber 35 % – Rente in Euro pro Monat bei vier Beispielgewinnen (Staffel-Annahme)

0 €2.000 €4.000 €6.000 €8.000 €2.167Gewinn 40.000 €4.333Gewinn 80.000 €5.500Gewinn 120.000 €6.667Gewinn 160.000 €

Staffel 65 %/35 % laut Continentale PBU, Bedingungen 01.01.2026; Grenzbetrag nach cash-online.de, 06.06.2024; die Staffel-Auslegung („darüber 35 %“ nur auf den übersteigenden Teil) ist eine Annahme; Beispielgewinne frei gewählt. Ihr Versicherer kann anders rechnen.

Ein Presseartikel vom 06.06.2024 beschreibt für einen Versicherer eine Staffel: 65 % des Gewinns vor Steuern bis 80.000 € und darüber 35 %. Die Vertragsinformationen des Versicherers (Tarif PBU, Stand 01.01.2026) bestätigen, dass die 35 % nur für den Teil über 80.000 € gelten; andere Versicherer rechnen anders. Bei schwankendem Gewinn nutzen Versicherer häufig den Durchschnitt mehrerer Jahre. Mit Ihren Zahlen rechnet der Rechner BU-Rente aus Gewinn.

Beispiel: Wie schwankende Gewinne die Rente begrenzen

Ein Modellbeispiel, frei gewählt und kein Angebot: Ein Berater erzielte in den letzten drei Jahren Gewinne vor Steuern von 60.000 €, 90.000 € und 75.000 €. Der Durchschnitt beträgt 75.000 €, das sind 6.250 € im Monat. Bei einer Obergrenze von 60 bis 70 % wären es 3.750 bis 4.375 € monatlich. Nach der Beispielregel mit 65 % bis 80.000 € Gewinn käme man auf 4.063 €. Wer die Rente am Durchschnitt ausrichtet, plant realistisch. Bei stark schwankendem Gewinn lohnt sich ein Vertrag mit Nachversicherungsgarantie, damit Sie später aufstocken können. Der Ratgeber zum schwankenden Einkommen vertieft das.

Woran Berufsunfähigkeit häufig liegt

Zur Einordnung zeigt die Ursachenstatistik eines Marktdatenanbieters, dass Berufsunfähigkeit selten mit einem sichtbaren Unfall beginnt. Psychische Erkrankungen sind mit 32,3 % die häufigste Ursache im Leistungsfall, Skelett und Bewegungsapparat folgen mit 17,6 %, Krebs mit 16,3 %, Unfälle mit 6,9 %.

Warum Menschen berufsunfähig werden: Ursachen im Leistungsfall

Anteil an den BU-Leistungsfällen in Prozent, Stand April 2026

Psyche32,3 %Skelett und Bewegungsapparat17,6 %Krebs16,3 %Sonstige Erkrankungen13,8 %Nerven (ohne Psyche)7,0 %Unfälle6,8 %Herz und Gefäße6,1 %

Morgen & Morgen, Stand April 2026, via LV 1871 (Ursachenstatistik BU-Leistungsfälle). Schwankung zum Vorjahr rund ±3 Punkte.

Für Freiberufler bedeutet das: Auch ein Beruf, der körperlich unauffällig ist, ist nicht risikofrei. Die Zahl sagt nichts über Ihr persönliches Risiko; sie zeigt, wogegen die Bedingungen wirken sollen.

Was kostet die BU für Freiberufler?

Die Beiträge hängen von Alter, Beruf, Rente, Endalter und Gesundheit ab. In unserer Abfrage der Online-Rechner dreier Versicherer (24./25.10.2026) lag der Median für typische Berufe freier Tätigkeit zwischen 49 € und 77 € im Monat. Die Abfrage unterscheidet nicht zwischen angestellten und selbstständigen Berufsangehörigen; für Selbstständige kann der Beitrag abweichen.

