Inhalt (9 Abschnitte)
- Was regelt das Gesetz für das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer?
- Wer ist Mitglied im Versorgungswerk?
- Prüfpunkte für Ihre Satzung
- Gesetzliche Rente: Was bleibt außerhalb des Werks?
- Kanzlei, Gesellschaft, Angestellter: Wer ist wie abgesichert?
- Private BU für Wirtschaftsprüfer: Worauf es ankommt
- Modellrechnung: Prüfungsgesellschaft mit Gesellschafter-Gewinn
- Vier Fragen für das Gespräch mit Werk und Berater
- Quellen und Hinweise
- Das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer in Nordrhein-Westfalen erbringt die Berufsunfähigkeitsrente „nach Maßgabe der Satzung“ auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 WPVG NRW); Voraussetzungen und Höhe stehen in der Satzung, die wir nicht ausgewertet haben.
- Mitglied sind Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer mit Niederlassung in NRW sowie bestimmte Organmitglieder von Prüfungsgesellschaften (§ 2 Abs. 1 WPVG NRW); auf Antrag kann von der Beitragspflicht befreit werden, wer Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist (§ 2 Abs. 4).
- Ohne Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren besteht kein Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI); die 2024 neu bewilligte EM-Rente lag im Durchschnitt bei 1.041 € im Monat.
- Die private BU leistet nach den Bedingungen ab 50 % für den konkret ausgeübten Beruf (§ 172 VVG, Schwelle in den Bedingungen) und kann Teilausfälle erfassen; für Selbstständige prüfen viele Versicherer zusätzlich die Umorganisation.
Wirtschaftsprüfer sind über das Versorgungswerk ihres Landes abgesichert, das die Berufsunfähigkeitsrente „nach Maßgabe der Satzung“ erbringt (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 WPVG NRW); Voraussetzungen und Höhe stehen in der Satzung, die wir nicht ausgewertet haben. Eine private BU leistet nach den üblichen Bedingungen ab 50 % für den konkret ausgeübten Beruf und kann Teilausfälle erfassen. Stand: 25.10.2026.
Was regelt das Gesetz für das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer?
Das Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer in Nordrhein-Westfalen (WPVG NRW) errichtet das Versorgungswerk als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es leistet seinen Mitgliedern Versorgung „nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung“ und erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln (§ 1 Abs. 2, 3). Zu den Leistungen zählt unter anderem die Berufsunfähigkeitsrente, die das Werk nach Maßgabe der Satzung auf Antrag erbringt (§ 8 Abs. 1 Nr. 2). Was „berufsunfähig“ im Einzelnen heißt, wie hoch die Rente ist und ob sie befristet wird, regelt das Gesetz nicht – das steht in der Satzung.
Genau diese Lücke ist der Grund, warum wir an dieser Stelle keine Maßstäbe nennen: Die Satzungen der Versorgungswerke unterscheiden sich, wie der Vergleich der Rechtsanwaltswerke in unserem Ratgeber Versorgungswerk der Rechtsanwälte zeigt. Dort reicht der Maßstab von einer Stundengrenze bis zur Einstellung jeder juristischen Tätigkeit. Für Wirtschaftsprüfer lohnt der Blick in die Satzung Ihres Werks; die Fragen dazu stehen weiter unten.
Wer ist Mitglied im Versorgungswerk?
Nach § 2 Abs. 1 WPVG NRW sind Mitglieder Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer mit beruflicher Niederlassung oder Zweigniederlassung im Land Nordrhein-Westfalen. Dazu kommen Mitglieder des Vorstands, nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz verbundene Personen, Geschäftsführer und persönlich haftende Gesellschafter von Wirtschafts- oder Buchprüfungsgesellschaften mit Haupt- oder Zweigniederlassung in Nordrhein-Westfalen, auch wenn sie selbst keine Berufsträger sind. Die Satzung kann vorsehen, dass die Mitgliedschaft auf Antrag erhalten bleibt, wenn die Voraussetzungen entfallen, und sie kann ein Höchsteintrittsalter festlegen (§ 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2).
