Ratgeber

BU bei schwankendem Einkommen: Rente, Nachversicherung, Nachweise

Schwankende Gewinne sind für viele Selbstständige Alltag. Für die BU bedeuten sie: Der Bezugszeitraum entscheidet über die Obergrenze der Rente, die Einkommensgrenze bei der Umorganisation und den Anlass zur Nachversicherung. Und die Beiträge müssen auch in schwachen Jahren bezahlbar bleiben. Mit der passenden BU – Nachversicherung, klaren Nachweisen und tragbaren Beiträgen – sichern Sie Ihr Einkommen auch dann, wenn die Gewinne schwanken; je früher, desto besser.

Redaktion BU-Selbstständige.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Wo schwankende Gewinne die BU berühren
  2. Der Dreijahresschnitt: Wo er auftaucht
  3. Beispielrechnung: Dieselbe Rentenregel, drei Gewinnverläufe
  4. Nachversicherung: Wann ein höherer Gewinn die Rente anheben darf
  5. Beiträge in schwachen Jahren: Stundung, Pause, Herabsetzung
  6. Saisonbetriebe, Verlustjahre, Neustart: Sonderfragen
  7. Fragen an den Versicherer bei schwankendem Gewinn
  8. Welche Rolle spielt die Karenz- und Prüfungszeit?
  9. Praktische Schritte für Selbstständige mit schwankendem Einkommen
Das Wichtigste in Kürze
  • Mehrere Bedingungswerke (Barmenia, Continentale, Swiss Life, Volkswohl Bund) beziehen die Einkommensgrenze bei der Umorganisation auf den Durchschnitt der letzten drei Jahre; Barmenia nutzt den Dreijahresschnitt zudem als Bezugsgröße für die Obergrenze bei der Nachversicherung (60 % des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern).
  • Für die Nachversicherung wegen höheren Gewinns nennen Alte Leipziger, Barmenia und Gothaer einen Anstieg des Dreijahresschnitts um 30 % gegenüber den drei davor liegenden Jahren, Volkswohl Bund einen Anstieg um mindestens 10 % in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, Gothaer zusätzlich eine Karrieregarantie bei 10 %.
  • Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten sehen einzelne Werke Beitragsstundung (Continentale: bis zu 24 Monate zinslos) oder eine Beitragspause (Continentale: bis zu sechs Monate unter Wegfall des Versicherungsschutzes) vor.
  • Wer schwankende Gewinne hat, sollte den Bezugszeitraum, die Nachweise und die Zahlungsmöglichkeiten vor Vertragsabschluss prüfen, nicht erst im Ernstfall.

Bei schwankendem Einkommen entscheidet der Bezugszeitraum: Mehrere Bedingungswerke nutzen den Durchschnitt der letzten drei Jahre für die Einkommensgrenze bei der Umorganisation, Barmenia auch für die Obergrenze der Rente bei der Nachversicherung. Eine Erhöhung der Rente wegen höheren Gewinns verlangt in den gelesenen Werken meist 30 % mehr im Dreijahresschnitt oder zwei Jahre in Folge mindestens 10 % mehr (Stand Oktober 2026).

Wo schwankende Gewinne die BU berühren

Ein Angestellter hat ein monatliches Gehalt, das sich selten stark ändert. Selbstständige haben Aufträge, Saisons, Investitionsjahre und Zahlungsausfälle. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung wird das an vier Stellen relevant: bei der Höhe der Rente, die der Versicherer zulässt, bei der Einkommensgrenze der Umorganisationsklausel, beim Anlass zur Nachversicherung und bei der Zahlbarkeit der Beiträge. Für alle vier gilt, was Sie bei Antrag und Vertrag vereinbart haben – nicht, was ein Ratgeber als üblich beschreibt.

Rentenhöhe

Die Obergrenze hängt am Gewinn. Ob ein einzelnes Jahr oder ein Schnitt zählt, steht in den Annahmerichtlinien.

Einkommensgrenze

Bei der Umorganisation wird die Minderung am Dreijahresschnitt gemessen – so in vier der acht gelesenen Werke.

Nachversicherung

Ein höherer Gewinn kann die Rente erhöhen, aber nur bei dauerhaftem Anstieg und innerhalb der Frist.

Beiträge

In schwachen Jahren helfen Stundung oder Pause, sofern der Vertrag sie vorsieht.

Der Dreijahresschnitt: Wo er auftaucht

Der Dreijahresschnitt ist in den von uns gelesenen Texten die häufigste Antwort auf schwankende Gewinne. Er taucht an verschiedenen Stellen mit unterschiedlicher Wirkung auf.