Was kostet die BU für Freiberufler? Eigene Abfrage der Online-Rechner von drei Versicherern, Stand 24./25.10.2026
Beruf (Standardprofil: 30 J., Nichtraucher, 1.500 € Rente, Endalter 67)Günstigster ZahlbeitragMedianHöchster ZahlbeitragAbgefragt
Rechtsanwalt/-anwältin42 €49 €53 €3 Versicherer / 4 Tarife
Softwareentwickler/in42 €53 €61 €3 Versicherer / 4 Tarife
Architekt/in46 €50 €58 €3 Versicherer / 4 Tarife
Betriebswirt/in46 €53 €58 €3 Versicherer / 4 Tarife
Marketing (Leitung)55 €77 €85 €3 Versicherer / 4 Tarife

Methode: Wir haben am 24. und 25.10.2026 die öffentlichen Online-Rechner von CosmosDirekt (Tarife Basis- und Premium-Schutz, inklusive Sofortrabatt), der Allianz (BU Komfort, online nur bis Endalter 66 wählbar) und der LV 1871 abgefragt, ohne Name, E-Mail oder Telefon. Alle Werte sind Zahlbeiträge netto in Euro pro Monat für Nichtraucher, ohne Dynamik, auf volle Euro gerundet; Gesundheitsfragen blieben unbeantwortet. Die Tabelle empfiehlt keinen Tarif und ordnet keinen Wert einem Versicherer zu. Ihr Beitrag im Einzelfall hängt von Gesundheit, Tätigkeit und Tarif ab. Die Online-Rechner beziehen sich auf die Berufsbezeichnung; ob eine Selbstständigkeit anders eingestuft wird, entscheidet der Versicherer im Einzelfall.

Die Spannweite zwischen Tarifen ist größer als die zwischen diesen Berufen: Im Finanztest 2024 lag sie bei 643 € bis 3.071 € Jahresbeitrag (Controller, 30 Jahre, 2.000 € Rente bis 67). Ein Angebot erhalten Sie über einen Experten, der Bedingungen vergleicht.

Steuerlich absetzbar? Das gilt für Freiberufler

Beiträge zur BU zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG) und sind zusammen mit Kranken- und Pflegebeiträgen bis 2.800 € je Kalenderjahr abziehbar. Übersteigen die Kranken- und Pflegebeiträge den Höchstbetrag bereits, entfällt der zusätzliche Abzug. Als Betriebsausgabe hat der Bundesfinanzhof den Beitrag eines Selbstständigen in der Regel nicht anerkannt, weil das abgesicherte Risiko überwiegend der privaten Lebensführung zuzuordnen sei (BFH, Beschluss vom 15.06.2005 – VI B 64/04, laut Sekundärquelle). Was für Ihren Fall gilt, klärt Ihr Steuerberater; den Effekt in Euro schätzt der BU-Steuer-Rechner.

Vier Punkte, die Freiberufler von Anfang an richtig machen

Rente am Durchschnitt ausrichten

Der Versicherer prüft den Durchschnitt mehrerer Jahre, nicht das beste. Mit passenden Nachweisen und späterer Nachversicherung wächst Ihre Rente mit.

Beruf genau beschreiben

Eine genaue Tätigkeitsbeschreibung schafft Klarheit, welcher Beruf versichert ist, und kann die Einstufung verbessern.

Betriebskosten mitdenken

Die Rente sichert Ihren Lebensunterhalt; für Miete des Büros und Gehälter gibt es ergänzende Lösungen. Prüfen Sie die Lücke im Betriebskosten-Rechner.

Gesetzliche Lücke realistisch sehen

Ohne drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren besteht kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; die private BU schließt diese Lücke. Prüfen Sie Ihr Rentenkonto.