Die Beitragspflicht richtet sich nach dem gesamten Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt; das Nähere regelt die Satzung (§ 2 Abs. 3). Auf Antrag wird ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreit, wer Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, wer Pflichtmitglied einer bestimmten anderen öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung ist oder wer aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses Anspruch auf Ruhegeld nach beamtenrechtlichen Grundsätzen hat; bei vollständiger Befreiung ruhen alle Mitgliedschaftsrechte (§ 2 Abs. 4). Für Ihre Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist das wichtig: Wer von der Beitragspflicht befreit ist, baut im Werk keine oder nur eine geringere Anwartschaft auf.
| Frage | Regelung im Gesetz | Norm |
|---|---|---|
| Rechtsnatur | Körperschaft des öffentlichen Rechts; Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln | § 1 WPVG NRW |
| Wer ist Mitglied? | Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer mit Niederlassung in NRW; bestimmte Organmitglieder von Prüfungsgesellschaften | § 2 Abs. 1 |
| Beitrag | Nach dem gesamten Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt; Näheres in der Satzung | § 2 Abs. 3 |
| Befreiung auf Antrag | Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung, bestimmte andere Versorgungseinrichtungen, beamtenrechtliche Ruhegeldansprüche | § 2 Abs. 4 |
| Berufsunfähigkeitsrente | Auf Antrag und nach Maßgabe der Satzung | § 8 Abs. 1 Nr. 2 |
| Zuschüsse zur Rehabilitation | Die Satzung kann sie vorsehen | § 8 Abs. 2 |
Prüfpunkte für Ihre Satzung
Weil wir den Satzungstext nicht kennen, geben wir keine Aussage dazu ab, wann das Werk zahlt. Die folgende Liste zeigt, wonach Sie in der Satzung suchen sollten; sie ist eine Checkliste, keine Behauptung über Ihr Werk.
Maßstab
Stundengrenze, Berufsbild oder Aufgabe der gesamten Tätigkeit? Welche anderen Tätigkeiten dürfen neben der Rente ausgeübt werden?
Bestellung und Tätigkeit
Muss die Bestellung zurückgegeben oder ruhen, und wie wird die Einstellung der Tätigkeit nachgewiesen?
Wartezeit und Befristung
Mindestbeitragszeit, Beginn der Zahlung, Befristung und Nachprüfung der Rente.
Zum Vergleich, wie unterschiedlich solche Regeln ausfallen können: Das Werk der Steuerberater in Nordrhein-Westfalen verlangt in § 17 der Satzung Einstellung der Tätigkeit und Rückgabe der Bestellung (BU für Steuerberater), das Werk der Architekten stellt in § 11 auf die dauerhafte Unfähigkeit zu den Berufsaufgaben ab (BU für Architekten). Ob Ihr Werk ähnlich oder anders regelt, sagt nur Ihre Satzung. Eine Übersicht der geprüften Berufe enthält die Seite Versorgungswerke der Kammerberufe.
Gesetzliche Rente: Was bleibt außerhalb des Werks?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus (§ 43 Abs. 1, 2 SGB VI). Wer wegen seiner Mitgliedschaft im Versorgungswerk von der Rentenversicherungspflicht befreit ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI), zahlt dort keine Pflichtbeiträge mehr und erfüllt die Voraussetzung deshalb in der Regel nach einiger Zeit nicht mehr. Wer dagegen als Angestellter einer Prüfungsgesellschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann nach § 2 Abs. 4 WPVG NRW beantragen, von der Beitragspflicht im Werk ganz oder teilweise befreit zu werden; dann sammelt er Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rente, baut im Werk aber weniger auf. Die Folgen der Entscheidung für die Absicherung bei Berufsunfähigkeit sollten Sie vor dem Antrag mit dem Werk besprechen.
Zum Maßstab der gesetzlichen Rente: Die 2024 neu bewilligte EM-Rente lag im Durchschnitt bei 1.041 € pro Monat, und Berufsschutz gibt es dort nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Wer ein Wirtschaftsprüfer-Einkommen gewohnt ist, wird mit dieser Rente allein die Ausgaben nicht decken.
Kanzlei, Gesellschaft, Angestellter: Wer ist wie abgesichert?