Dreijahres-Bezüge in vier Bedingungswerken (sinngemäß; Fundstellen im Quellenverzeichnis, Abruf 25.10.2026). Verbindlich ist der Wortlaut im Vertrag. Stand: Oktober 2026.
Versicherer / WerkZweckBezug (sinngemäß)
Barmenia (SoloBU, 01/2021)Einkommensgrenze bei der Umorganisation; Obergrenze bei der NachversicherungDurchschnittliches jährliches Einkommen der letzten drei Jahre vor Abzug von Personensteuern; bei der Nachversicherung nicht mehr als 60 % des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Kalenderjahre
Continentale (Tarif PBU, 01.01.2026)Einkommensgrenze bei der UmorganisationDurchschnittliches Jahreseinkommen der letzten drei Jahre vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Swiss Life (BUZ, 07.2021)Einkommensgrenze und UnterlagenDurchschnitt der letzten drei Jahre vor Steuern; Unterlagen der letzten drei Jahre vor Eintritt
Volkswohl Bund (SBU, 06.2025)Einkommensgrenze bei der UmorganisationDurchschnittliches jährliches Einkommen der letzten drei Jahre vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung

Der Vorteil des Durchschnitts liegt auf der Hand: Ein schwaches Jahr drückt den Wert weniger als bei einem Einjahresbezug. Dafür wirkt ein Wachstumsjahr verzögert – die Nachversicherung kann das später ausgleichen. Wer gerade stark wächst oder einbricht, hat mit dem Schnitt eine andere Ausgangslage als mit dem aktuellen Gewinn.

Beispielrechnung: Dieselbe Rentenregel, drei Gewinnverläufe

Modellrechnung zur Veranschaulichung: Drei Selbstständige erzielen in den letzten drei Jahren folgende Gewinne vor Steuern. Wir wenden die Continentale-Staffel (65 % bis 80.000 €, 35 % des darüber liegenden Teils; Prüfung bei Renten über 1.500 € monatlich) einmal auf den Dreijahresschnitt und einmal auf das letzte Jahr an. Das ist keine Aussage darüber, welchen Zeitraum der Versicherer tatsächlich ansetzt.

Modellrechnung: Obergrenze der Rente (Continentale-Staffel, Tarif PBU, Stand 01.01.2026) bei drei Gewinnverläufen, einmal bezogen auf den Dreijahresschnitt, einmal auf das letzte Jahr. Eigene Rechnung; keine Prognose, kein Angebot. Stand: Oktober 2026.
VerlaufGewinne Jahr 1 / 2 / 3DreijahresschnittObergrenze pro Monat (Schnitt)Letztes JahrObergrenze pro Monat (letztes Jahr)
Stabil58.000 / 60.000 / 62.000 €60.000 €3.250 €62.000 €3.358 €
Stark schwankend20.000 / 100.000 / 50.000 €56.667 €3.069 €50.000 €2.708 €
Fallend90.000 / 70.000 / 50.000 €70.000 €3.792 €50.000 €2.708 €

Der fallende Verlauf zeigt den Effekt am deutlichsten: Der Dreijahresschnitt liegt bei 70.000 €, das letzte Jahr bei 50.000 €. Je nachdem, welcher Wert zählt, unterscheidet sich die zulässige Rente um mehr als 1.000 € im Monat. Wer abwärts läuft, sollte deshalb früh klären, wie der Versicherer rechnet; wer aufwärts läuft, ebenfalls. Wie sich die Obergrenze allgemein zusammensetzt, steht auf der Seite Wie hoch darf die BU-Rente für Selbstständige sein?; Ihre eigenen Werte können Sie im BU-Renten-Bedarf aus Gewinn eingeben.

Nachversicherung: Wann ein höherer Gewinn die Rente anheben darf

Wächst das Geschäft, möchten viele die Rente anpassen. Die Bedingungswerke knüpfen das an unterschiedliche Anlässe, ohne neue Gesundheitsprüfung. Wer schwankende Gewinne hat, erreicht manche Schwellen seltener, weil ein Ausreißer-Jahr den Schnitt nicht dauerhaft hebt.

Nachversicherung wegen höheren Gewinns in vier Bedingungswerken (sinngemäß; Fristen und Höchstgrenzen siehe Seite zur Nachversicherungsgarantie). Abruf 25.10.2026. Verbindlich ist der Wortlaut im Vertrag. Stand: Oktober 2026.
Versicherer / WerkAnlass (sinngemäß)Vergleich
Alte Leipziger (01.2026)Durchschnittlicher Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre um mindestens 30 % gestiegenLetzte drei Jahre gegen die drei davor liegenden Jahre
Barmenia (01/2021)Gewinn vor Steuern der letzten drei Kalenderjahre um mindestens 30 % höherGegen die drei vorherigen Kalenderjahre
Gothaer (23.03.2026)Durchschnittlicher Gewinn der letzten drei Jahre um mindestens 30 % gestiegen (Abschn. II m.); Karrieregarantie bei mindestens 10 % Anstieg des Dreijahresschnitts (Abschn. IV), wiederholbarGegen die drei davor liegenden Jahre bzw. den zuletzt geltend gemachten Schnitt
Volkswohl Bund (06.2025)Gewinn vor Steuern in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren jeweils um mindestens 10 % gestiegen (Karrieregarantie)Gegen das jeweils davorliegende Kalenderjahr