Checkliste: Das sollten Freiberufler vor dem Abschluss klären

  • Berufsbezeichnung im Antrag: Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit wahrheitsgemäß, denn sie bestimmt später den versicherten Beruf.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Sie gilt nur, wenn sie vereinbart ist (§ 172 Abs. 3 VVG).
  • Umorganisation: Wortlaut, Einkommensgrenze, Verzicht bei kleinen Betrieben.
  • Nachversicherungsgarantie: Erlaubt Aufstockungen bei steigendem Gewinn ohne neue Gesundheitsprüfung, soweit der Vertrag sie vorsieht.
  • Nachweise: Welche Unterlagen verlangt der Versicherer – Steuerbescheide, Gewinnermittlung?
  • Betriebskosten: Eine BU-Rente zahlt an Sie, nicht an den Betrieb; Fixkosten brauchen eine eigene Lösung, siehe Betriebsunfähigkeitsversicherung.

Wer gesundheitliche Vorgeschichte hat, kann vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage über einen Experten stellen lassen. Falsche Angaben im Antrag können zum Rücktritt führen (§§ 19, 21 VVG).

Was passiert im Leistungsfall? Ein Überblick zur Information

Wer eine private BU besitzt und Leistungen beantragt, durchläuft ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Nach dem Antrag muss der Versicherer bei Fälligkeit in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Ein Anerkenntnis darf nur einmal zeitlich begrenzt werden und ist bis zum Fristablauf bindend (§ 173 VVG). Wenn er später feststellt, dass die Voraussetzungen entfallen sind, wird er nur leistungsfrei, wenn er die Veränderung in Textform dargelegt hat – frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang (§ 174 VVG). Von diesen Vorschriften kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden (§ 175 VVG).

Bei Freiberuflern verlangen Versicherer in diesem Verfahren häufig Unterlagen zur wirtschaftlichen Lage; das Beispiel-Bedingungswerk nennt betriebswirtschaftliche Auswertungen, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre vor Eintritt der Berufsunfähigkeit. Das sind allgemeine Informationen und keine Beratung im Einzelfall. Bei Streit mit dem Versicherer ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner; wir vermitteln keine Anwälte.

BU, Rücklage und Altersvorsorge: Wie die Bausteine zusammenpassen

Die BU ist ein Baustein, kein ganzes Konzept. Wer als Freiberufler ohne Pflichtbeiträge arbeitet, hat zusätzlich eine Rentenlücke im Alter, weil weder Arbeitgeberanteil noch Pflichtbeitrag fließen. Stiftung Warentest rät, die BU-Rente so hoch zu wählen, dass auch die Altersvorsorge weiter bezahlt werden kann, und eine Laufzeit bis zur Regelaltersgrenze zu wählen (derzeit 67). Eine Rücklage fängt zudem den Zeitraum bis zum ersten Leistungsmonat ab, denn die Leistung der BU setzt nach den üblichen Bedingungen eine ärztliche Prognose von sechs Monaten voraus. Für den Krankheitsfall vor der Berufsunfähigkeit geht es um das Krankentagegeld, das ein eigenes Thema der Krankenversicherung ist.

Als Faustregel gilt für die Reihenfolge: zuerst klären, was gesetzlich oder über das Versorgungswerk schon besteht, dann den Bedarf bestimmen und schließlich die Lücke durch eine private Absicherung schließen lassen. Der Check führt Sie in dieser Reihenfolge durch.

Für wen die BU besonders wichtig ist – und wie Hürden sich lösen

Besonders wichtig ist die BU für Freiberufler ohne Pflichtbeiträge, mit Personal, Krediten oder Familie. Wer ein Versorgungswerk mit passender Berufsunfähigkeitsrente hat, ergänzt es gezielt, wo die Satzung Lücken lässt. Ist der Beruf in der Einstufung teuer, vergleicht ein Experte die Einstufung und schärft die Tätigkeitsbeschreibung; bei Vorerkrankungen klärt die anonyme Risikovoranfrage vorab die Chancen; bei knappem Budget startet ein Einstiegstarif mit späterer Nachversicherung. Lässt sich keine BU erreichen, ist die Grundfähigkeitsversicherung die zweitbeste Absicherung. Ein Experte rechnet mit Ihnen durch, welche Kombination aus gesetzlicher Rente, Rücklage und privater Absicherung zu Ihrer Lage passt.

