Inhalt (11 Abschnitte)
- Wann spricht man von nebenberuflicher Selbstständigkeit?
- Welcher Beruf ist bei zwei Tätigkeiten versichert?
- Was gilt für die Angaben im Antrag?
- Gesetzliche Rente: Was zählt aus Hauptjob und Nebengewerbe?
- Vier typische Konstellationen
- Wie die BU mit anderen Bausteinen zusammenspielt
- Wie hoch sollte die Rente bei Mischeinkünften sein?
- Umorganisation und Betriebskosten im Nebengewerbe
- Steuerlich absetzbar? Was für Nebenerwerb gilt
- Wann das Nebengewerbe zum Hauptberuf wird
- Quellen und Hinweise
- Die private BU leistet nach § 172 Abs. 2 VVG für den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war; bei zwei Tätigkeiten kommt es darauf an, wie Antrag und Bedingungen sie erfassen.
- Im Antrag müssen die vom Versicherer in Textform gestellten Fragen vollständig und richtig beantwortet werden (§ 19 VVG); die Tätigkeit sollten Sie wahrheitsgemäß beschreiben, auch den Nebenerwerb.
- Pflichtbeiträge aus einem Hauptjob als Angestellter können die Voraussetzung für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfüllen (§ 43 SGB VI); Pflichtbeiträge entstehen aus dem Nebengewerbe nur, wenn eine Pflichtversicherung besteht.
- Ob Versicherer bei Nebentätigkeiten die Umorganisation prüfen, steht in den Bedingungen; im Beispiel-Bedingungswerk (Swiss Life, 07.2021) gilt die Klausel für Personen, die (Mit-)Inhaber der Organisationsgewalt über einen Betrieb sind.
Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit kommt es darauf an, welche Tätigkeit der Vertrag als Beruf erfasst: Die BU leistet für den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war (§ 172 Abs. 2 VVG). Im Antrag müssen alle vom Versicherer gestellten Fragen vollständig beantwortet werden (§ 19 VVG), und Pflichtbeiträge aus einem Hauptjob können die gesetzliche Erwerbsminderungsrente offenhalten (§ 43 SGB VI). Stand: 25.10.2026.
Wann spricht man von nebenberuflicher Selbstständigkeit?
Das Wort hat keine einheitliche Definition. Im Alltag gemeint ist, dass jemand neben einem Hauptjob oder einer Ausbildung ein Gewerbe, eine freiberufliche Tätigkeit oder einen Online-Handel betreibt. Auch der umgekehrte Fall kommt vor: Ein Selbstständiger nimmt zusätzlich eine Teilzeitstelle an. Für die BU zählt nicht die Bezeichnung, sondern, was im Antrag steht und wie die Bedingungen mit mehreren Tätigkeiten umgehen. Das Gesetz schweigt dazu: § 172 Abs. 2 VVG spricht von dem „zuletzt ausgeübten Beruf“ und regelt den Fall von Mischtätigkeiten nicht. Wir behaupten deshalb keine Versichererpraxis, die wir nicht belegen können, sondern zeigen, welche Fragen Sie klären sollten.
Wer neben dem Hauptjob mit dem Nebengewerbe liebäugelt, kann den Selbstständigen-Check nutzen: In 60 Sekunden sehen Sie, welche Punkte für Ihre Lage zählen, ohne Gesundheitsfragen.
Welcher Beruf ist bei zwei Tätigkeiten versichert?
Die BU stellt auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war (§ 172 Abs. 2 VVG). Für einen Angestellten mit Nebengewerbe stellt sich die Frage, ob der Hauptjob, das Nebengewerbe oder beides als Beruf gilt. Das richtet sich nach dem Vertrag, insbesondere nach den Angaben im Antrag und den Bedingungen. Ein Versicherer kann die Tätigkeit etwa nach Arbeitszeit, Einkommen oder Status gewichten; was Ihr Versicherer tut, steht nicht im Gesetz.