Die Lage hängt vom Status ab. Selbstständige Wirtschaftsprüfer mit Kanzlei bemessen die BU-Rente am Gewinn, stehen vor der Umorganisationsprüfung und tragen Betriebskosten. Gesellschafter und Geschäftsführer von Prüfungsgesellschaften sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 WPVG NRW auch dann Mitglieder, wenn sie keine Berufsträger sind; ihr sozialversicherungsrechtlicher Status ist ein eigenes Thema, das der Ratgeber zum GmbH-Geschäftsführer behandelt. Angestellte Wirtschaftsprüfer haben ein Gehalt als Basis der Rente und meist keine Umorganisationsklausel.
Das Beispiel-Bedingungswerk von Swiss Life (07.2021) definiert als selbstständig, wer (Mit-)Inhaber der Organisationsgewalt über einen Betrieb ist, und prüft nur dort die Umorganisation. Es verzichtet bei weniger als fünf Mitarbeitern und bei akademischem Abschluss mit mindestens 90 % kaufmännischer oder organisatorischer Arbeitszeit. Grundlagen unter Umorganisationsklausel.
Private BU für Wirtschaftsprüfer: Worauf es ankommt
- Leistungsauslöser: Leistung ab 50 % für den zuletzt ausgeübten Beruf; Marktstandard in den Bedingungen, nicht im Gesetz (§ 172 VVG).
- Verweisung: Eine abstrakte Verweisung gilt nur, wenn sie vereinbart ist (§ 172 Abs. 3 VVG).
- Rentenhöhe: Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttoeinkommens; Finanztip rät zu möglichst 80 % des Nettogehalts (27.05.2026). Mit Ihrem Gewinn rechnet der Renten-Rechner.
- Nachversicherung: Mit Partnerschaft oder Gesellschafterstellung steigt das Einkommen; eine Garantie erlaubt Aufstockungen ohne neue Gesundheitsprüfung, soweit der Vertrag sie vorsieht.
- Gesundheitsangaben: Falsche Angaben können zum Rücktritt führen (§§ 19, 21 VVG); eine anonyme Risikovoranfrage über einen Experten klärt vorab die Annahme.
Zur Beitragshöhe liegt uns für Wirtschaftsprüfer keine Abfrage vor. Als Orientierung verwandter Büroberufe: Steuerberater 42 bis 53 €, Betriebswirte 46 bis 58 € im Monat (Standardprofil, Abfrage der Online-Rechner dreier Versicherer am 24./25.10.2026, Zahlbeiträge netto). Wie ein Versicherer Wirtschaftsprüfer einstuft, haben wir nicht geprüft.
Modellrechnung: Prüfungsgesellschaft mit Gesellschafter-Gewinn
Ein Beispiel, frei gewählt und ohne Angebotscharakter: Ein Wirtschaftsprüfer, Gesellschafter einer kleinen Prüfungsgesellschaft, bezieht im Schnitt 140.000 € Gewinn vor Steuern, das sind rund 11.667 € im Monat. Eine Obergrenze von 60 bis 70 % entspräche 7.000 bis 8.167 € Rente. Nach der Beispielregel eines Versicherers von 2024 (65 % bis 80.000 € Gewinn, darüber 35 %; Staffel-Annahme) wären es (52.000 € + 21.000 €) ÷ 12 = rund 6.083 €. Weist die Mitteilung des Versorgungswerks bei Erfüllung des Satzungsmaßstabs eine Rente von 3.500 € aus, bleibt gegenüber 6.000 € ein Abstand von 2.500 € im Monat; bei einem Teilausfall, der den Maßstab nicht erfüllt, fehlt der gesamte Betrag. Zusätzlich laufen Gehälter und Miete der Gesellschaft weiter. Mit Ihren Zahlen rechnen die Rechner BU-Rente aus Gewinn und Betriebskosten.
Vier Fragen für das Gespräch mit Werk und Berater
- Wie lautet der Maßstab für Berufsunfähigkeit in der aktuellen Satzung, und muss die Bestellung zurückgegeben werden?
- Wie hoch wäre meine Rente heute, und wie ändert sie sich bis zum Rentenalter?
- Welche Nebentätigkeiten sind neben der Rente zulässig, und wie wird die Rente nachgeprüft?
- Welche Lücke bleibt zwischen Werk und Bedarf, und welche Klauseln braucht eine private BU?