Für die Karrieregarantie der Gothaer nennt der Wortlaut weitere Voraussetzungen für Selbstständige: eine seit mindestens drei Jahren ausgeübte selbstständige Tätigkeit, eine versicherte Rente von mindestens 36.000 € im Jahr, ein Alter unter 51 Jahren und eine Anzeige innerhalb von zwölf Monaten mit Nachweisen. Die Erhöhung darf höchstens im Verhältnis der Gewinnsteigerung erfolgen, höchstens aber um 20 %. Die Einzelheiten und die Regeln der anderen Werke stehen auf der Seite Nachversicherungsgarantie für Selbstständige.

Beiträge in schwachen Jahren: Stundung, Pause, Herabsetzung

Schwankende Einkommen führen manchmal zu Engpässen bei laufenden Beiträgen. Mehrere Werke sehen Hilfen bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten vor. Continentale nennt in Nummer 3 der Allgemeinen Bedingungen drei Instrumente: die zinslose Beitragsstundung für bis zu 24 Monate unter Beibehaltung des vollen Versicherungsschutzes (Voraussetzung unter anderem: das Vorjahr ist vollständig bezahlt), die Beitragspause für bis zu sechs Monate, bei der der Versicherungsschutz entfällt, und die Herabsetzung des Beitrags. Bei der Alten Leipziger gibt es für die Zusatzversicherung die Stundung, bei Tarif BZ11 alternativ eine Beitragspause (§ 14 Abs. 2). Eine Beitragspause hat einen Preis: In dieser Zeit besteht kein Schutz. Prüfen Sie deshalb vorab, was in Ihrem Vertrag steht, und halten Sie, wo möglich, eine Liquiditätsreserve für die Beiträge vor.

Saisonbetriebe, Verlustjahre, Neustart: Sonderfragen

Drei Konstellationen kommen bei schwankenden Gewinnen häufig vor, und in allen drei lassen die gelesenen Texte Fragen offen:

  • Saisonale Betriebe: Wer den Großteil des Gewinns in wenigen Monaten erzielt, hat zwar einen stabilen Jahresgewinn, aber lange Phasen ohne Einnahmen. Ob und wie der Versicherer Beitragsfälligkeit und Karenzzeiten an den Jahresrhythmus anpasst, ist eine Vertragsfrage; die Bedingungen nennen meist monatliche oder jährliche Zahlweisen.
  • Verlustjahre: Ein negatives Jahresergebnis geht in einen Dreijahresschnitt rechnerisch ein. Wie die Bedingungen damit umgehen, sagen die Texte nicht ausdrücklich. Fragen Sie nach, ob Verlustjahre mit Null oder mit dem negativen Wert gerechnet werden.
  • Neustart oder Gründungsphase: Wer weniger als drei Jahre selbstständig ist, hat keinen Dreijahresschnitt. Die Regeln für kürzere Zeiträume stehen nicht einheitlich in den Texten; Hinweise für Gründer finden Sie auf der Seite BU für Existenzgründer.

Fragen an den Versicherer bei schwankendem Gewinn

  1. Welcher Zeitraum gilt für die Obergrenze der Rente: letztes Jahr, Dreijahresschnitt, bester Wert?
  2. Wie gehen Verlustjahre in Durchschnittsrechnungen ein?
  3. Welche Anlässe zur Nachversicherung gibt es für Gewinnsteigerungen, und welche Fristen laufen ab wann?
  4. Welche Hilfen gibt es bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten, und welche Folgen haben sie für den Schutz?
  5. Wie wirkt sich ein Gewinnrückgang auf die Einkommensgrenze bei der Umorganisation aus?

Die Antworten gehören in die Beratungsdokumentation oder direkt in die Bedingungen. Wer unsicher ist, wie sich seine Gewinne in diesen Rahmen einfügen, rechnet im Renten-Rechner nach und sortiert die Bedingungsfragen im Umorganisations-Check.

Welche Rolle spielt die Karenz- und Prüfungszeit?

Zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und erster Rentenzahlung vergeht Zeit, in der die Betriebskosten weiterlaufen. Die gelesenen Bedingungswerke sehen für die Anerkennung in der Regel eine Prognose oder Dauer von sechs Monaten vor; eine Rente wird erst nach der Prüfung gezahlt. Bei schwankendem Einkommen ist deshalb die Liquidität entscheidend: Rücklagen für Beiträge, Fixkosten und private Ausgaben überbrücken die Zeit. Wie lange Ihre Rücklage trägt, rechnet der Betriebskosten-Rechner; die Betriebsabsicherung ist Thema der Seite Betriebsunfähigkeitsversicherung.