Praktisch heißt das: Beschreiben Sie Ihre Tätigkeiten im Antrag genau und vollständig, und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wie das Nebengewerbe berücksichtigt wird. Das gilt besonders, wenn das Nebengewerbe körperlich anders geprägt ist als der Hauptjob, etwa wenn ein Büroangestellter nebenbei als Trainer arbeitet. Die Einstufung kann dann voneinander abweichen.
Was gilt für die Angaben im Antrag?
Vor Vertragsschluss muss der Versicherungsnehmer die ihm bekannten Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat (§ 19 Abs. 1 VVG). Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG); bei nur einfacher Fahrlässigkeit bleibt ihm die Kündigung mit Monatsfrist, wenn er den Versicherungsnehmer gesondert in Textform belehrt hat (§ 19 Abs. 5). Seine Rechte erlöschen nach fünf, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren (§ 21 Abs. 3), helfen aber nicht, wenn der Versicherungsfall vorher eingetreten ist. Bei arglistiger Verletzung entfällt die Leistungspflicht stets (§ 21 Abs. 2).
| Frage | Warum sie zählt | Wo die Antwort steht |
|---|---|---|
| Welche Tätigkeit wird als Beruf zugrunde gelegt? | Die Leistung knüpft an den ausgeübten Beruf an (§ 172 Abs. 2 VVG) | Antrag, Bedingungen, schriftliche Bestätigung |
| Fragt der Antrag nach weiteren Tätigkeiten? | Unvollständige Angaben können zum Rücktritt führen (§ 19 VVG) | Antragsformular |
| Wird das Nebengewerbe wie ein Betrieb behandelt? | Selbstständige können einer Umorganisationsprüfung unterliegen | Bedingungen, Abschnitt zur Umorganisation |
| Wie wird die Rente bemessen? | Gehalt, Gewinn oder beides | Annahmerichtlinien, Auskunft des Versicherers |
| Was passiert, wenn das Nebengewerbe zum Hauptberuf wird? | Einstufung, Meldepflichten, Nachversicherung | Bedingungen |
Die Tabelle zeigt, dass die Entscheidung nicht allein am Beitrag hängt. Eine Police, die auch Ihre Nebentätigkeit trägt, ist im Leistungsfall mehr wert – ein Grund, vor dem Abschluss gemeinsam mit dem Experten gründlich zu klären.
Gesetzliche Rente: Was zählt aus Hauptjob und Nebengewerbe?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt voraus (§ 43 Abs. 1, 2 SGB VI). Wer hauptberuflich angestellt und pflichtversichert ist, erfüllt diese Voraussetzung aus dem Arbeitsverhältnis; das Nebengewerbe ändert daran nichts. Wer dagegen hauptberuflich selbstständig ist und nur nebenher angestellt arbeitet, muss prüfen, ob die Pflichtbeiträge aus der Anstellung über den Zeitraum reichen. Die Höhe der Rente folgt aus den Entgeltpunkten, und ein Nebeneinkommen aus dem Gewerbe erhöht sie ohne Pflichtbeiträge nicht.
Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lag die neu bewilligte EM-Rente im Durchschnitt bei 1.041 € pro Monat, einen Berufsschutz gibt es dort nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Ein Hauptjob mit durchschnittlichem Gehalt führt also zu einer Rente, die den Lebensstandard meist nicht deckt, und ein Nebengewerbe, dessen Gewinn Teil des Lebensunterhalts ist, geht in dieser Rechnung nicht auf. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Erwerbsminderungsrente für Selbstständige.
Vier typische Konstellationen
Angestellter mit kleinem Gewerbe
Der Hauptjob liefert Gehalt und Pflichtbeiträge. Klären Sie, ob das Gewerbe im Antrag genannt werden muss und ob es die Einstufung verändert.
Student mit Nebenjob als Selbstständiger
Die Einkünfte sind niedrig, das Eintrittsalter ist günstig. Für Studierende gelten oft eigene Konditionen; ihre Pflichtbeiträge sind gering, die gesetzliche Absicherung deshalb dünn – die private BU füllt die Lücke.