Quellen und Hinweise
Dieser Ratgeber belegt, was das Gesetz regelt; nicht ausgewertet haben wir: Satzung, Rentenhöhe und Maßstab der Berufsunfähigkeit im Werk der Wirtschaftsprüfer. Wir geben keine Rechtsberatung und nennen keine Tarife. Kostenlos prüfen lassen, welche BU zu Ihrer Kanzlei oder Gesellschaft passt: Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk klärt das unverbindlich.
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Mein Selbstständigen-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Was zahlt das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer bei Berufsunfähigkeit?
Eine Berufsunfähigkeitsrente nach Maßgabe der Satzung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 WPVG NRW). Voraussetzungen, Höhe und Befristung stehen in der Satzung; wir haben sie nicht ausgewertet und nennen deshalb keine Zahlen. Die Mitteilung Ihres Werks nennt Ihre Rente.
Brauchen Wirtschaftsprüfer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Sie ist die sinnvolle Ergänzung: Eine private BU deckt Teilausfälle und Lücken zum Lebensstandard ab – je früher, desto günstiger. Der Selbstständigen-Check ordnet Ihre Lage in 60 Sekunden ein, ohne Gesundheitsfragen.
Kann ich mich von der Beitragspflicht im Versorgungswerk befreien lassen?
Nach § 2 Abs. 4 WPVG NRW wird auf Antrag ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreit, wer Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, in bestimmten anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen versichert ist oder Anspruch auf Ruhegeld nach beamtenrechtlichen Grundsätzen hat. Bei vollständiger Befreiung ruhen alle Mitgliedschaftsrechte.
Gilt die Umorganisationsklausel für Inhaber einer Prüfungsgesellschaft?
Wer (Mit-)Inhaber der Organisationsgewalt über einen Betrieb ist, gilt im Beispiel-Bedingungswerk (Swiss Life, 07.2021) als selbstständig. Die Prüfung entfällt dort bei weniger als fünf Mitarbeitern oder bei akademischem Abschluss mit mindestens 90 % kaufmännischer oder organisatorischer Arbeitszeit. Ihr Vertrag kann abweichen; prüfen Sie ihn im Umorganisations-Check.
Was kostet eine BU für Wirtschaftsprüfer?
Für Wirtschaftsprüfer haben wir keine Abfrage. Als Orientierung für verwandte Büroberufe lag der Zahlbeitrag am 24./25.10.2026 im Standardprofil (30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 €, bis 67; Abfrage der Online-Rechner dreier Versicherer) bei Steuerberatern bei 42 bis 53 € und bei Betriebswirten bei 46 bis 58 € im Monat. Das ist kein Angebot für Ihren Beruf.
Quellen
- Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Land Nordrhein-Westfalen (WPVG NRW), §§ 1, 2, 8 – Fassung mit Änderungen bis 2023; Volltext gelesen; Satzung nicht gelesen; abgerufen 25.10.2026
- § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht – abgerufen 25.10.2026
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 25.10.2026
- § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- Swiss Life: Bedingungen BU-Zusatzversicherung (AVB_KR_BUP_2021_07), Abschnitt 2 und 2.1 – Stand 07.2021, abgerufen 25.10.2026
- Online-Rechner von CosmosDirekt (Basis- und Premium-Schutz), eigene Abfrage (Steuerberater, Betriebswirt) – abgerufen 24./25.10.2026; Standardprofil 30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 €, Endalter 67; Gesundheitsfragen nicht beantwortet
- Online-Rechner der Allianz (BU Komfort), eigene Abfrage (Steuerberater, Betriebswirt) – abgerufen 24./25.10.2026; online nur Endalter 66 wählbar
- Tarifrechner der LV 1871 (BU), eigene Abfrage (Steuerberater, Betriebswirt) – abgerufen 24./25.10.2026; Zahlbeitrag kann bis zum Bruttobeitrag steigen
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen (Umorganisation, Rente aus Gewinn, Steuer, Kammerberufe) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Kammer, kein Versorgungswerk, kein Versicherungsmakler; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen bzw. das Versorgungswerk nach seiner Satzung. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Selbstständige.de. BU-Selbstständige.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.