Praktische Schritte für Selbstständige mit schwankendem Einkommen

  • Bezugszeitraum erfragen: Welcher Gewinn und welche Jahre zählen für Rentenhöhe, Umorganisationsgrenze und Nachversicherung?
  • Nachweise ordnen: Gewinnermittlungen und Steuerbescheide mehrerer Jahre, dazu aktuelle Auswertungen (Gewinnnachweis bei der BU).
  • Beitragsrisiko planen: Zahlbarkeit auch in schwachen Jahren sicherstellen; Stundung und Pause nur als Notlösung einplanen.
  • Nachversicherungsanlässe beobachten: Fristen laufen ab dem Ereignis (meist zwölf Monate, bei Barmenia sechs).
  • Umorganisation im Blick: Die Einkommensgrenze wird am Gewinn gemessen (Einkommensminderung bei Umorganisation).

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Keine Beratung im EinzelfallDie Beispiele sind Modellrechnungen. Welcher Zeitraum und welche Größe für Ihren Vertrag gelten, steht in Ihren Bedingungen und den Annahmerichtlinien des Versicherers. Steuerliche Fragen klärt Ihr Steuerberater.

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Häufige Fragen

Wie wird das Einkommen bei Selbstständigen mit schwankendem Gewinn berechnet?

Je nach Regel unterschiedlich: Barmenia, Continentale, Swiss Life und Volkswohl Bund nennen für die Einkommensgrenze bei der Umorganisation den Durchschnitt der letzten drei Jahre. Andere Werke nennen keinen Zeitraum. Ein Dreijahresschnitt glättet Ausreißer; ein einzelnes schwaches Jahr wirkt weniger stark.

Kann ich die BU-Rente erhöhen, wenn mein Gewinn gestiegen ist?

Ja, wenn der Vertrag einen entsprechenden Anlass vorsieht. Alte Leipziger, Barmenia und Gothaer nennen einen Anstieg des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Jahre um 30 % gegenüber den drei Jahren davor; Volkswohl Bund nennt zwei aufeinanderfolgende Jahre mit jeweils mindestens 10 % Zuwachs. Fristen und Höchstgrenzen unterscheiden sich.

Was passiert, wenn ich in einem schwachen Jahr die Beiträge nicht zahlen kann?

Einzelne Werke sehen Hilfen bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten vor, etwa Beitragsstundung (Continentale: bis zu 24 Monate zinslos) oder eine Beitragspause (bis zu sechs Monate, dabei entfällt der Versicherungsschutz). Kündigung oder Beitragsfreistellung sind nachrangige Wege. Klären Sie die Optionen vorher mit dem Versicherer.

Zählt bei der Rentenhöhe der beste oder der schlechteste Gewinn?

Das steht in den Annahmerichtlinien und Bedingungen. Barmenia nennt bei der Nachversicherung den durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der letzten drei Kalenderjahre; Continentale spricht von Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern. Welcher Zeitraum für den Antrag gilt, erfragen Sie beim Versicherer.

Welche Nachweise sollte ich bei schwankendem Einkommen vorhalten?

Gewinnermittlungen und Steuerbescheide mehrerer Jahre, dazu betriebswirtschaftliche Auswertungen für die jüngere Entwicklung. Die Bedingungen nennen als Nachweise unter anderem Steuerbescheide, Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen und betriebswirtschaftliche Unterlagen.

Quellen

  1. Barmenia: Allgemeine Bedingungen SoloBU (L 3859, 01/2021), § 2 Abs. 1 und § 17 – abgerufen 25.10.2026
  2. Continentale: Allgemeine Vertragsinformationen Tarif PBU, Stand 01.01.2026 – Nummer 1.4, 2.1, 3.1 und 3.2 – abgerufen 25.10.2026
  3. Volkswohl Bund: BED.SBU.0625, § 1 Abs. 2 und § 17 Abs. 3 – abgerufen 25.10.2026
  4. Alte Leipziger: Bedingungen BUZ BZ10/BZ11 (pm 2500, 01.2026), § 16 Abs. 2 – abgerufen 25.10.2026
  5. Gothaer: AVB BU Premium mit Arbeitsunfähigkeitsleistungen, Version 23.03.2026 (217021), § 17 Abschn. II m. und IV – abgerufen 25.10.2026
  6. Swiss Life: Bedingungen BU-Zusatzversicherung (AVB_KR_BUP_2021_07), Abschnitt 2 – Stand 07.2021, abgerufen 25.10.2026
Redaktion BU-Selbstständige.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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