Selbstständiger mit Teilzeitstelle
Der Gewinn bleibt die Hauptgrundlage, die Teilzeitstelle liefert Pflichtbeiträge. Prüfen Sie, ob die Pflichtbeitragszeiten für die EM-Rente reichen.
Gründung in Etappen
Das Nebengewerbe soll in zwei Jahren zum Hauptberuf werden. Wählen Sie einen Vertrag, der Aufstockung und Statuswechsel regelt.
Wie die BU mit anderen Bausteinen zusammenspielt
Die BU leistet erst, wenn eine dauerhafte Einschränkung vorliegt; für den Zeitraum davor sind andere Bausteine gedacht. Wie sich eine Arbeitsunfähigkeit auf den Verdienst aus dem Gewerbe auswirkt, hängt von Ihrer Krankenversicherung ab und ist ein Thema der Krankenversicherung. Eine Absicherung des Ausfalls im Gewerbe läuft über andere Produkte, etwa über eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige, die wir in einem eigenen Ratgeber einordnen. Ob sich das lohnt, hängt vom Anteil des Gewerbes an Ihrem Einkommen ab: Macht der Nebenerwerb nur einen kleinen Teil aus, lohnt sich oft schon die Konzentration auf eine solide BU für den Hauptberuf; trägt er dagegen Kredite oder die Familie, verdient er eine eigene Betrachtung.
Wie hoch sollte die Rente bei Mischeinkünften sein?
Rechnen Sie zuerst Ihren Bedarf: Was müssen Sie im Monat decken, wenn beide Einkommen wegfallen? Finanztip rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern; Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttoeinkommens (27.05.2026). Bei Mischeinkünften kommt die Frage hinzu, welche Einkünfte der Versicherer anerkennt. Gehalt weist die Lohnabrechnung nach, Gewinn der Steuerbescheid oder die Gewinnermittlung. Bei einem Nebengewerbe mit kurzer Historie helfen passende Unterlagen; Versicherer fragen dann oft danach. Welche konkret, steht in den Annahmerichtlinien.
Ein Modellbeispiel, frei gewählt: Eine Angestellte verdient netto 2.800 € im Monat und erzielt nebenbei 9.000 € Gewinn im Jahr. Sie möchte 80 % ihres Nettogehalts absichern, also 2.240 €. Den Gewinn aus dem Nebengewerbe rechnet sie als Zusatz, den sie nicht in die Rente einbezieht, solange er nicht nachgewiesen ist. Mit dem Rechner BU-Rente aus Gewinn prüfen Sie Ihre eigene Rechnung.
Umorganisation und Betriebskosten im Nebengewerbe
Das Beispiel-Bedingungswerk von Swiss Life (07.2021) definiert als selbstständig, wer (Mit-)Inhaber der Organisationsgewalt über einen Betrieb ist, und prüft nur bei diesen Personen, ob eine zumutbare Umorganisation möglich wäre. Es verzichtet bei weniger als fünf Mitarbeitern auf die Prüfung. Ein Nebengewerbe ohne Personal wird deshalb in diesem Bedingungswerk kaum an der Klausel scheitern – ob Ihr Versicherer ebenso regelt, ist jedoch offen. Die Grundlagen erklärt der Ratgeber zur Umorganisationsklausel; prüfen Sie Ihren Wortlaut im Umorganisations-Check.
Betriebskosten sind im Nebengewerbe oft gering, können aber vorhanden sein: Miete für Lager oder Atelier, Leasing, Software. Prüfen Sie, wie lange Sie sie aus Rücklagen bezahlen könnten; der Betriebskosten-Rechner rechnet es durch.
Steuerlich absetzbar? Was für Nebenerwerb gilt
Beiträge zur BU gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG) und sind zusammen mit Kranken- und Pflegebeiträgen bis 2.800 € je Kalenderjahr abziehbar. Wer als Angestellter mit Nebengewerbe einen hohen Kranken- und Pflegebeitrag hat, erreicht den Höchstbetrag oft schon damit; dann bringt der BU-Beitrag keinen zusätzlichen Abzug (§ 10 Abs. 4 EStG). Als Betriebsausgabe des Nebengewerbes hat der Bundesfinanzhof BU-Beiträge in der Regel nicht anerkannt. Die Einzelheiten klärt Ihr Steuerberater.