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  • Wer zahlt wann? Gesetzliche Rente, Versorgungswerk, private BU
  • Checkliste Umorganisationsklausel und Verweisung
  • Rente aus Gewinn: Obergrenzen und Nachweise

Häufige Fragen

Brauchen Freiberufler eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Für die meisten Freiberufler ohne Versorgungswerk ist sie die wichtigste private Absicherung der Arbeitskraft, weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente voraussetzt, dass in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Je früher Sie sich absichern, desto günstiger; welche Rente zu Ihrem Gewinn passt, zeigt der Selbstständigen-Check in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen.

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem bei der BU?

Steuerlich ist die Abgrenzung durch § 18 EStG (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) bestimmt. Für die BU ist sie meist zweitrangig: Entscheidend sind Ihr konkret ausgeübter Beruf, Ihre Stellung im Betrieb (Organisationsgewalt) und die Bedingungen des Versicherers.

Wie hoch darf die BU-Rente für Freiberufler sein?

Das bestimmt der Versicherer anhand des Gewinns. Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttoeinkommens (Finanztip, 27.05.2026). Ein Presseartikel von 2024 nennt für einen Versicherer 65 % des Gewinns bis 80.000 € und darüber 35 %. Rechnen Sie Ihren Wert im Rechner.

Was bedeutet die Umorganisationsklausel für Freiberufler?

Sie verlangt von Selbstständigen, vor der Leistung zu prüfen, ob sich der Betrieb zumutbar so umorganisieren lässt, dass Sie weiterarbeiten können. Im Beispiel-Bedingungswerk ist das an Kriterien wie die Einkommensminderung von höchstens 20 % gebunden. Grundlagen im Ratgeber Umorganisationsklausel.

Kann ich als Freiberufler Krankentagegeld statt BU abschließen?

Krankentagegeld und BU decken unterschiedliche Fälle: das Krankentagegeld sichert den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit, die BU die dauerhafte Berufsunfähigkeit. Beides ergänzt sich: Das Krankentagegeld überbrückt die Arbeitsunfähigkeit, die BU sichert Ihr Einkommen dauerhaft.

Quellen

  1. § 18 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit – abgerufen 25.10.2026
  2. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 25.10.2026
  3. § 2 SGB VI – Versicherungspflichtige Selbständige – abgerufen 25.10.2026
  4. § 4 SGB VI – Versicherungspflicht auf Antrag – abgerufen 25.10.2026
  5. § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 24.10.2026
  6. Swiss Life: Bedingungen BU-Zusatzversicherung (AVB_KR_BUP_2021_07), Abschnitt 2 und 2.1 – Stand 07.2021, abgerufen 25.10.2026; ein Bedingungswerk als Beispiel
  7. Finanztip: Berufsunfähigkeitsversicherung – Was kostet eine BU? – Stand 27.05.2026
  8. cash-online: Continentale erhöht versicherbare Renten und vereinfacht Annahmerichtlinien – 06.06.2024; Versichererwert, kann sich geändert haben
  9. Stiftung Warentest (Finanztest): BU-Test 06/2024, Pressemitteilung – 15.05.2024
  10. Online-Rechner von CosmosDirekt (Basis- und Premium-Schutz), eigene Abfrage – abgerufen 24./25.10.2026; Standardprofil 30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 €, Endalter 67; Gesundheitsfragen nicht beantwortet
  11. Online-Rechner der Allianz (BU Komfort), eigene Abfrage – abgerufen 24./25.10.2026; online nur Endalter 66 wählbar
  12. Tarifrechner der LV 1871 (BU), eigene Abfrage – abgerufen 24./25.10.2026; Zahlbeitrag kann bis zum Bruttobeitrag steigen
Redaktion BU-Selbstständige.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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