Wann das Nebengewerbe zum Hauptberuf wird
Vor dem Wechsel Vertrag lesen
Prüfen Sie Meldepflichten bei Berufswechsel, Statuswechsel und Einkommensänderung.
Rente an den Gewinn anpassen
Rechnen Sie, welche Rente Ihr Gewinn trägt, und prüfen Sie die Nachversicherungsgarantie.
Gesetzliche Lage klären
Prüfen Sie, ob nach Wegfall der Anstellung weiter Pflichtbeiträge fließen; die Frist für den Antrag auf Pflichtversicherung beträgt fünf Jahre (§ 4 Abs. 2 SGB VI).
Experten einbeziehen
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Quellen und Hinweise
Zur Behandlung von Nebentätigkeiten in den Bedingungen einzelner Versicherer haben wir keine Auswertung; die Aussagen oben stützen sich auf Gesetzestexte und ein Beispiel-Bedingungswerk. Wir geben keine Rechtsberatung und nennen keine Tarife. Gesundheitsfragen stellen wir im Check nicht. Wer wegen einer Vorgeschichte unsicher ist, ob ein Antrag Aussicht hat, kann über einen Experten eine anonyme Risikovoranfrage stellen lassen. Kostenlos prüfen lassen, welche BU zu Ihrer Kombination aus Hauptjob und Nebengewerbe passt, geht mit dem Selbstständigen-Check.
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Mein Selbstständigen-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Muss ich meine nebenberufliche Selbstständigkeit bei der BU angeben?
Im Antrag müssen die Fragen des Versicherers vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden (§ 19 VVG). Fragt der Versicherer nach weiteren Tätigkeiten, geben Sie Ihre Nebentätigkeit an. Fehlende Angaben können zum Rücktritt führen. Wie Haupt- und Nebentätigkeit gewertet werden, steht in den Bedingungen.
Welcher Beruf ist versichert, wenn ich zwei Tätigkeiten habe?
Die BU knüpft an den zuletzt ausgeübten Beruf an (§ 172 Abs. 2 VVG). Bei mehreren Tätigkeiten hängt es von Antrag und Bedingungen ab, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird. Klären Sie das vor Vertragsschluss schriftlich mit dem Versicherer oder einem Experten.
Bekomme ich Erwerbsminderungsrente, wenn ich nebenbei selbstständig bin?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus (§ 43 SGB VI). Wer hauptberuflich angestellt ist, zahlt aus dem Hauptjob Pflichtbeiträge. Die Höhe richtet sich nach den Entgeltpunkten, nicht nach dem Nebeneinkommen.
Kann ich die BU-Rente nach dem Gewinn aus dem Nebengewerbe bemessen?
Das entscheidet der Versicherer. Bei Selbstständigen dient der Gewinn als Grundlage, bei Angestellten das Gehalt. Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttoeinkommens. Wie Mischeinkünfte gewertet werden, erfragen Sie vor dem Antrag.
Wann sollte ich die BU anpassen, wenn das Nebengewerbe zum Hauptberuf wird?
Spätestens beim Wechsel in die Selbstständigkeit. Prüfen Sie die Meldepflichten im Vertrag, die Einstufung und ob eine Nachversicherungsgarantie Aufstockungen ohne neue Gesundheitsprüfung erlaubt. Der Selbstständigen-Check ordnet die Lage in 60 Sekunden ein.
Quellen
- § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- § 19 VVG – Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
- § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers – abgerufen 24.10.2026
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 25.10.2026
- Swiss Life: Bedingungen BU-Zusatzversicherung (AVB_KR_BUP_2021_07), Abschnitt 2 und 2.1 – Stand 07.2021, abgerufen 25.10.2026; ein Bedingungswerk als Beispiel
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 4) – abgerufen 24.10.2026
- Finanztip: Berufsunfähigkeitsversicherung – Was kostet eine BU? – Stand 27.05.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.